Anfrage der Fraktion - 2012/AF/4152

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Beratungsfolge

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Mit Schreiben vom 22.11.2012 wird den Fraktionen ein Auszug aus dem juristischen Gutachten der Rechtsanwälte und Notare Weißleder und Ewer zur „Rechtswidrigkeit der Vereinbarung der Gesellschafter der HERO vom 25.03.1994“ überreicht.

Wir bitten um die Beantwortung nachstehender Fragen:

 

1.      Wird die womögliche / behauptete Nichtigkeit der Vereinbarung mit dem Land vom 25.03.1994 als wichtige Angelegenheit betrachtet?

2.      Warum wurde die Bürgerschaft erst in der Sitzung im Oktober 2012 und auch lediglich mündlich informiert?

3.      Ist hierin ein Verstoß gegen die Berichtspflicht des Oberbürgermeisters gemäß § 71 Abs. 4 KV M-V gesehen?

 

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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06.03.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben