Änderungsantrag - 2012/AN/3906-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

Der Beschlussvorschlag wird in Punkt 1 wie folgt geändert:

 

Nach „mindestens“ wird „einer Fraktion“ gestrichen und durch „zwei Fraktionen“ ersetzt.

Am Ende des Satzes wird  „3 Mitgliedern“ durch „6 Mitgliedern“ ersetzt.

 

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Sachverhalt:

 

Der 1. Punkt des Beschlusstextes lautet nach der Änderung wie folgt:

 

Die Bürgerschaft beschließt

 

1.      dass zukünftig bei Anhörungen von Bewerbern für ausgeschriebene Stellen, die in

die Zuständigkeit der Entscheidung des Hauptausschusses oder der Bürgerschaft
fallen, alle Bewerber einzuladen sind, deren Einladung von mindestens zwei Fraktionen oder 6 Mitgliedern der Bürgerschaft gewünscht wird.

 

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Beschlüsse

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10.10.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen