Beschlussvorlage - 2012/BV/4137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Sachzuwendung Ölgemälde „Rostock in der Morgensonne“ von Rudolf Bartels in einem Wert von 8.000,00 EUR wird angenommen und für die „Förderung von Kunst und Kultur“

gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung verwendet.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Erbengemeinschaft Bobsien & Roitmann -von Tana beabsichtigen, dem Kulturhistorischen Museum Rostock ein Ölgemälde von Rudolf Bartels „Rostock in der

Morgensonne“ (etwa um 1940) in gutem Zustand aus ihrem Privatvermögen zu übergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom

13.07.2011 entscheidet über die Annahme der Zuwendung

 

der Oberbürgermeister                                                                                    bis 100 EUR

die  Bürgerschaft (falls Übertragung der Hauptausschuss)                            über 100 bis 1.000 EUR

die Bürgerschaft                                                                                                  über 1.000 EUR

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

(Mit der Annahme sind keine Folgekosten für die Hansestadt Rostock verbunden.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen