Beschlussvorlage - 2012/BV/4116
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe von gesperrten Haushaltsansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2012 in Höhe von 200 TEUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.11.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.11.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.12.2012
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Beschlussvorschriften:
§ 51 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2012/BV/3913
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 10.10.2012 in Umsetzung des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde vom 27.07.2012 gemäß § 51 KV M-V gemäß Beschluss Nr. 2012/BV/3913 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Jahr 2012 verfügt. Darin enthalten waren Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen von 182.900 EUR im DKR Einheitsmiete KOE (5804/7804) und Mehrerträge und Einzahlungen in Höhe von 177.600 EUR. Über die Inanspruchnahme gesperrter Erträge oder die Aufhebung der Sperre entscheidet der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit der Bürgerschaft.
Für den Deckungskreis 5804/7804 werden bis zum 31.12.2012 bislang nicht berücksichtigte Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 200.000 EUR erwartet, die eine Aufhebung der Haushaltssperre in dieser Höhe erforderlich machen.
Per 15.11.2012 weisen die Deckungskreise (DKR) 5804/7804, Einheitsmiete KOE, verfügbare Mittel von 639.889 EUR auf, denen noch Zahlungsverpflichtungen im Haushaltsjahr 2012 von 839.889 EUR gegenüberstehen.
Betroffen sind folgende vertragliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 200 TEUR:
- 86.000 EUR Mietzahlungen für die Volkshochschule, die durch einen Planungsfehler in dem DKR 5804/7804 nicht berücksichtigt wurden.
- 76.000 EUR für die Unterhaltung von baulichen Anlagen bei Fremdanmietungen, deren Zahlung aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen unabweisbar ist (Fußbodenerneuerung in der Garage der freiwilligen Feuerwehr Mitte zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften von 66.000 EUR, Installation einer Sicherheitsanlage für Lagerräume für Kulturgüter des Amtes 45 (Städtische Museen) von 5.000 EUR sowie notwendige Einhausungen für die Multifunktionsgeräte am Standort Charles-Darwin-Ring zur Erfüllung des Brandschutzes 5.000 EUR).
- 38.000 EUR für die Weiterberechnung der Entgelte 2012 für verwaltungsgemäße Betreuung (Vertragsverhandlungen, Prüfung der Betriebskostenabrechnungen etc.) bei Fremdanmietungen durch den KOE.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 11
Produkt: 11301 Bezeichnung: Organisationsmanagement
Veränderung der verfügten Haushaltssperre
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| Haushaltssperre vom 10.10.2012 | Änderungen um | Haushaltssperre neu | |||
TH | Produkt/ Deckungskreis | Ertrag/ Einzahlungen | Aufwand/ Auszahlungen | Ertrag/ Einzahlungen | Aufwand/ Auszahlungen | Ertrag/ Einzahlungen | Aufwand/ Auszahlungen |
11 | DK Einheits-miete KOE 5804/7804 |
| -182.900 |
| 182.900 |
| 0 |
Die vorgesehene Reduzierung der Betriebskosten sowie Mieten und Pachten für die beim KOE angemieteten Verwaltungs-gebäude kann nicht umgesetzt werden.
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11 |
| 177.600 |
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160.500 |
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-17.100 |
160.500 |
Reduzierung der Mehrerträge/Mehreinzahlungen aus Erstattungen für Betriebskosten, Mieten und Pachten
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Roland Methling