Beschlussvorlage - 2012/BV/4170
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallwirtschaftskonzept der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage überwiesen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.02.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.01.2013
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2013
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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21.02.2013
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28.02.2013
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21.03.2013
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18.04.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.03.2013
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15.05.2013
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Beschlussvorschriften: § 22 Abs.3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: 0807/02-BV
Sachverhalt:
Die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger (örE) müssen die Entsorgungssicherheit kurz- und langfristig gewährleisten.
Das bedeutet: Sicherstellung der Abfallentsorgung bei Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene. Die Umsetzung dieser Pflichtaufgabe beinhaltet, dass seitens der örE Strategien entwickelt werden, die letztlich in ein langfristiges Abfallmanagement münden.
Voraussetzung und damit Grundlage für eine Abfallwirtschaftsplanung ist eine möglichst genaue Kenntnis der gegenwärtig und zukünftig zu erwartenden Abfallströme.
Laut Kreislaufwirtschaftgesetz (KrWG) § 21, welches am 01.06.2012 in Kraft getreten ist, haben die örE Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) und Abfallbilanzen zu erstellen. Dabei ist die neue Abfallhierarchie in die weiteren Planungen mit einzufließen.
-Abfallvermeidung
-Wiederverwendung
-Recycling
-sonstige, u.a. energetische Verwertung von Abfällen
-Abfallbeseitigung
Grundlage der Anforderungen an die Abfallwirtschaftkonzepte sind die landesrechtlichen
Regelungen.
Das zu beschließende AWK beinhaltet Ausführungen zum derzeitigen Stand der Abfallentsorgung in der Hansestadt Rostock (HRO) mit einem Rückblick auf bereits erzielte Ergebnisse. Ausgehend von einer Prognose der Abfallmengen für die Jahre 2017 und 2022 wurden Strategien entwickelt, die dem neuen KrWG Rechnung tragen und die Abfallentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger der HRO sicherstellen. Gleichzeitig sichert das AWK für die Unternehmen Planungssicherheit für die nächsten 10 Jahre.
Hinweise des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern wurden im AWK berücksichtigt.
Das AWK wurde dem Landkreis Rostock entsprechend § 9 Abfallwirtschaftsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis gegeben mit der Bitte um Stellungnahme. Es wurden seitens des Landkreises keine Einwände erhoben.
Weiterhin wurden an der Diskussion folgende Verbände, Vereine und Unternehmen beteiligt: Industrie- und Handelskammer zu Rostock, Unternehmerverband Rostock-Mittleres Mecklenburg eV, BUND Rostock, NABU Mittleres Mecklenburg, EVG Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock, Stadtentsorgung Rostock GmbH, Veolia Umweltservice Nord GmbH und Vattenfall Europe New Energy Ecopower GmbH.
Grundton der Diskussion war eine positive Bewertung und eine Zustimmung zum AWK. Die Hinweise des BUND waren im Wesentlichen kritisch und konnten nur zu Teilen berücksichtigt werden.
Die Bürgerschaft wird zukünftig von der Verwaltung mit Abfallwirtschaftlichen Informationsvorlagen regelmäßig über die weitere Entwicklung in der Abfallwirtschaft informiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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818,2 kB
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