Informationsvorlage - 2012/IV/3959

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss wird um Kenntnisnahme und Empfehlung der auszureichenden Mittel in Höhe von 13.493,20 € an die nachfolgenden Vereine gebeten:

 

1.

Rostocker Tafel e. V.

Projekt:               Förderung von Ausgabestellen, Unterstützung von Schulkindern

Förderung:               4.000,00 €

Zweck:                            anteilige Mietkosten in den Ausgabestellen

 

2.

Gemeinsam für Groß und Klein e. V.

Projekt:               Gesundes Schulfrühstück

Förderung:               800,00 €

Zweck:                            Förderung des Wareneinkaufs für das Schulfrühstück

 

3.

Wohltat e. V.

Projekt:               Betreiben einer Suppenküche

Förderung:               3.000,00 €

Zweck:                            Förderung des Wareneinkaufs für die Suppenküche

                           

4.

Arbeitslosenverband Deutschland, KV Rostock e. V.

Projekt:               Anteilige Miete für Ausgaberaum „Rostocker Tafel“

                            Stützung Lebensmitteleinkauf f. Mittagstisch

                            Stützung Arbeitslosenfrühstück durch Lebensmitteleinkauf

Förderung:                2.593,20 €

Zweck:                            Anteilige Mietkosten für Ausgaberaum

 

5.

Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH

Projekt:               Unterstützung der sozialen Begegnungsstätte „Winkeltreff“ NW

Förderung:              2.400,00 €

Zweck:                            Müll-/Abfallentsorgung, anteilige Mietkosten

 

6.

Charisma e. V.

Projekt:               Anschaffung einer Kühlkombination, Ausgestaltung und Beköstigung Treff für

                       wohnungslose Menschen

Förderung:              700,00 €

Zweck:                            anteilige Förderung Kühlkombination

 

 

Mit der Ausschreibung der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung 2012 wurden die Verfahrens-weisen in der Beantragung von Zuschüssen aus der Stiftung veröffentlicht. Die eingereichten Anträge wurden auf ihre Förderfähigkeit und Verwendung der Zuschüsse, entsprechend dem Satzungszweck, geprüft.

 

Die Antragstellung, Mittelausreichung und Abrechnung der Stiftungsmittel erfolgt nach AGA II, Geschäftsanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtver-waltung stehende Stellen. Die Maßnahmen werden im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 realisiert.   

 

 

 

Dr. Liane Melzer

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.10.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben