Informationsvorlage - 2012/IV/4111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 73 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V

 

Sachverhalt:

Gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die       Hansestadt Rostock zur Information der Mitglieder der Bürgerschaft und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der      Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.

 

In dem vorliegenden Bericht sind darüber hinaus die mittelbaren Beteiligungen 1. Grades über 50 %, die Eigenbetriebe und andere Sondervermögen, sowie nachrichtlich die      Mitgliedschaften in Zweckverbänden aufgenommen worden.

 

Dieser Bericht wurde auf der Grundlage des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock aus Zuarbeiten der städtischen Unternehmen erstellt.

 

Nach Kenntnisnahme des Berichtes durch die Bürgerschaft wird mit öffentlicher             Bekanntmachung die Einsichtnahme der Einwohner in den Bericht ermöglicht.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben