Antrag - 2012/AN/4028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock lehnt alle neun „Modelle zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“ der METRUM Management GmbH ab, da keines der Modelle in der vorgeschlagenen Form umsetzbar ist.

 

Die Rostocker Bürgerschaft spricht sich für folgende Grundpositionen aus:

 

1.      Rechtsträger der Volkstheater Rostock GmbH bleibt die Hansestadt Rostock.

2.    Das VTR bleibt als GmbH rechtlich eigenständig.

3.     Die VTR GmbH festigt bestehende Kooperationen und bemüht sich um weitere Kooperationen zum gegenseitigen Nutzen der daran beteiligten Theater.

4.    Eine Entscheidung über künftige Strukturen im Land hat in einem umfassenden transparenten und ergebnisoffenen Prozess stattzufinden, den die Theaterträger und Theaterleitungen mit ihren eigenen Ideen mitbestimmen.

5.     Für die Landesbeteiligung an der Finanzierung der Theater in M-V ist ein gerechtes Modell zu entwickeln, das sowohl dem Einwohner-Einzugsbereich der jeweiligen Theater als auch der finanziellen Beteiligung der jeweiligen kommunalen Theaterträger gerecht wird.  

6.      Der Landesregierung wird mitgeteilt, dass die Hansestadt Rostock ein eigenständiges inhaltliches und strukturelles Konzept für ein zeitgemäßes, finanzierbares und in der Bevölkerung akzeptiertes Stadttheater erarbeitet.

 

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Begründung

 

Die neun Modelle der METRUM GmbH können auf zwei wesentliche Varianten reduziert werden: Das Modell der Autonomie sowie das Modell der Kooperationen und Fusionen in verschiedensten Varianten. Autonomie ohne jegliche Kooperationen erscheint lebensfremd. Die Kooperationsmodelle wiederum verstehen sich vor allem als Personaleinsparmodelle (bis zu 200 Stellen), wobei der Zeitplan keinen Raum für Sozialpläne lässt. Beide Grundvarianten der METRUM GmbH können kein zukunftsfähiger Ansatz für die Theater des Landes sein. Von daher sind die Modelle in ihrer jetzigen Form abzulehnen.

 

Zu 1)

Rostock ist Oberzentrum des Landes. Als solches hat es eine Motorfunktion in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Um dieser Funktion gerecht zu werden, bleibt die Hansestadt Rostock Rechtsträgerin und damit Einflussnehmerin des Volkstheaters.

 

Zu 2)

Die Rechtsform der GmbH ermöglicht die erforderliche Flexibilität, die ein Amt nicht bietet. Daher verbleibt das VTR in der eigenständigen Rechtsform einer GmbH.

 

Zu 3)

Kooperationen ermöglichen neue künstlerische und finanzielle Impulse. Sie sind daher weiter auszubauen, wobei eine Win-Win-Situation der Beteiligten zu gewährleisten ist. Kooperationen können sowohl dauerhaft als auch auf einzelne Produktionen ausgerichtet sein.

 

Zu 4)

Ein Landeskonzept ist nicht über die Köpfe der jeweiligen Theater und Theaterträger (Kommunen) hinweg festzuschreiben. Anstelle einer bloßen Beteiligung in Diskussionsforen (Mitwirkung) geht es um tatsächliche Mitbestimmung in einem transparenten und offenen Prozess. Nur so können langfristig tragfähige Lösungen gefunden, akzeptiert und umgesetzt werden.


Zu 5)

Die Mitfinanzierung der Theater in M-V durch das Land ist kein Geschenk desselben, sondern ein Anspruch der Theater. Diese Finanzierung hat die tatsächlichen Bedingungen der jeweiligen Theater und den Beitrag der die Theater tragenden Kommunen zu berücksichtigen.

 

Zu 6)

Die Hansestadt Rostock arbeitet weiter an einem umfassenden Theaterkonzept, zu dem durch die Beschlüsse der Bürgerschaft in den Jahren 2011-12 bereits zahlreiche Grundlagen erfolgt sind: GmbH-Bildung, Unternehmenskonzept, Neubaukonzept. Ein Beschluss zum künstlerischen Konzept steht noch aus.

Die weitere inhaltliche Debatte soll zu einem künstlerischen Konzept führen, das den gegenwärtigen Theaterdiskurs und die Spezifika der Hansestadt reflektiert. Aus der Analyse der sozio-kulturellen Dispositionen sowie der kulturellen Profilaufnahme ist das strategische Portfolio für ein zukünftiges Stadttheater zu entwickeln, d.h. es sind schwerpunktmäßige kulturelle Geschäftsfelder zu erarbeiten. Am Ende dieses Prozesses sollten ein echtes Bürgerforum zum Theaterangebot sowie ein Beschluss der Bürgerschaft stehen.

 

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Beschlüsse

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05.12.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt