Änderungsantrag - 2012/BV/3678-55 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Unter Punkt VIII.3, Seite 31 wird der 4. Absatz mit folgender Formulierung gestrichen

„Letzte große, landwirtschaftlich genutzte Flächen bleiben erhalten und werden umweltschonend bewirtschaft. Ihre Struktur wird mit zusätzlichen Landschaftselementen angereichert.“

und durch folgende Formulierung ersetzt:


„Landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Hansestadt Rostock werden zukünftig in stadtplanerische Vorhaben mit eingebunden und ggf. je nach Bedarf und Erfordernis mit Bebauungsplänen belegt.“

 

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Begründung:
Aufgabe einer Großstadt kann es nicht sein, landwirtschaftliche Großflächen auf Dauer zu erhalten. Dafür bietet der die Hansestadt Rostock umgebende Landkreis ausreichend entsprechende Flächen. Eine dauerhafte Erhaltung landwirtschaftlicher Großflächen würde sich auf die Hansestadt Rostock hinsichtlich des Wegfalls zusätzlicher Bauflächengewinnung als wirtschaftlich unfreundlich auswirken, ebenso auf die Erhaltung und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Es gilt zu beachten, dass die Hansestadt Rostock in dieser Thematik in direktem Wettbewerb mit dem Landkreis steht (Abwanderung bauwilliger Bewohner der Hansestadt Rostock in den Landkreis).

 

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Beschlüsse

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22.11.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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05.12.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt