Dringlichkeitsvorlage - 2012/DV/4157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung zur Annahme der Spenden in Höhe von insgesamt EUR 22.766,50 gemäß beigefügter Aufstellung für das Klinikum Südstadt Rostock wird erteilt.

 

 

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Beschlussvorschriften:              § 44 Kommunalverfassung MV

bereits gefasste Beschlüsse:               keine

 

Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.01. bis 21.11.2012 Spenden über insgesamt EUR 22.766,50 mit einem Einzelwert von je über 100 € bis 1.000 € von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über 100 € durch die Bürgerschaft zu treffen, da eine Übertragung auf den Hauptausschuss der Hansestadt Rostock bis zu einem Betrag von 1.000 € nicht erfolgt  ist.

 

Die in der Anlage aufgeführten Spender haben bisher nicht um Ausstellung einer Spendenbescheinigung gebeten; die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung im Verwendungszweck auf den Bankkonten des Klinikums und Hospizes eingegangen. Die Adressdaten der Spender sind uns nicht bekannt.

 

Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses:

 

Um eine Aufnahme der Spenden in den Jahresabschluss des Klinikums Südstadt im laufenden Jahres 2012 zu ermöglichen, bedarf es formell der Zustimmung der Bürgerschaft noch im Jahr 2012.

 

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Finanzielle Auswirkungen: Keine

 

 

in Vertretung

 

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Beschlüsse

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05.12.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen