Dringlichkeitsvorlage - 2012/DV/4155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung zur Annahme der Spenden in Höhe von insgesamt EUR 7.789,72 gemäß beigefügter Aufstellung für das Klinikum Südstadt Rostock wird erteilt.

 

 

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Beschlussvorschriften:              § 44 Kommunalverfassung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse:               keine

 

Sachverhalt:

 

 

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 21.11.2012 Spenden über insgesamt EUR 7.789,72 mit einem Einzelwert von je über EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über 100 € durch die Bürgerschaft zu treffen, da eine Übertragung auf den Hauptausschuss der Hansestadt Rostock bis zu einem Betrag von 1.000 € nicht erfolgt  ist.

 

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum Südstadt unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.

 

Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses:

 

Die Spender warten dringend auf die Spendenbescheinigungen noch im laufenden Jahr 2012. Dazu bedarf es formell der Zustimmung der Bürgerschaft noch im laufenden Jahr.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Keine

 

 

in Vertretung

 

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Beschlüsse

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05.12.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen