Informationsvorlage - 2012/IV/4062

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Beratungsfolge

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Vor Beantwortung der Fragen ist anzumerken, dass es sich hierbei um nicht mit konkreten Zahlen belegbare Wahrnehmungen des HJC bzw. des Amtes für Jugend und Soziales handelt.

 

Darüber hinaus bezieht sich die Beantwortung der Fragen lediglich auf das SGB II- und SGB XII-Klientel.

 

 

 

1. Gibt es ausreichend Wohnraum für Einkommensschwache in Rostock?

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass in der Hansestadt Rostock ausreichend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist.

 

Wenngleich aus dem Bauamt zu vernehmen ist, dass es zu wenige verfügbare 1- und 2-Raumwohnungen gibt, ist festzustellen, dass sich dieses bisher auf das wohnungssuchende Klientel des Hanse-Jobcenters nicht ausgewirkt hat. Die SGB II-Kunden finden schnell angemessenen Wohnraum.

 

In diesem Zusammenhang wird seitens des Jobcenters darauf hingewiesen, dass sehr viele Wohnungsangebote genau den aktuellen Höchstbeträgen der KdU-Richtlinie angepasst sind, egal wie groß die Wohnung ist. So wurden Wohnungsangebote für einen 1-Personen-Haushalt mit einer Größe von 29 – 51 qm mit einer Bruttokaltmiete von jeweils 315,00 Euro vorgelegt.

 

Darüber hinaus berichten KdU-Sachbearbeiter des Jobcenters, dass ihnen von Kunden zunächst sehr günstige Wohnungsangebote vorgelegt wurden, diese seitens des Vermieters jedoch zurückgenommen und teilweise bis auf den Höchstbetrag nach KdU-Richtlinie nach oben „korrigiert“ werden, sobald bekannt wird, dass die Wohnungssuchenden SGB II-Kunden sind.

 

 

 

 

Ein wenig anders stellt sich die Problemlage für das SGB XII-Klientel dar. Bei diesen Personen handelt es sich um nicht Erwerbsfähige und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wohnraum für diese Wohnungssuchenden muss in aller Regel alters- bzw. behindertengerecht sein.

 

Insbesondere im Innenstadtbereich gestaltet sich die Wohnungssuche kompliziert und zieht sich teilweise über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Während der Zeit der unverschuldet erfolglosen Wohnungssuche werden im Rahmen des § 35 SGB XII Leistungen für Unterkunft und Heizung auch im unangemessenen Umfang erbracht.

 

 

2. Wo gibt es diesen Wohnraum?

 

Aus dem Jobcenter wird berichtet, dass sich die vorgelegten Wohnungsangebote hauptsächlich auf den Rostocker Nordwesten und Nordosten beziehen. Es werden aber auch Wohnungen in der Südstadt, Reutershagen und der Kröpeliner Tor-Vorstadt (KTV) angeboten.

Im Rahmen der begrenzten Leistungsgewährung an Schüler und Studenten wurde speziell im U 25-Bereich festgestellt, dass es auch in den für die sonstigen SGB II-Kunden sonst seltener zu findenden Stadtteilen sehr kostengünstige Wohnungen in der KTV und Reutershagen gibt.

 

Da in der Hansestadt Rostock für die leistungsrechtliche Angemessenheit von Wohnraum lediglich die Bruttokaltmiete, nicht jedoch die Größe der Wohnung ausschlaggebend ist, ist es grundsätzlich möglich, angemessenen Wohnraum in jedem Stadtgebiet zu finden. Das heißt, wer sich in seinen Quadratmetern beschränkt, kann durchaus bezahlbaren Wohnraum auch in Gehlsdorf oder Warnemünde finden.

 

 

3. Wie hoch ist der Bedarf?

 

Hierzu ist keine Aussage möglich. Die individuelle Entscheidung, sich eine andere Wohnung zu suchen, trifft jeder Haushalt für sich.

Seitens der Leistungsträger wird niemand aufgefordert umzuziehen.

 

 

4. Wird überhaupt Wohnungsbau mit Mietpreisbindung noch gefördert, wenn ja in welchem Umfang?

 

Die Landesregierung M-V fördert z. Z. nur Modernisierungen und Instandsetzungen auf der Grundlage der Modernisierungsrichtlinien (ModRL) und der Mietwohnungsbaurichtlinie (MietWoBauRL). Hieraus wäre eine Zweckbestimmung für Wohnraum und eine Mietpreisbindung ableitbar. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Voraussetzungen zur Gewährung eines entsprechenden Darlehens für die Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen derzeit nicht attraktiv sind, da in unserem Amt  keine Anträge hierfür vorliegen.

 

Die Vergabe von gefördertem Wohnraum erfolgt in der Hansestadt Rostock für die Dauer der Zweckbestimmung, die im Darlehensvertrag vereinbart ist, mit WBS.

Es ist also absehbar, dass auch im geförderten Bereich das Wohnraumangebot zurückgeht. Der Bestand an geförderten Wohnungen ist gegenüber dem Gesamtwohnungsbestand schon jetzt sehr gering. Von den 118.189 Wohnungen per 31.12.2011 stehen 697 geförderte Wohnungen zur Verfügung, das entspricht 0,59 %.

 

 

 

 

 

 

Wenn im Jahr 1994  noch 860 geförderte Wohnungen zur Verfügung standen, wird sich die Anzahl wie folgt verringern:

 

Jahr

Wegfall aus der Bindung

verbleibende WE

2011

163 WE

697

2016

43 WE

654

2017

63 WE

591

2018

40 WE

551

2019

143 WE

408

2020

46 WE

362

2021

26 WE

336

2022

91 WE

245

2023

118 WE

127

2024

78 WE

49

2026

19 WE

30

2074

30 WE

 

 

 

Zu beachten ist dabei, dass von den ab 2012 zur Verfügung stehenden 697 geförderten Wohnungen sich 373 in altengerechten Wohnanlagen befinden und maximal für
2-Personenhaushalte geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

gez. Dr. Liane Melzer

 

 

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Beschlüsse

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21.11.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben