Beschlussvorlage - 2012/BV/3926

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 – 31.12.2012.

 

Der durch den Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock Nr. 2012/BV 3259 vom 27.03.2012 gefasste  Beschluss, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wird damit aufgehoben.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2012/BV 3259

 

Sachverhalt:

 

Der Vorbehaltsbeschluss des Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock Nr. 2012/BV 3259 zur Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. ist  aufzuheben.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Haushalt der Hansestadt Rostock mit  Auflagen genehmigt, welche zur  Beschlussaufhebung beigetragen haben.

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

 

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Aufgrund der zuvor benannten Handlungsvorschriften ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Stelle Schulsozialarbeit am Innerstädtischen Gymnasium zu beginnen, da eine Weiterfinanzierung im Haushaltsjahr 2013 nicht gesichert ist, obwohl nach Beendigung des Förderprogramms Lehrer in der Schulsozialarbeit  die Notwendigkeit, am Innerstädtischen Gymnasium die Schulsozialarbeit fortzusetzen, besteht.

 

Das Projekt wird mit 3 Feststellen sowie Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert. Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personal- kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013“ werden 0,75 Feststellen in der Schulsozialarbeit  und 1,5 Feststellen in der Jugendsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.

 

Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Es wurde ein veränderter Antrag zur Förderung 2012 eingereicht.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt  4,10 % und die Drittmittel 5,90%.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              50

 

Der  Zuwendungsbetrag setzt sich aus folgenden Leistungsinhalten zusammen:

Jugend-/Gemeinwesenarbeit (Produkt 36200)                             80.929,66 Euro

Jugendsozialarbeit (Produkt 36301)                                             63.404,05 Euro

Schulsozialarbeit (Produkt 36301)                                                31.148,74 Euro.

 

Haushaltsjahr: 2012

 

Gesamtkosten

194.980,50 Euro

 

Eigenmittel

8.000,00 Euro

 

Drittmittel

       11.498,05 Euro

 

Zuschuss der HRO

175.482,45 Euro

 

davon Personalkosten

124.761,99 Euro

 

           H/M/BK/SK

50.720,46 Euro

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

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09.10.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen