Änderungsantrag - 2012/AN/3939-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert:

 

Der dritte Satz in Punkt 5.1. („Gegebenfalls“ bis „zu beschließen“.) wird gestrichen..

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Sachverhalt:

 

Der neue Einschub in Punkt 5.1. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung lautet nach der Änderung wie folgt:

 

Über die Zuwendungen ab 5.000 Euro entscheidet die Bürgerschaft mit dem Beschluss der Haushaltssatzung. Eine Auflistung der zu fördernden Vorhaben mit Angabe der Höhe der einzelnen Zuwendungen wird dem Produkt Kultur beigefügt. Nach Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide wird der Kulturausschuss der Bürgerschaft über alle gewährten Zuwendungen informiert.

 

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Beschlüsse

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07.11.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen