Dringlichkeitsvorlage - 2012/DV/4154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung zur Annahme der Spenden in Höhe von insgesamt EUR 3.862,35 für das Klinikum Südstadt Rostock wird erteilt.

 

 

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Beschlussvorschriften:              § 44 Kommunalverfassung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse:               keine

 

Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes hat im Zeitraum 01.01.2012 bis 21.11.2012 Spenden über insgesamt EUR 3.862,35 von folgenden Spendern erhalten:

 

UNI ROKA GmbH, Landgut 7, 18059 Papendorf                            EUR 2.000,00 am 10.04.2012

Anne-Katrin Karow, Gleviner Str. 28, 18273 Güstrow              EUR 1.862,35 am 18.09.2012

 

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 i.V.m. § 44 KV M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von mehr als 1.000 € durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu treffen.

 

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum Südstadt unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.

 

Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses:

 

Die Spender warten dringend auf die Spendenbescheinigungen noch im laufenden Jahr 2012. Dazu bedarf es formell der Zustimmung der Bürgerschaft noch im Jahr 2012.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Keine

 

 

in Vertretung

 

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Beschlüsse

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05.12.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen