Stellungnahme - 2012/AF/4076-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zu den Auswirkungen des Theater- und Orchesterkonzeptes des Kultusministeriums M-V auf das Volkstheater Rostock werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

1.      Mit welchen finanziellen und sich daraus ergebenden personellen Auswirkungen für das Volkstheater Rostock ist bei den jeweiligen Modellen zu rechnen?

 

Die Modellentstehung ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die zur Verfügung stehenden FAG – Mittel des Landes bis zum Jahr 2020 pro Jahr insgesamt bei max. 35,8 Mio. € für alle Theater des Landes betragen werden und das Land Mecklenburg Vorpommern einen Mehrbedarf der Theater von 12 Mio.€ sieht, der ohne Einsparungen entstehen wird.

 

Für das Volkstheater Rostock, prognostizierte die Landesregierung  würde bis 2020 ein FAG-Mehrbedarf von ca. 1 Mio. € entstehen, der durch die Wahl eines Modells verhindert werden soll.

 

Die finanziellen und sich daraus ergebenden personellen Auswirkungen der jeweiligen Modelle auf das Volkstheater Rostock lassen sich mit den vorliegenden Daten nicht ermitteln.

 

Ganz allgemein können  zu den Modellen und deren Auswirkungen folgende Aussagen getroffen werden:

 

 

 

 

 

 

Nr.

 

 

Modellbezeichnung/Inhalt

 

Wirkung

1.

„Autonomie“

 

Alle Theater bleiben kommunal  und autonom. Sie erhalten bis 2020 einen festen Landeszuschuss auf Grundlage eines geänderten FAG-Erlasses.

 

Landeszuschüsse (FAG)

 

Die vorgesehene Ermittlung der Landeszuschüsse: Durchschnittswert der FAG-Zuweisungen von 2010-2012, bereinigt um Kooperationseffekte oder Einwohnerzahl der Region und zahlungswirksame Aufwendungen lt.Wirtschaftsplan aber maximal nur in Höhe des Finanzierungsbeitrages der Kommune.

 

 

Die Wirkung ist abhängig von der Festlegung des Landes zum Berechnungsmodell für die FAG-Mittel.

 

 

 

 

Kommt der Durchschnittswert der Jahre 2010-2012 zum Tragen, würde der Landeszuschuss bis 2020 für die Volkstheater Rostock GmbH unter dem Wert der bisher gezahlten Landeszuschüsse liegen.

Personelle Auswirkungen und Theaterangebot sind insbesondere davon abhängig, wie die Hansestadt Rostock die fehlende finanzielle Ausstattung kompensieren kann bzw es dem Theater gelingt eine Ergebnisverbesserung aus eigener Kraft zu erzielen.

 

2.

„Autonomie und Kooperationen“

 

Alle Theater  bleiben kommunal und können Kooperationen eingehen.

 

 

 

 

 

Landeszuschüsse (FAG)

 

Bei dem Modell würde das Land bis 2020 einen festen Landeszuschuss in Höhe des Durchschnittswertes der FAG-Zuweisungen 2010-2012 (bereinigt um Kooperationseffekte) bereitstellen, der  um z.B. 10 % zugunsten der Projektförderung gekürzt wird.

Die projektbezogene Fördermittel können auf Antrag für besondere künstlerische Vorhaben (Schwerpunkt Musiktheater Konzert)  von den Theatern eingeworben werden.

 

 

 

Die Wirkung ist abhängig von dem Prozentsatz, der für die Kürzung des Festbetrages zugunsten der Projektförderung angesetzt wird und den Chancen des Theaters eine Projektförderung zu erhalten.

 

 

 

Durch die Festlegung den Festbetrag auf der Basis des Durchschnittswertes der FAG-Zuweisungen 2010-2012 zu berechnen und diesen Festbetrag um die Projektförderung zu kürzen, würden die FAG-Mittel bis zum Jahr 2020 für die Volkstheater Rostock GmbH unter dem Wert der bisher gezahlten Landeszuschüsse liegen. Wobei die Projektförderung die finanzielle Planungssicherheit des Unternehmens zusätzlich beeinflusst.

Personelle Auswirkungen und Theaterangebot bestimmen sich aus den Möglichkeiten der Hansestadt Rostock oder des Theaters die fehlenden Mittel auszugleichen.

 

 

3.

„Staatsoper-Mecklenburg-Modell“

 

Zusammenlegung der Musiktheatersparten von Schwerin und Rostock mit Orchester, Chören und Sängerensembles (neue Opernkompanie). Die Sparten Schauspiel und Ballett bleiben an den Standorten Rostock und Schwerin bestehen.

 

Form der Zusammenlegung: Betreibergesellschaft mit festen Spielstätten an  den beteiligten Theatern

 

Anteilseigner:          Land         >   50 %

                                Rostock   ca. 24 %

                                Schwerin ca. 24 %

Bedingung:

Hansestadt Rostock hält Spielstätte vor (Theaterneubau erforderlich)

 

Landeszuschüsse (FAG)

Die „Staatsoper Mecklenburg“ erhält alle bisher an die Theater Rostock und Schwerin gezahlten FAG.

d.h.

ca. 9,5 Mio.€ für Schwerin

ca. 8,0 Mio.€ für Rostock

Schwerin und Rostock bekommen für die Sparten Schauspiel und Ballett keine FAG.

 

 

 

Die Auswirkung auf das Theater und die Hansestadt Rostock ist u.a. abhängig von den konkreten Rahmenbedingungen zur Nutzung der Theaterimmobilie der Hansestadt Rostock für Proben und Aufführungen der Staatsoper-Mecklenburg (z.B. Betriebskosten, wenn keine Mieteinnahmen für Probenräume und Technik, Leistungsentgelte für Auftritte oder Beteiligung an Einnahmen aus Aufführung).

 

Finanzielle Zusatzbelastungen für die Staatsoper-Mecklenburg könnten z.B. entstehen, wenn die FAG zur Finanzierung der Staatsoper nicht ausreichen sollten und ein anteiliger Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock zu leisten wäre.

 

Die Finanzierung und die Personalstärke des verbleibenden Rostocker Theaters mit den Sparten Schauspiel und Ballett bestimmen sich allein aus den finanziellen Zuschussmöglichkeiten der Hansestadt Rostock und der eigenen Ertragskraft des Theaters.

 

 

4.

„Zwei-Landesopern-Modell“

 

Zusammenlegung der Musiktheatersparten des Theaters Rostock und des Theaters Schwerins (Landesoper 1) sowie der Theater Stralsund/Greifswald und Neubrandenburg/Neustrelitz (Landesoper 2). Die übrigen Sparten bleiben an den jeweiligen Standorten bestehen.

 

Form der Zusammenlegung: Zwei Betreibergesellschaften mit festen Spielstätten an  den beteiligten Theatern

 

 

Anteilseigner Landesoper 1:

Land                                          >   50 %

Rostock                                    ca. 24 %

Schwerin                                  ca. 24 %

 

 

Anteilseigner Landesoper 2:

Land                                          >   50 %

Stralsund/Greifwald                 ca.  24 %

Neubrandenburg/Neustrelitz   ca.  24 %

 

Bedingung:

Hansestadt Rostock hält Spielstätte vor (Theaterneubau erforderlich)

 

Landeszuschüsse (FAG)

Das Land konzentriert den Theater- und Orchesterzuschuss auf die beiden Landesopern + Rostock, Schwerin, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg und Neustrelitz bekommen keine FAG.

Einsparten- und Bespieltheater bekommen FAG-Festbeträge.

 

 

 

Die Auswirkung auf die Hansestadt Rostock ist abhängig

·         von der konkreten Höhe des Landeszuschusses für die

Landesoper 1

und

·         von den konkreten Rahmenbedingungen zur Nutzung der Theaterimmobilie der Hansestadt Rostock für Proben und Aufführungen der Landesoper 1 (z.B. Betriebskosten, wenn keine Mieteinnahmen für Probenräume und Technik, Leistungsentgelte für Auftritte oder Beteiligung an Einnahmen aus Aufführung).

 

Finanzielle Zusatzbelastungen für die Landesoper 1 könnten z.B. entstehen, wenn die FAG zur Finanzierung der Landesoper 1 nicht ausreichen sollten und ein anteiliger Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock zu leisten wäre.

 

Die Finanzierung und die Personalstärke des verbleibenden Rostocker Theaters mit den Sparten Schauspiel und Ballett bestimmen sich allein aus den finanziellen Zuschussmöglichkeiten der Hansestadt Rostock und der eigenen Ertragskraft des Theaters

5.

„Staatsoper-Mecklenburg-Vorpommern-Modell“

 

Alle Musiktheatersparten der vier Mehrspartentheater des Landes werden zu einer Opernkompanie an einem Standort zusammengelegt.

Varianten des Modells:

a) ohne Norddeutsche Philharmonie

    (bleibt als Sinfonieorchester)

oder

b) ohne Neubrandenburger 

     Philharmonie (bleibt als

     Sinfonieorchester)

 

Die übrigen Sparten bleiben an den jeweiligen Standorten bestehen.

 

Form der Zusammenlegung:

Eine Betreibergesellschaft mit festen Spielstätten an  den beteiligten Theatern

 

Anteilseigner:        

Land                                         >   50 %

Rostock                                   ca. 12 %

Schwerin                                 ca. 12 %

Stralsund/Greifwald                 ca. 12 %

Neubrandenburg/Neustrelitz   ca. 12 %

 

Bedingung:

Hansestadt Rostock hält Spielstätte vor (Theaterneubau erforderlich)

 

 

Landeszuschüsse (FAG)

Das Land konzentriert den Zuschuss auf die Opernkompanie + Rostock, Schwerin, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg und Neustrelitz bekommen keine FAG.

Einsparten- und Bespieltheater bekommen FAG-Festbeträge.

 

 

 

 

 

 

Die Auswirkung auf die Hansestadt Rostock ist abhängig

·         von der konkreten Höhe des Landeszuschusses für die

Opernkompanie

·         von den konkreten Rahmenbedingungen zur Nutzung der Theaterimmobilie der Hansestadt Rostock durch die Aufführungen der Opernkompanie (z.B. Leerstandskosten für Immobilie, wenn nicht gespielt wird, Leistungsentgelte für Auftritte oder Beteiligung an Einnahmen aus Aufführung)

und

·         davon, ob Variante a) oder b) zum Tragen kommt.

 

Finanzielle Zusatzbelastungen für die Opernkompanie könnten z.B. entstehen, wenn die FAG zur Finanzierung der Opernkompanie nicht ausreichen sollten und ein anteiliger Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock zu leisten wäre.

 

Die Finanzierung und die Personalstärke des verbleibenden Rostocker Theaters mit den Sparten Schauspiel und Ballett bestimmen sich allein aus den finanziellen Zuschussmöglichkeiten der Hansestadt Rostock und der eigenen Ertragskraft des Theaters.

 

Bei der Variante a) wäre die Norddeutsche Philharmonie als Sinfonieorchester durch die Hansestadt Rostock als selbständige Organisationseinheit (z.B. in Form einer GmbH) zu führen und zu bezuschussen, soweit diese sich nicht aus eigener Kraft trägt.

6.     

„Staatstheater-Mecklenburg-Modell“

 

Vollständiger Zusammenschluss des Volkstheaters Rostock und dem Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin zu einem Mehrspartentheater aufgeteilt auf zwei Standorten (Fusion der Gesellschaften)

 

Form der Zusammenlegung:

Eine Betreibergesellschaft mit  Spielstätten in Schwerin und Rostock.

 

Anteilseigner:          Land         >   50 %

                                Rostock   ca. 24 %

                                Schwerin ca. 24 %

 

Bedingung:

Hansestadt Rostock hält Spielstätte vor (Theaterneubau erforderlich)

 

Landeszuschüsse (FAG)

Zuschussaufteilung zwischen dem Land, der Stadt Rostock und der Stadt Schwerin  entsprechend Gesellschafteranteile. Landesanteil soll bisherigen FAG-Zuschüssen von Rostock und Schwerin entsprechen.

 

 

 

 

 

 

Die Auswirkung auf die Hansestadt Rostock ist abhängig

·         von den konkreten Rahmenbedingungen zur Nutzung der Theaterimmobilie der Hansestadt Rostock für Proben und Aufführungen des Staatstheaters-Mecklenburg (z.B. Ganzjährige Anmietung der kompletten Immobilie und angemessene Mietzahlung für Immobiliennutzung einschließlich Technik oder Mietung nur bei Nutzung und damit Übernahme der Immobilienvermarktung und Bewirtschaftung durch die Hansestadt Rostock/ Leerstandskosten)

·         von der Höhe des Zuschussbedarfes des Staatstheaters-Mecklenburg  (laut Konzept sollen die bisherigen Zuschusszahlung, die die Hansestadt Rostock an das Volkstheater gezahlt hat beibehalten werden d.h. ca. 8 Mio.€ )

 

Durch die Zuschussaufteilung zwischen Land /Schwerin/Rostock entsprechend der Gesellschaftsanteile würde Rostock bei möglicherweise entstehenden Einsparungen bei dem Staatstheater Mecklenburg partizipieren. Bei höherem Zuschussbedarf (z.B. durch hohe Reisekosten, zu zahlenden Abfindungen) führt die Zuschussaufteilung nach Gesellschaftsanteilen umgekehrt zu einer Erhöhung der Zuschusszahlung der Hansestadt Rostock.

7.

„Zwei-Staatstheater-Modell“

 

Fusion der Theatergesellschaften von Schwerin und Rostock zum Staatstheater Mecklenburg

und

Fusion des Theaters Vorpommern, der Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz zum Staatstheater Vorpommern-Mecklenburgische Seenplatte

 

 

Form der Zusammenlegung: Zwei Betreibergesellschaften mit festen Spielstätten an  den beteiligten Theatern

 

Anteilseigner Staatstheater 1:

Land                                          >   50 %

Rostock                                    ca. 24 %

Schwerin                                  ca. 24 %

 

Anteilseigner Staatstheater 2:

Land                                          >   50 %

Stralsund/Greifwald                 ca.  24 %

Neubrandenburg/Neustrelitz   ca.  24 %

 

Bedingung:

Hansestadt Rostock hält Spielstätte vor (Theaterneubau erforderlich)

 

Landeszuschüsse (FAG)

Zuschussaufteilung zwischen dem Land, der Stadt Rostock und der Stadt Schwerin sowie zwischen dem Land Stralsund, Greifwald, Neubrandenburg und Neustrelitz  jeweils nach den               übernommen Gesellschafteranteilen. Landesanteil soll den bisherigen FAG-Zuschüssen der jeweiligen Kommunen entsprechen.

 

 

 

Für die Auswirkung auf die Hansestadt Rostock bestehen hinsichtlich der Höhe des zu erwartenden Finanzierungsaufwandes die gleichen Abhängigkeiten wie beim Modell 6 „Staatstheater-Mecklenburg“.

 

8.

„Leuchtturmtheater-Mecklenburg-Modell“

 

Einstufung der Theater in Kategorien:

zwei Leuchtturmtheater

·         Schwerin und    

·         Rostock

ein Stadttheater

·         Stralsund / Greifswald

drei Landesbühnen

·         Neubrandenburg/ Neustrelitz

·         Anklam

·         Parchim     

zwei Bespieltheater

·         Wismar

·         Güstrow

Norddeutsche Philharmonie bespielt als Konzertorchester die ganze Region

Erhöhte Gastspieltätigkeit der Leuchtturmtheater.

 

Rechtsformen der Theater bleiben bestehen

 

Bedingung:

Hansestadt Rostock hält Spielstätte vor (Theaterneubau erforderlich)

Landeszuschüsse (FAG)

Gegenüber dem derzeit gezahlten FAG erhöhte Zuschüsse für die Leuchttumtheater.

Stadttheater, Landesbühnen und Bespieltheater erhalten gegenüber dem derzeitigen Stand gekürzte Zuschüsse.

(Neuaufteilung des Gesamtbeitrages von 35,8 Mio.€ zugunsten der Leuchttumtheater).

 

 

 

 

Die Auswirkung auf die Hansestadt Rostock ist abhängig

·         von Investitionshöhe für Theaterneubau (z.B. Abschreibungen und Erhaltungsaufwendungen sind durch Vermietung an Theater GmbH zu refinanzieren/ Mietzahlungen des Theaters werden z.T. über Zuschusszahlungen der Hansestadt Rostock der GmbH zur Verfügung gestellt).

