Beschlussvorlage - 2012/BV/3924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das Projekt „Hanse Produktionsschule“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 – 31.12.2012.

 

Der durch den Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock Nr. 2012/BV 3245 vom 27.03.2012 gefasste  Beschluss, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird damit aufgehoben.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2012/ BV 3245

 

Sachverhalt:

Der Beschluss des Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock Nr. 2012/BV 3245 zur Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. ist  aufzuheben.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Haushalt der Hansestadt Rostock mit  Auflagen genehmigt, welche zur  Beschlussaufhebung beigetragen haben.

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern steht unter dem Vorbehalt, dass der Träger jährlich 40.000,00 Euro selbst erwirtschaftet und sich die/der Träger der örtlichen Jugendhilfe bzw. Dritte oder Sonstige an den Gesamtausgaben des Trägers für das Jahr 2012 mit 221.894,42 Euro beteiligen.

 

Eine Erweiterung der Rostocker Teilnehmeranzahl um 5 Teilnehmer (TN), gegenüber der Förderung aus dem Jahr 2011, auf 15 TN ist aufgrund zuvor benannter Handlungsvorschriften nicht möglich, da eine Weiterfinanzierung im HHJ 2013 nicht gesichert ist.

 

Der sich ergebende Fehlbetrag in Höhe von 15.849,60 Euro in der Gesamtfinanzierung ergibt sich aufgrund der Nichtförderung dieser 5 Teilnehmer aus dem Amtsbereich Rostock. 

 

Die Gesamtteilnehmeranzahl der Maßnahme beläuft sich auf 70 TN.

Der Fördervorschlag der Verwaltung bezieht sich auf 10 Rostocker TN mit der anteiligen Finanzierung von Miete, Betriebs – und Sachkosten.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 6,3 %, der Drittmittelanteil beträgt 27,5 % und der Landesanteil 51,59 %.

Der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 4,99 % gegenüber den Gesamtausgaben des Projektes.

 

Im Ergebnis des Trägergespräches nahm der Verein die Kürzungsabsicht zur Kenntnis.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:               50

 

Produkt:              36301                                

Bezeichnung:   Schul und Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 13,14 SGB VIII)

 

 

Haushaltsjahr 2012

 

Gesamtkosten

633.984,07 Euro

 

Eigenmittel

40.000,00 Euro

 

Drittmittel gesamt

174.345,62 Euro

 

Zuschuss des Landes

372.089,65 Euro

 

Zuschuss der HRO

31.699,20 Euro

 

davon Personalkosten

0,00 Euro

 

           H/M/BK/SK

31.699,20 Euro

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

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Beschlüsse

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09.10.2012 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt