Stellungnahme - 2012/AN/4099-01 (SN)

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

1594/59/1998,  0441/05-BV

 

Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag kann in der vorliegenden Fassung nicht erfüllt werden.

 

Die Verwaltung der Hansestadt Rostock hat 1998 und 2006 jeweils sehr komplexe und sehr detaillierte Sportstättenentwicklungspläne erarbeitet. Diese wurden mit Bürgerschaftsbeschluss 1594/59/1998 vom 1.07.1998 und mit Bürgerschaftsbeschluss 0441/05-BV vom 05.04.2006 jeweils in Kraft gesetzt. Der derzeitig gültige Sportstättenentwicklungsplan entfaltet auch jetzt noch seine Wirksamkeit und ist als Entscheidungsgrundlage für die kontinuierliche Sportstättenentwicklung jährlich belastbar. Die im Beschlusspunkt 12 darin festgeschriebene Beauftragung zur neuerlichen Erstellung einer 3. Fortschreibung des Sportstättenentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock bis 2011 konnte aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen und der damit tatsächlich gegebenen Leistungsfähigkeit bislang nicht erfüllt werden.

 

Bereits die zurückliegend erstellten Sportstättenentwicklungspläne haben den gewaltigen Umfang zeitintensivster Personaleinsätze über Monate allein bei der erneut erforderlichen Ausgangsanalyse von derzeit 337 Sportstätten unterschiedlichster Art aufgezeigt. Die nachfolgende Auswertung und Ableitung qualifizierter und belastbarer Aussagen mit neuerlicher Wirksamkeit über mittelfristige Zeiträume erfordert nochmals zusätzlichen Personaleinsatz – weit über die Absicherung und Aufrechterhaltung des ständigen Tages- und Jahresgeschäftes hinaus.

 

Die elementare Mindestvoraussetzung dafür wäre die durchgängige Präsenz der geprüften und als notwendig befundenen Personalausstattung im Zeitraum ab 2010 nach Umfang und fachlicher Erfahrung.

 

Diese Situation hat es im zuständigen Verwaltungsbereich für die spezielle Aufgabenerfüllung im relevanten Zeitraum zu keinem Zeitpunkt gegeben. Neben diversen unbesetzten Stellen musste u.a. im Zeitraum vom 29. August 2010 bis 01. Juni 2011 selbst die Amtsleitung in Personalunion mit der Abteilungsleiterschaft für die Schul- und Sportstättenentwicklungsplanung geführt werden.

 

Die in der Sache zu belastende Abteilung Schul- und Sportstättenentwicklungsplanung ist bis dato und aufgrund dreier unbesetzter Stellen  nur zu 70% besetzt.  Das unmittelbar erforderliche Arbeitsfeld der Sportstättenentwicklungsplanung, der Sportförderung und der Sicherung des laufenden Sportstättenbelegungs- und Vergabebetriebes ist derzeit nur zu 66 % arbeitsfähig und droht bis März 2013 auf 33% der Arbeitsfähigkeit ohne bisherige Aussicht auf kurzfristige Änderung dieser Situation abzugleiten. (Alle Angaben ohne zusätzlich auftretende krankheitsbedingte Ausfälle). Damit wäre trotz höchster Arbeitsbereitschaft selbst das laufende Tagesgeschäft nicht mehr in der bislang noch gesicherten Qualität zu halten.

 

Trotz dieser Rahmenbedingungen wurden und werden im angefragten Zeitraum zusätzlich beauftragte Komplexaufgaben geführt und erfüllt:

 

-        Übertragung der Schulen und Sportstätten in den Eigenbetrieb KOE zum 01. Januar 2011 (Bürgerschaftsbeschluss 2010/BV/1205 vom 10. November 2010) mit diversen Abstimmungsprozessen

-        Einführung der Haushaltsführung im Rahmen der Doppik zum 01. Januar 2012 und daraus resultierende nachhaltige und  langwierige Umstellungsprozesse

-        regelmäßige Beiträge zur „Entwicklung einer kommunalen Bildungslandschaft – Lernen vor Ort“ (Bürgerschaftsbeschluss 2011/BV/2338)

-        beauftragte langfristige und nachhaltige Vorbereitung der Hansestadt Rostock auf eine erfolgreiche Ausrichtung der beiden Europameisterschaften im Wasserspringen in den Jahren 2013 und 2015

 

In diesem Szenario war und ist eine qualifizierte erneute Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock bislang nicht möglich.  Eine externe Beauftragung, wie vergleichsweise vielerorts üblich, wäre mit hohem 5-stelligen Auftragsvolumen verbunden, dass im Haushaltswerk der Sportstättenplanung nicht besteht und selbst dann die Erarbeitungszeiträume auch nicht wesentlich verkürzen würde. Diese Situation nicht rechtzeitig angezeigt zu haben, bleibt in Kritik.

 

Unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Ausführungen bliebe als alternativer Beschlussvorschlag nachfolgender Entwurf:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die personellen Voraussetzungen für die Erfüllbarkeit der erneuten Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock zu schaffen und diese im Jahr 2014 und damit zwischen den beiden Europameisterschaften im Wasserspringen vorzulegen.

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

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05.12.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben