Beschlussvorlage - 2012/BV/3923

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers

SBZ Südstadt/Biestow gGmbH für die Maßnahme „Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow“ gemäß den §§ 1,11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 – 31.12.2012.

 

Der durch den Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock Nr. 2012/BV 3225 vom 27.03.2012 gefasste  Beschluss, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wird damit aufgehoben.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2012/BV 3225

 

Sachverhalt:

Der Vorbehaltsbeschluss des Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock Nr. 2012/BV/ 3225 zur Förderung des Trägers SBZ Südstadt/Biestow gGmbH ist aufzuheben.

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Haushalt der Hansestadt Rostock mit  Auflagen genehmigt, welche zur  Beschlussaufhebung beigetragen haben.

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

                                                        

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil-

und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Das Stadtteil- und Begegnungszentrum wird gegenwärtig mit 3 Feststellen und 1 Feststelle Schulsozialarbeit an der Kooperativen Gesamtschule sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Aufgrund zuvor benannter Handlungsvorschrift  kann die beantragte Stellenerweiterung nicht realisiert werden, da eine Weiterfinanzierung im Haushaltsjahr 2013 nicht gesichert ist. Die Kernaufgabe des Stadtteil- und Begegnungszentrums liegt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugend- und Schulsozialarbeit sowie der Gemeinwesenarbeit mit dem Ziel der Verhinderung, Beseitigung oder Linderung sozialer Probleme im Sozialraum, welche entsprechend den finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der jetzigen Personalausstattung fortzusetzen ist .

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 207 – 2013“ werden 0,75 Feststelle Jugendsozialarbeit und 1,0 Feststelle Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.

 

Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Fördersumme vorgeschlagen. Die Differenz in Höhe von 20.312,26 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung (keine Stellenerweiterung ab 01.07.2012 um 1,0 FS).

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 10,60 %,

der Drittmittelanteil 2,61 %.

 

Im Ergebnis des Trägergespräches nahm der Verein die Kürzungsabsicht zur Kenntnis.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50

 

Jugend-/Gemeinwesenarbeit (Produkt 36200)                                    179.718,98 Euro

Jugendsozialarbeit (Produkt 36301)                                                      31.859,12 Euro

Schulsozialarbeit (Produkt 36301)                                                         41.828,58 Euro

 

 

Haushaltsjahr 2012

 

Gesamtkosten

315.399,14 Euro

 

Eigenmittel

33.438,23 Euro

 

Drittmittel

8.241,97 Euro

 

Zuschuss der HRO

253.406,68 Euro

 

davon Personalkosten

168.933,17 Euro

 

           H/M/BK/SK

84.473,51 Euro

 

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

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09.10.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen