Stellungnahme - 2012/AN/4036-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat lt. Stellenplan 2012 – 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Die Aufgabe ist klassisch keine dem Finanzbereich zugeordnete Angelegenheit, sondern betrifft die Steuerung der gesamten Verwaltung. Diese Funktion soll gestärkt werden.

 

Die Zuordnung des RPA in den Geschäftsbereich der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters ist nicht neu. Bis 2001 erfolgte dort bisher die Aufgabenumsetzung. Mit der Zuordnung sollen die die Verwaltung steuernden und die sie kontrollierenden Bereiche, insbesondere die des Amtes für Management und Controlling, besser mit den Prüfern verzahnt werden, um Rückschlüsse aus Rechnungsprüfungen ziehen zu können und sie damit schneller als bisher in die Verwaltungspraxis umsetzen zu können.

 

Im Übrigen hat der Oberbürgermeister das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V Aufträge zur Prüfung der Verwaltung zu erteilen. Insofern ist aus den genannten Gründen die Zuordnung zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters nur folgerichtig.

 

Aus der Vergleichsarbeit ist erkennbar, dass eine Vielzahl der Kommunen in Deutschland die Aufgabe der Rechnungsprüfung bei der Verwaltungsleiterin/dem Verwaltungsleiter angesiedelt haben.

 

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Beschlüsse

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07.11.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

05.12.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben