Änderungsantrag - 2012/DA/3909-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Beschlüsse des JHA vom März 2012 sind umzusetzen, sobald der Haushalt der Hansestadt Rostock 2012 in Kraft ist.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle der Erarbeitung neuer  Fördervorschläge für das Jahr 2012 nachfolgende Punkte zu berücksichtigen:

 

a.      Ausschöpfung der vorgegebenen HH-Eckwerte für den Jugendhilfebereich, § 74 SGB VIII

b.      Saubere Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens und der Gleichbehandlung von freien Trägern, § 74 SGB VIII

c.      Keine rückwirkenden Kürzungen bzw. Berücksichtigung

°bestehender vertraglicher Bindungen und

°bereits erbrachter Leistungen

d.      Keine Gefährdung von Drittmitteln.

 

Danach erfolgt die Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschlüsse zur Förderung von Angeboten der freien Jugendhilfe am 27.03.2012

 

 

Sachverhalt:

In einem Brief an alle freien Träger wurde auf die aktuelle Haushaltssituation der Hansestadt  und auf (mögliche) Auswirkungen auf die Angebote der freien Träger hingewiesen.

Ohne konkrete Sparauflagen bzw. Vorliegen neuer Haushaltseckwerte für den Jugendbereich hat die Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales einzelnen Trägern der freien Jugendhilfe konkrete Kürzungen für das laufende Jahr –auch rückwirkend- in Aussicht gestellt. Dabei handelt es sich nicht um neue, zusätzliche Aufgaben, sondern bedarfsorientierte Angebotserweiterungen auf der Grundlage der, vorbehaltlich des Haushaltes HRO gefassten, Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses im März 2012.

 

Sparmaßnahmen im laufenden Jahr können jedoch nur nach Vorgabe aktueller Eckwerte für den Jugendhilfebereich, unter Beachtung o.g. Prämissen vorgenommen werden. Leistungen im pflichtgemäßen Ermessen sind keine freiwilligen Leistungen, § 74 SGB VIII.

Die Stadt hat den freien Trägern Aufgaben der Jugendhilfe übertragen und hat mit diesen partnerschaftlich zusammenzuarbeiten nach § 4 SGB VIII. Mit einer bloßen Mitteilung ist dieser Pflicht nicht Genüge getan. Die Träger müssen in die Lage versetzt werden auch bei drastischen Kürzungen, tatsächlich angemessen und rechtzeitig reagieren zu können.

Aus eigenem Erleben kennt die Stadtverwaltung, dass man auch bei Kürzungen und insbesondere bei Personalabbau an Gesetze, Vereinbarungen und vorgegebene Abläufe (Kündigungsfristen und Zeitschienen) erwartet werden.

 

Siehe auch Offener Brief des Rostocker Stadtjugendringes vom 30.08.2012 .

 

K. Schankin

Jugendhilfeausschussmitglied

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

25.09.2012 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

09.10.2012 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt