Beschlussvorlage - 2012/BV/4129

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1.       Die Sperre der Haushaltsansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt in folgenden  Produktkonten wird aufgehoben:

                                                                                 Ergebnishaushalt              Finanzhaushalt

41101.54500000/74500000                            589.700 EUR                            589.700 EUR

35102.56290010/76290010                            233.000 EUR                            233.000 EUR

23104.56413000/76413000                                42.800 EUR                              42.800 EUR

23106.56413000/76413000                                    8.900 EUR                                8.900 EUR

23107.56413000/76413000                                    3.200 EUR                                3.200 EUR

61201.                       77511010                                                                      105.900 EUR

                                                                                      877.600 EUR                            983.500 EUR

 

2.              Die Zustimmung  zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen in dem Deckungskreis 5402 – Schulkostenbeiträge in Höhe von 877.600 EUR wird erteilt.

 

3.   Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen in dem Deckungskreis 7402 –

      Schulkostenbeiträge in Höhe von 983.500 EUR wird erteilt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften: § 51 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV/3913

 


Sachverhalt:

Begründung der Dringlichkeit für die Sitzung des Finanzausschusses:

 

Neue Berechnungsgrundlagen bei der Rechnungslegung für den Schullastenausgleich und aktuelle Hochrechnungen haben erst jetzt die Notwendigkeit für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen ergeben, die noch im Haushaltsjahr 2012 zu finanzieren sind.

 

Begründung für die Freigabe gesperrter Mittel:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 10.10.2012 in Umsetzung des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde vom 27.07.2012 gemäß § 51 KV M-V mit Beschluss Nr. 2012/BV/3913 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Jahr 2012 verfügt.

 

Darin enthalten waren Minderaufwendungen  bzw. -auszahlungen von 589.900 EUR in den Produktkonten 41101.54500000/74500000, die lt. Bescheid vom Ministerium für Arbeit Gleichstellung und Soziales M-V zu einer Reduzierung des Krankenhausinvestitionsbeitrag führen. Darüber hinaus wurden Minderaufwendungen  bzw. -auszahlungen von 233.000 EUR bei den Produktkonten 35102.56290010/76290010 gesperrt, weil die Aufgabenumsetzung des Schwerbehindertenrechtes durch die HRO erst ab dem Jahr 2013 greifen wird. Weiterhin wurde eine Sperre über die Haushaltsansätze bei Schulen in den Konten 56413000/76413000 in Höhe von 59.100 EUR verfügt, da bei der geplanten Haftpflichtversicherung für Schüler aufgrund geringerer Schülerzahlen Mittel erspart werden konnten. Bei den Zinsauszahlungen wurde auf Grund günstiger Konditionen bei den Kreditinstituten in dem Konto 61201.77511010 eine Sperre über eine Höhe von 868.400 EUR verfügt.

 

Um den anfallenden Mehrbedarf für die gemäß Schullastenausgleichsverordnung vorzunehmenden Zahlungen an Gemeinden und freie Schulträger decken zu können, ist eine Aufhebung der erlassenen Haushaltssperre im Ergebnishaushalt in Höhe 877.600 EUR und im Finanzhaushalt in Höhe von 893.500 EUR erforderlich.

 

Über die Inanspruchnahme gesperrter Erträge oder die Aufhebung der Sperre entscheidet der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit der Bürgerschaft.

 

Begründung für die Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen:

 

Für den Deckungskreis Schulkostenbeiträge wurden sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2012 insgesamt Mittel in Höhe von jeweils 4.697.300 EUR geplant.

Die Schulkostenbeiträge an die freien Träger werden quartalsweise ausgezahlt, d.h. es waren am Anfang des Haushaltsjahres 2012 noch Zahlungen für das letzte Quartal 2011 zu tätigen. Darüber hinaus haben Gemeinden und auch das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern in der Zuständigkeit für Landesschulen im 1. Quartal 2012 noch Rechnungen für Schulkostenbeiträge gestellt, die ebenfalls das Haushaltsjahr 2011 betrafen.

Die GemHVO-Doppik schreibt vor, dass im Ergebnishaushalt und in der Ergebnisrechnung nach den Regeln der doppelten Buchführung sämtliche Aufwendungen und Erträge unabhängig von den tatsächlichen Zahlungsvorgängen periodengerecht abzubilden sind. Deshalb waren die aufgelaufenen Rechnungen mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 691.000 EUR noch im kameralen Haushalt 2011 zu buchen (Entscheidung der Bürgerschaft zu überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2011 für die Zahlung von Schulkostenbeiträgen, Vorlage 2012/BV/3169).

 

Damit wurde der Deckungskreis 5402, Schulkostenbeiträge im Ergebnishaushalt 2012 um diesen Betrag entlastet. Die Zahlungen im Finanzhaushalt dagegen belasten entsprechend der tatsächlichen Zahlungsströme den Deckungskreis 7402 im Haushaltsjahr 2012. Auf gleicher Grundlage ist der Ergebnishaushalt 2013 zu entlasten. Abschlagszahlungen von Schulkostenbeiträgen an freie Träger, die im Januar kassenwirksam werden und den Zahlungszeitraum November 2012 bis Januar 2013 betreffen, sind periodengerecht abzubilden. Der für die Monate November und Dezember 2012 zu zahlende Abschlag von Schulkostenbeiträgen an freie Träger beträgt 585.100 EUR.

 


Mit der Übergabe der Schulen und Sportstätten zur Bewirtschaftung an den KOE konnten erstmalig objektkonkret Zinsen bei der Berechnung der Schulkostenbeiträge umgelegt werden. Dies hatte die Steigerung der Schulkostenbeiträge pro Schüler zur Folge, die sich einerseits in der Entwicklung der Erträge abzeichnen werden aber auch Mehraufwendungen für Zahlungen an die freien Schulträger nach sich ziehen. Der Prozess der Rechnungslegung befindet sich gegenwärtig noch in Arbeit, so dass die zu erwartenden Mehrerträge noch nicht beziffert werden können.

 

Für die Berechnung der Schulkostenbeiträge an freie Schulträger werden die Kostensätze vergleichbarer kommunaler   Schulen zugrunde gelegt. Aus dem erhöhten Satz pro Schüler und gestiegenen Schülerzahlen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2012 ein Mehrbedarf im Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von 292.500 EUR. Der Mehrbedarf im Ergebnishaushalt setzt sich aus den periodengerecht zu buchenden Abschlägen in Höhe von 585.100 EUR und dem entstehenden Mehraufwand in Höhe von 292.500 EUR zusammen. Im Finanzhaushalt sind die zusätzlichen Mittel für die erfolgten Belastungen aus dem Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 691.000 EUR und für die Auszahlungen auf Grund gestiegener Kostensätze in Höhe von 292.500 EUR erforderlich.

 

Unabweisbarkeit

Die Mittel für die Schulkostenbeiträge im Finanzhaushalt sind gegenwärtig ausgereizt und es sind noch Zahlungen an Gemeinden und freie Schulträger entsprechend der Schullastenaus-gleichsregelung M-V im Haushaltsjahr 2012 fällig. 

 

Unvorhersehbarkeit

Entsprechend eines stattgegebenen Widerspruchs des Landkreises Rostock zu Rechnungslegungen der Hansestadt Rostock zum Schullastenausgleich im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Eigenbetrieb KOE sind sämtliche ergangenen Bescheide an Umlandgemeinden neu zu berechnen. Gleichzeitig wirkt sich die neue Berechnungsgrundlage auf die auszureichenden Zahlungen an die freien Schulträger aus. Die Heranziehung neuer Berechnungsgrundlagen für die Zahlung der Schulkostenbeiträge war zur Haushaltsplanung nicht vorhersehbar.

 

 


 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

40

Amt für Schule und Sport

Produkt

21701

Schulkostenbeiträge

Gymnasien, Abendgymnasien

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

52559010/72559010

Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkostenbeiträge an freie Schulträger

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

900.000,00

900.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

144.600,00

307.400,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

1.044.600,00

1.207.400,00

 

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

40

Amt für Schule und Sport

Produkt

21801

Schulkostenbeiträge

Gesamtschulen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

52559010/72559010

Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkostenbeiträge an freie Schulträger

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

1.269.500,00

1.269.500,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

733.000,00

656.000,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

2.002.500,00

1.925.500,00

 

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

40

Amt für Schule und Sport

Produkt

22101

Schulkostenbeiträge

Förderschulen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

52559010/72559010

Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkostenbeiträge an freie Schulträger

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

310.900,00

310.900,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

 

20.100,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

310.900,00

331.000,00

 

 

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

53

Gesundheitsamt

Produkt

41101

Krankenhaus Südstadt Klinikum - Investitionskostenbeitrag

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

54500000

sonstige Transferaufwendungen

Finanzhaushalt

74500000

sonstige Transferauszahlungen

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

3.088.800,00

3.088.800,00

gesperrte Mittel

./.

589.700,00

589.700,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

2.498.842,16

2.498.842,16

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

257,84

257,84

als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt

 

589.700,00

589.700,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. –auszahlung:

Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 589.957,84 EUR werden durch einen geringer ausfallenden  Krankenhausinvestitionsbeitrag der HRO lt. Bescheid vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V erwartet.

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

53

Gesundheitsamt

Produkt

35102

Schwerbehindertenaufgaben

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

56290010

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten – Ausgaben für Dienst-leistungen durch Dritte

Finanzhaushalt

76290010

Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

233.000,00

233.000,00

gesperrte Mittel

./.

233.000,00

233.000,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

0

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

0

0

als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt

 

233.000,00

233.000,00

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

Die vom Land übertragene Aufgabe zur Umsetzung des Schwerbehindertengesetzes wird erst 2013 greifen.

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

40

Amt für Schule und Sport

Produkt

23104

Berufsschule Dienstleistungen und Gewerbe

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

56413000

Haftpflichtversicherungen

Finanzhaushalt

76413000

Haftpflichtversicherungen

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

70.200,00

70.200,00

gesperrte Mittel

./.

42.800,00

  42.800,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

27.318,81

27.318,81

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

81,19

81,19

als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt

 

42.800,00

  42.800,00

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

Die Zahlungen für die Haftpflichtversicherung (Schülerunfallversicherung) sind erfolgt. Nicht verausgabte Mittel gelten als erspart. Bei der Berufsschule für Dienstleistung und Gewerbe fällt die Ersparnis auf Grund eines Planungsfehlers erheblich aus.

 

 

 

 

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

40

Amt für Schule und Sport

Produkt

23106

Berufsschule Wirtschaft

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

56413000

Haftpflichtversicherungen

Finanzhaushalt

76413000

Haftpflichtversicherungen

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

106.700,00

106.700,00

gesperrte Mittel

./.

8.900,00

   8.900,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

97.751,21

97.751,21

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

48,79

48,79

als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt

 

8.900,00

   8.900,00

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

Die Zahlungen für die Haftpflichtversicherung (Schülerunfallversicherung) sind erfolgt. Nicht verausgabte Mittel gelten als erspart.

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

40

Amt für Schule und Sport

Produkt

23107

Berufsschule Bautechnik

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

56413000

Haftpflichtversicherungen

Finanzhaushalt

76413000

Haftpflichtversicherungen

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

27.400,00

27.400,00

gesperrte Mittel

./.

6.800,00

   6.800,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

20.519,11

20.519,11

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

80,89

80,89

als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt

 

3.200,00

   3.200,00

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

Die Zahlungen für die Haftpflichtversicherung (Schülerunfallversicherung) sind erfolgt. Nicht verausgabte Mittel gelten als erspart.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

90

Zentrale Finanzdienstleistungen

Produkt

61201

Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Produktkonto:

Finanzhaushalt

77511010

Zinsauszahlungen an Banken, Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

0

3.002.300,00

als üpl./apl. Bew. bereitgestellt für andere Konten

./.

 

780.654,93

gesperrte Mittel

./.

0

   868.400,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

0

1.207.701,90

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

0

145.543,17

als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt

 

0

   105.900,00

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

Im Rahmen eines aktiven Zinsmanagements wurden 2012 Darlehen, deren Zinsbindungsfristen ausliefen, bei verschiedenen Kreditinstituten und mit verschiedenen Laufzeiten umgeschuldet. Dabei konnte die Hansestadt Rostock von günstigen Zinssätzen partizipieren. 

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Reduzierung der Haushaltsersparnis aufgrund der Haushaltssperre um 877,6 TEUR im Ergebnishaushalt und 983,5 TEUR im Finanzhaushalt.

Mehraufwendungen im Deckungskreis 5402 in Höhe von 877,6 TEUR.

Mehrauszahlungen im Deckungskreis 7402 in Höhe von 983,5 TEUR.

 

 

Veränderung der verfügten Haushaltssperre

 

 

Haushaltssperre vom 10.10.2012

Änderungen um

Haushaltssperre neu

TH

Produkt/

Deckungskreis

Ertrag/

Einzahlg.

Aufwand/ Auszahlg.

Ertrag/

Einzahlg.

Aufwand/ Auszahlg.

Ertrag/

Einzahlg.

Aufwand/ Auszahlg.

53

41101.54500000

41101.74500000

 

-589.700

-589.700

 

 589.700

589.700

 

 0

0

Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 589.900 EUR werden durch einen geringer ausfallenden  Krankenhausinvestitionsbeitrag der HRO lt. Bescheid vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V erwartet.

53

35102.56290010

35102.76290010

 

-233.000

-233.000

 

233.000

233.000

 

0

0

Aufgabenumsetzung des Schwerbehindertengesetzes wird erst 2013 greifen

 

40

21102-23107

56290010

76290010

 

 

-59.100

-59.100

 

 

54.900

54.900

 

 

-4.200

-4.200

Bei den Aufwendungen/Auszahlungen für Haftpflichtversicherung  werden statt 59.100 EUR 4.200 EUR gespart.

90

61201.77511010

 

-868.400

 

105.900

 

-762.500

Einsparung Zinsauszahlungen

 


Übersicht zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Deckungskreis:

 

Teilhaushalt:                             40                                                                       Amt für Schule und Sport

Deckungskreis :              5402/7402                                                        Bezeichnung: Schulkostenbeiträge

 

HHJ

Produktkonto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-

zahlungen

2012

21701.

52559010

72559010

Schulkostenbeiträge

Gymnasien, Abend-gymnasien - Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkosten-beiträge an freie Schulträger

 

144.600

 

307.400

2012

21701.

52559010

72559010

Schulkostenbeiträge

Gesamtschulen Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkosten-beiträge an freie Schulträger

 

733.000

 

656.000

2012

22101.

52559010

72559010

Schulkostenbeiträge

Förderschulen - Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkosten-beiträge an freie Schulträger

 

 

 

20.100

gesamt:

 

 

877.600

 

983.500

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.11.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.12.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen