Nachtrag Beschlussvorlage - 2012/BV/3890-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

Die Mitgliedschaft dient der Entwicklung des Segelsports in der Hansestadt Rostock sowie dem strukturellen Auf- und Ausbau Rostocks als führender, deutscher Segelstandort. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Diese Ergänzung untersetzt den Entscheidungsvorschlag für eine Zustimmung der Rostocker Bürgerschaft zur Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock im Rostocker Regatta Verein e.V.. Es erfolgen weitere Erörterungen und Erklärungen zu Ziel und Zweck der Mitgliedschaft. Die beitragsfreie Mitgliedschaft wird begründet.

 

In der Leitlinie V – Rostock 2025 – Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock heißt es:

 

„Rostock ist eine Stadt des Sports. Eine bedarfsgerechte Sportförderung ermöglicht allen Menschen der Stadt in unterschiedlichster Weise sportlich aktiv zu sein. Einrichtungen des Spitzensports und sportliche Events mit internationaler Bedeutung unterstreichen den Rang Rostocks als Sportstadt.“

 

Zur Bündelung von Kräften und zur Strukturierung der Zusammenarbeit aller Rostocker Segelclubs wurde mit dem Rostocker Regatta Verein e.V. ein verbandsähnlicher Zusammenschluss aller Rostocker Segelvereine bewirkt, ohne die Eigenständigkeit der Vereine zu berühren.

 

Ziel ist es, mit Hilfe des Rostocker Regatta Verein e.V. zu einer permanenten Zusammenarbeit in einer festen, klar definierten Struktur zu gelangen, gemeinsame Ziele zu formulieren, deren Verfolgung abzustimmen und deren Erreichung zu gewährleisten. Der Verband soll zur Umsetzung dessen neben der Konzentration vorhandener Mittel und Kräfte Drittmittel einwerben, die durch einzelne Clubs nicht eingeworben werden können oder einzelnen Clubs oder deren losen Zusammenschlüssen nicht bereitgestellt werden oder bereitgestellt werden können. Potentielle Mittelgeber haben Bereitschaft signalisiert, eben wegen der Bündelung von Ressourcen und Zielstellungen Mittel bereitzustellen.

 

Durch die Drittmittel soll gewährleistet werden, dass keine zusätzlichen Mittel der Mitglieder eingesetzt werden müssen oder Aufwendungen bei den Mitgliedern entstehen, auch nicht  Mitgliedsbeiträge. Die Satzung enthält dennoch einen Passus, nachdem der RRV e.V. einen Mitgliedsbeitrag erheben kann. Es ist üblich, Satzungen in der Form möglichst weit zu fassen, um Optionen auf Basis zu fassender Beschlüsse von vorn herein vorzusehen, ohne später Satzungsänderungen vornehmen zu müssen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Rostock sind demzufolge nicht vorhanden bzw. zu erwarten. Eventuelle Kosten sind Bestandteil der Haushaltsplanung des Kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde, Büro Hanse Sail.

 

Schwerpunkt der Verbandstätigkeit ist die Akquise und Durchführung hochrangiger, nationaler oder internationaler Segelveranstaltungen. Dazu ist abgestimmtes, einheitliches und konzentriertes Handeln erforderlich. Das Agieren einzelner Clubs oder eine nicht strukturierte Zusammenarbeit der Vereine waren in der Vergangenheit und sind gegenwärtig  nicht zielführend. Derartige Veranstaltungen haben deshalb zuletzt nicht mehr in Rostock stattgefunden.

 

Je nach Mittelbereitstellung durch Dritte ist es lt. Satzung möglich und perspektivisch vorgesehen, Angestellte des Vereins zu beschäftigen (Geschäftsführer), die / der den ehrenamtlich wirkenden Vorstand unterstütz(en)t und die Tätigkeiten des Vereins ausführ(en)t.

 

Die Unterstützung und Mitwirkung der Hansestadt Rostock im neuen Verein, der die Richtung der Entwicklung des Segelsports in der Stadt wesentlich mitbestimmt und mitgestaltet ist gewünscht, förderlich und unerlässlich. 

 

Das Büro Hanse Sail ist durch die Ausrichtung der Hanse Sail Rostock und die Mitwirkung und Unterstützung bei der Durchführung der Warnemünder Woche und weiterer Segel- und Segelsportveranstaltungen als kompetenter Ansprechpartner bekannt und anerkannt und verfügt über, Erfahrungen, kompetente Mitarbeiter und Kontakte bei der Einwerbung von Drittmitteln. Das Büro kann zudem als Schnittstelle zwischen den Vereinen und der Verwaltung agieren.

 

Mit der Mitgliedschaft und der Wahl eines Vertreters der Hansestadt Rostock zum 2. Vorsitzenden wird das bekräftigt und dem Büro Mitspracherecht gegeben. Damit ist auch die Wahrung städtischer Interessen möglich.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

in Vertretung

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.12.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen