Beschlussvorlage - 2012/BV/4129
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe von gesperrten Haushaltsansätzen im Ergebnishaushalt 2012 in Höhe von 877,6 TEUR und im Finanzhaushalt 2012 in Höhe von 983,5 TEUR und überplanmäßige Bewilligung von Aufwendungen/Auszahlungen für Schulkostenbeiträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.11.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Amt für Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2012
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.12.2012
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Sperre der Haushaltsansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt in folgenden Produktkonten wird aufgehoben:
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
41101.54500000/74500000 589.700 EUR 589.700 EUR
35102.56290010/76290010 233.000 EUR 233.000 EUR
23104.56413000/76413000 42.800 EUR 42.800 EUR
23106.56413000/76413000 8.900 EUR 8.900 EUR
23107.56413000/76413000 3.200 EUR 3.200 EUR
61201. 77511010 105.900 EUR
877.600 EUR 983.500 EUR
2. Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen in dem Deckungskreis 5402 Schulkostenbeiträge in Höhe von 877.600 EUR wird erteilt.
3. Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Auszahlungen in dem Deckungskreis 7402
Schulkostenbeiträge in Höhe von 983.500 EUR wird erteilt.
Beschlussvorschriften: § 51 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV/3913
Sachverhalt:
Begründung der Dringlichkeit für die Sitzung des Finanzausschusses:
Neue Berechnungsgrundlagen bei der Rechnungslegung für den Schullastenausgleich und aktuelle Hochrechnungen haben erst jetzt die Notwendigkeit für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen ergeben, die noch im Haushaltsjahr 2012 zu finanzieren sind.
Begründung für die Freigabe gesperrter Mittel:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 10.10.2012 in Umsetzung des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde vom 27.07.2012 gemäß § 51 KV M-V mit Beschluss Nr. 2012/BV/3913 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Jahr 2012 verfügt.
Darin enthalten waren Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen von 589.900 EUR in den Produktkonten 41101.54500000/74500000, die lt. Bescheid vom Ministerium für Arbeit Gleichstellung und Soziales M-V zu einer Reduzierung des Krankenhausinvestitionsbeitrag führen. Darüber hinaus wurden Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen von 233.000 EUR bei den Produktkonten 35102.56290010/76290010 gesperrt, weil die Aufgabenumsetzung des Schwerbehindertenrechtes durch die HRO erst ab dem Jahr 2013 greifen wird. Weiterhin wurde eine Sperre über die Haushaltsansätze bei Schulen in den Konten 56413000/76413000 in Höhe von 59.100 EUR verfügt, da bei der geplanten Haftpflichtversicherung für Schüler aufgrund geringerer Schülerzahlen Mittel erspart werden konnten. Bei den Zinsauszahlungen wurde auf Grund günstiger Konditionen bei den Kreditinstituten in dem Konto 61201.77511010 eine Sperre über eine Höhe von 868.400 EUR verfügt.
Um den anfallenden Mehrbedarf für die gemäß Schullastenausgleichsverordnung vorzunehmenden Zahlungen an Gemeinden und freie Schulträger decken zu können, ist eine Aufhebung der erlassenen Haushaltssperre im Ergebnishaushalt in Höhe 877.600 EUR und im Finanzhaushalt in Höhe von 893.500 EUR erforderlich.
Über die Inanspruchnahme gesperrter Erträge oder die Aufhebung der Sperre entscheidet der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit der Bürgerschaft.
Begründung für die Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen:
Für den Deckungskreis Schulkostenbeiträge wurden sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2012 insgesamt Mittel in Höhe von jeweils 4.697.300 EUR geplant.
Die Schulkostenbeiträge an die freien Träger werden quartalsweise ausgezahlt, d.h. es waren am Anfang des Haushaltsjahres 2012 noch Zahlungen für das letzte Quartal 2011 zu tätigen. Darüber hinaus haben Gemeinden und auch das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern in der Zuständigkeit für Landesschulen im 1. Quartal 2012 noch Rechnungen für Schulkostenbeiträge gestellt, die ebenfalls das Haushaltsjahr 2011 betrafen.
Die GemHVO-Doppik schreibt vor, dass im Ergebnishaushalt und in der Ergebnisrechnung nach den Regeln der doppelten Buchführung sämtliche Aufwendungen und Erträge unabhängig von den tatsächlichen Zahlungsvorgängen periodengerecht abzubilden sind. Deshalb waren die aufgelaufenen Rechnungen mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 691.000 EUR noch im kameralen Haushalt 2011 zu buchen (Entscheidung der Bürgerschaft zu überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2011 für die Zahlung von Schulkostenbeiträgen, Vorlage 2012/BV/3169).
Damit wurde der Deckungskreis 5402, Schulkostenbeiträge im Ergebnishaushalt 2012 um diesen Betrag entlastet. Die Zahlungen im Finanzhaushalt dagegen belasten entsprechend der tatsächlichen Zahlungsströme den Deckungskreis 7402 im Haushaltsjahr 2012. Auf gleicher Grundlage ist der Ergebnishaushalt 2013 zu entlasten. Abschlagszahlungen von Schulkostenbeiträgen an freie Träger, die im Januar kassenwirksam werden und den Zahlungszeitraum November 2012 bis Januar 2013 betreffen, sind periodengerecht abzubilden. Der für die Monate November und Dezember 2012 zu zahlende Abschlag von Schulkostenbeiträgen an freie Träger beträgt 585.100 EUR.
Mit der Übergabe der Schulen und Sportstätten zur Bewirtschaftung an den KOE konnten erstmalig objektkonkret Zinsen bei der Berechnung der Schulkostenbeiträge umgelegt werden. Dies hatte die Steigerung der Schulkostenbeiträge pro Schüler zur Folge, die sich einerseits in der Entwicklung der Erträge abzeichnen werden aber auch Mehraufwendungen für Zahlungen an die freien Schulträger nach sich ziehen. Der Prozess der Rechnungslegung befindet sich gegenwärtig noch in Arbeit, so dass die zu erwartenden Mehrerträge noch nicht beziffert werden können.
Für die Berechnung der Schulkostenbeiträge an freie Schulträger werden die Kostensätze vergleichbarer kommunaler Schulen zugrunde gelegt. Aus dem erhöhten Satz pro Schüler und gestiegenen Schülerzahlen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2012 ein Mehrbedarf im Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von 292.500 EUR. Der Mehrbedarf im Ergebnishaushalt setzt sich aus den periodengerecht zu buchenden Abschlägen in Höhe von 585.100 EUR und dem entstehenden Mehraufwand in Höhe von 292.500 EUR zusammen. Im Finanzhaushalt sind die zusätzlichen Mittel für die erfolgten Belastungen aus dem Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 691.000 EUR und für die Auszahlungen auf Grund gestiegener Kostensätze in Höhe von 292.500 EUR erforderlich.
Unabweisbarkeit
Die Mittel für die Schulkostenbeiträge im Finanzhaushalt sind gegenwärtig ausgereizt und es sind noch Zahlungen an Gemeinden und freie Schulträger entsprechend der Schullastenaus-gleichsregelung M-V im Haushaltsjahr 2012 fällig.
Unvorhersehbarkeit
Entsprechend eines stattgegebenen Widerspruchs des Landkreises Rostock zu Rechnungslegungen der Hansestadt Rostock zum Schullastenausgleich im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Eigenbetrieb KOE sind sämtliche ergangenen Bescheide an Umlandgemeinden neu zu berechnen. Gleichzeitig wirkt sich die neue Berechnungsgrundlage auf die auszureichenden Zahlungen an die freien Schulträger aus. Die Heranziehung neuer Berechnungsgrundlagen für die Zahlung der Schulkostenbeiträge war zur Haushaltsplanung nicht vorhersehbar.
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 40 | Amt für Schule und Sport |
Produkt | 21701 | Schulkostenbeiträge Gymnasien, Abendgymnasien |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt | 52559010/72559010 | Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkostenbeiträge an freie Schulträger |
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 900.000,00 | 900.000,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 144.600,00 | 307.400,00 | |
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
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- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 1.044.600,00 | 1.207.400,00 |
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 40 | Amt für Schule und Sport |
Produkt | 21801 | Schulkostenbeiträge Gesamtschulen |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt | 52559010/72559010 | Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkostenbeiträge an freie Schulträger |
|
| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 1.269.500,00 | 1.269.500,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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| |
echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 733.000,00 | 656.000,00 | |
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
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- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 2.002.500,00 | 1.925.500,00 |
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 40 | Amt für Schule und Sport |
Produkt | 22101 | Schulkostenbeiträge Förderschulen |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt | 52559010/72559010 | Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkostenbeiträge an freie Schulträger |
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 310.900,00 | 310.900,00 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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| |
echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + |
| 20.100,00 | |
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
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- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 310.900,00 | 331.000,00 |
2. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 53 | Gesundheitsamt |
Produkt | 41101 | Krankenhaus Südstadt Klinikum - Investitionskostenbeitrag |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 54500000 | sonstige Transferaufwendungen |
Finanzhaushalt | 74500000 | sonstige Transferauszahlungen |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 3.088.800,00 | 3.088.800,00 |
gesperrte Mittel | ./. | 589.700,00 | 589.700,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 2.498.842,16 | 2.498.842,16 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 257,84 | 257,84 |
als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt |
| 589.700,00 | 589.700,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. auszahlung:
Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 589.957,84 EUR werden durch einen geringer ausfallenden Krankenhausinvestitionsbeitrag der HRO lt. Bescheid vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V erwartet.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 53 | Gesundheitsamt |
Produkt | 35102 | Schwerbehindertenaufgaben |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 56290010 | Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Ausgaben für Dienst-leistungen durch Dritte |
Finanzhaushalt | 76290010 | Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 233.000,00 | 233.000,00 |
gesperrte Mittel | ./. | 233.000,00 | 233.000,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 0 | 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 0 | 0 |
als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt |
| 233.000,00 | 233.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Die vom Land übertragene Aufgabe zur Umsetzung des Schwerbehindertengesetzes wird erst 2013 greifen.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 40 | Amt für Schule und Sport |
Produkt | 23104 | Berufsschule Dienstleistungen und Gewerbe |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 56413000 | Haftpflichtversicherungen |
Finanzhaushalt | 76413000 | Haftpflichtversicherungen |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 70.200,00 | 70.200,00 |
gesperrte Mittel | ./. | 42.800,00 | 42.800,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 27.318,81 | 27.318,81 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 81,19 | 81,19 |
als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt |
| 42.800,00 | 42.800,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Die Zahlungen für die Haftpflichtversicherung (Schülerunfallversicherung) sind erfolgt. Nicht verausgabte Mittel gelten als erspart. Bei der Berufsschule für Dienstleistung und Gewerbe fällt die Ersparnis auf Grund eines Planungsfehlers erheblich aus.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 40 | Amt für Schule und Sport |
Produkt | 23106 | Berufsschule Wirtschaft |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 56413000 | Haftpflichtversicherungen |
Finanzhaushalt | 76413000 | Haftpflichtversicherungen |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 106.700,00 | 106.700,00 |
gesperrte Mittel | ./. | 8.900,00 | 8.900,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 97.751,21 | 97.751,21 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 48,79 | 48,79 |
als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt |
| 8.900,00 | 8.900,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Die Zahlungen für die Haftpflichtversicherung (Schülerunfallversicherung) sind erfolgt. Nicht verausgabte Mittel gelten als erspart.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 40 | Amt für Schule und Sport |
Produkt | 23107 | Berufsschule Bautechnik |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 56413000 | Haftpflichtversicherungen |
Finanzhaushalt | 76413000 | Haftpflichtversicherungen |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 27.400,00 | 27.400,00 |
gesperrte Mittel | ./. | 6.800,00 | 6.800,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 20.519,11 | 20.519,11 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 80,89 | 80,89 |
als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt |
| 3.200,00 | 3.200,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Die Zahlungen für die Haftpflichtversicherung (Schülerunfallversicherung) sind erfolgt. Nicht verausgabte Mittel gelten als erspart.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 90 | Zentrale Finanzdienstleistungen |
Produkt | 61201 | Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 77511010 | Zinsauszahlungen an Banken, Sicherung der Zahlungsfähigkeit |
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 0 | 3.002.300,00 |
als üpl./apl. Bew. bereitgestellt für andere Konten | ./. |
| 780.654,93 |
gesperrte Mittel | ./. | 0 | 868.400,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 0 | 1.207.701,90 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 0 | 145.543,17 |
als Deckungsquelle aus Haushaltssperre eingesetzt |
| 0 | 105.900,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Im Rahmen eines aktiven Zinsmanagements wurden 2012 Darlehen, deren Zinsbindungsfristen ausliefen, bei verschiedenen Kreditinstituten und mit verschiedenen Laufzeiten umgeschuldet. Dabei konnte die Hansestadt Rostock von günstigen Zinssätzen partizipieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Reduzierung der Haushaltsersparnis aufgrund der Haushaltssperre um 877,6 TEUR im Ergebnishaushalt und 983,5 TEUR im Finanzhaushalt.
Mehraufwendungen im Deckungskreis 5402 in Höhe von 877,6 TEUR.
Mehrauszahlungen im Deckungskreis 7402 in Höhe von 983,5 TEUR.
Veränderung der verfügten Haushaltssperre
|
| Haushaltssperre vom 10.10.2012 | Änderungen um | Haushaltssperre neu | |||||
TH | Produkt/ Deckungskreis | Ertrag/ Einzahlg. | Aufwand/ Auszahlg. | Ertrag/ Einzahlg. | Aufwand/ Auszahlg. | Ertrag/ Einzahlg. | Aufwand/ Auszahlg. | ||
53 | 41101.54500000 41101.74500000 |
| -589.700 -589.700 |
| 589.700 589.700 |
| 0 0 | ||
Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 589.900 EUR werden durch einen geringer ausfallenden Krankenhausinvestitionsbeitrag der HRO lt. Bescheid vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V erwartet. | |||||||||
53 | 35102.56290010 35102.76290010 |
| -233.000 -233.000 |
| 233.000 233.000 |
| 0 0 | ||
Aufgabenumsetzung des Schwerbehindertengesetzes wird erst 2013 greifen
| |||||||||
40 | 21102-23107 56290010 76290010 |
|
-59.100 -59.100 |
|
54.900 54.900 |
|
-4.200 -4.200 | ||
Bei den Aufwendungen/Auszahlungen für Haftpflichtversicherung werden statt 59.100 EUR 4.200 EUR gespart. | |||||||||
90 | 61201.77511010 |
| -868.400 |
| 105.900 |
| -762.500 | ||
Einsparung Zinsauszahlungen |
Übersicht zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Deckungskreis:
Teilhaushalt: 40 Amt für Schule und Sport
Deckungskreis : 5402/7402 Bezeichnung: Schulkostenbeiträge
HHJ | Produktkonto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus- zahlungen |
2012 | 21701. 52559010 72559010 | Schulkostenbeiträge Gymnasien, Abend-gymnasien - Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkosten-beiträge an freie Schulträger |
| 144.600 |
| 307.400 |
2012 | 21701. 52559010 72559010 | Schulkostenbeiträge Gesamtschulen Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkosten-beiträge an freie Schulträger |
| 733.000 |
| 656.000 |
2012 | 22101. 52559010 72559010 | Schulkostenbeiträge Förderschulen - Kostenerstattungen an den sonstigen privaten Bereich, Schulkosten-beiträge an freie Schulträger |
|
|
| 20.100 |
gesamt: |
|
| 877.600 |
| 983.500 |
Roland Methling