 

Die Finanzierung und die Personalstärke des Rostocker Leuchttumtheaters sind abhängig

·         von der eigenen Ertragskraft des Theaters

·         von der konkreten Höhe der FAG (laut Modell von 2013 bis 2016  gleichbleibend  8 Mio.€, ab 2017 bis 2020 jährlich 0,2 Mio.€ mehr)

·         den finanziellen Zuschussmöglichkeiten der Hansestadt Rostock

·         von den Rahmenbedingungen für die erhöhte Gastspieltätigkeit an Landesbühnen (Refinanzierungsmöglichkeit der Gastspieltätigkeit, mögliche Leerstandskosten im eigenen Haus)

·         Rentabilität der Norddeutschen Philharmonie

 

9.

„Leuchtturmtheater-Mecklenburg-Vorpommern-Modell“

 

Einstufung der Theater in Kategorien:

zwei Leuchtturmtheater

·         Schwerin und    

·         Stralsund/Greifswald

ein Stadttheater

·         Rostock (ohne Musiktheater,

mit Norddeutscher Philharmonie als Konzertorchester)

drei Landesbühnen

·         Neubrandenburg/ Neustrelitz

·         Anklam

·         Parchim     

zwei Bespieltheater

·         Wismar

·         Güstrow

 

Erhöhte Gastspieltätigkeit der Leuchtturmtheater.

 

Rechtsformen der Theater bleiben bestehen

 

Landeszuschüsse (FAG)

Gegenüber dem derzeit gezahlten FAG erhöhte Zuschüsse für die Leuchtturmtheater.

Stadttheater, Landesbühnen und Bespieltheater erhalten gegenüber dem derzeitigen Stand gekürzte Zuschüsse.

(Neuaufteilung des Gesamtbeitrages von 35,8 Mio.€ zugunsten der Leuchttumtheater).

 

 

 

 

Die Finanzierung und die Personalstärke des Stadttheaters Rostock sind abhängig

·         von der eigenen Ertragskraft des Theaters

·         von der konkreten Höhe der FAG (laut Modell  reduzieren sich die FAG gegenüber dem derzeitigen Zuschusszahlungen, Zahlenwert für Rostock nicht angegeben)

·         den finanziellen Zuschussmöglichkeiten der Hansestadt Rostock

·         von den Rahmenbedingungen für die Gastspieltätigkeit der Leuchtturmtheater an dem Stadttheater Rostock ( z.B. Beteiligung an Einnahmen, Leistungsentgelt für Auftritte der Leuchtturmtheater)

·         Rentabilität der Norddeutschen Philharmonie

 

 

 

2.      Welches der neun Modelle hält die Stadtverwaltung im Bezug auf das Volkstheater für vertretbar oder gar vorteilhaft und weshalb?

und

3.      Welches Modell stellt aus Sicht der Stadtverwaltung die beste Lösung zum Erhalt des Volkstheaters Rostock und dessen Mehrspartigkeit dar?

 

Das Modell 1 „Autonomie“ stellt aus Sicht der Verwaltung  die beste Lösung zum Erhalt des Volkstheaters Rostock und dessen Mehrspartigkeit dar. Dabei wird davon ausgegangen, dass die FAG-Mittel gerecht, also nach Einwohnerzahl der Region und zahlungswirksame Aufwendungen lt. Wirtschaftsplan, verteilt werden. Das entspricht der einen von den beiden  aufgezeigten Berechnungsmöglichkeiten für die FAG-Zahlungen des erstem Modells.

Unter dieser Bedingung gewährleistet das Modell zudem, dass die Hansestadt Rostock keine Zuschüsse zu Lasten anderer Kommunen erhält, wie es z.B. bei dem Modell 8 (Leuchtturmvariante) der Fall wäre und dass auch bei dem Modell 1 ein Theaterneubau unabdingbar ist.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass dem in Höhe von 1 Mio. € vom Land bis zum Jahr 2020 prognostizierten Mehrbedarf des Volkstheaters Rostock durch entsprechende Maßnahmen gegengesteuert werden kann.

 

 

 

 

 

Roland Mehtling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben