Beschlussvorlage - 2012/BV/3916

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Teilhaushalt 90 – Allgemeine Zuweisungen und Umlagen

wird für folgende Produktkonten erteilt:

 

61103.59100000  – Außerordentliche Aufwendungen

                                 in Höhe von 1.489.433,67 €

 

61103.76950000  – Außerordentliche Auszahlungen

                                 in Höhe von 1.489.433,67 €

 

 

 

Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen erfolgt durch Mehrerträge/-einzahlungen aus folgenden Produktkonten:

 

61103.49100000   – Außerordentliche Erträge

                                 in Höhe von 1.489.433,67 €

 

61103.66900000 –   Außerordentliche Einzahlungen

                                 in Höhe von 1.489.433,67 €

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 KV M-V, § 22 (4) KV M-V i. V. mit § 6 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock


bereits gefasste Beschlüsse: -

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Urteils des Landesverfassungsgerichts 37/10 vom 23. Februar 2012 zur Stadt-Umland- Umlage nach § 24 FAG  M-V  hat das Ministerium für Inneres und Sport M-V mit seinem Erlass vom 21.06.2012 festgelegt, dass die Kernstädte und damit auch die Hansestadt Rostock die erhaltenen Umlagen aus dem Jahre 2011 an die betreffenden Umlandgemeinden direkt zurückzuzahlen haben. Zur Vermeidung von Nachteilen aus der Anwendung bzw. Rückabwicklung der Vorschrift des § 24 FAG M-V unter Berücksichtigung der o. a. Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes gewährt das Ministerium für Inneres und Sport eine Sonderbedarfszuweisung nach § 20 FAG in gleicher Höhe.

 

Aufgrund der weggefallenen Rechtsgrundlage durch das Urteil des Landesverfassungs­gerichtes ist die Hansestadt Rostock verpflichtet, die von den Umlandgemeinden im Jahre 2011 gezahlten Umlagen an die Umlandgemeinden zurückzuerstatten.
Mit der Bewilligung außerplanmäßiger Aufwendungen/-auszahlungen wird die haushalts­rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen.

 

Entsprechend dem Erlass sind diese in der Ergebnis- und Finanzrechnung als außerordentliche Erträge und Aufwendungen sowie außerordentliche Ein- und Auszahlungen auszuweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

90

Zentrale Finanzdienstleistungen

Produkt

61103

Allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

61103. 59100000

außerordentliche Aufwendungen

Finanzhaushalt

61103. 76950000

außerordentliche Auszahlungen

 

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

1.489.433,67

1.489.433,67

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

1.489.433,67

1.489.433,67

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

 

Das vorgenannte Urteil des Landesverfassungsgerichts hat die Rechtsgrundlage der Erhebung der sog. Stadt- Umland- Umlage für verfassungswidrig erklärt.  Als Konsequenzen aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts hat das Ministerium für Inneres und Sport M-V Festlegungen zur Rückabwicklung der Stadt- Umland- Umlage für das Jahr 2011 getroffen.

 

Die Hansestadt Rostock hat die erhaltene Umlage an folgende Gemeinden zurückzuzahlen:

 

Admannshagen-Bargeshagen

                       105.787,89 €

Börgerende-Rethwisch

                         64.184,42 €

Nienhagen

                         67.936,06 €

Broderstorf

                       126.070,56 €

Poppendorf

                         65.030,12 €

Roggentin

                       106.779,88 €

Steinfeld

                         17.752,62 €

Bentwisch

                       124.835,18 €

Gelbensande

                         51.705,53 €

Mönchhagen

                         32.747,62 €

Rövershagen

                         76.551,62 €

Benitz

                        11.412,89 €

Elmenhorst/Lichtenhagen

                       172.685,86 €

Kritzmow

                       150.081,29 €

Lambrechtshagen

                       107.616,18 €

Papendorf

                         79.862,02 €

Pölchow

                         32.029,01 €

Stäbelow

                         59.377,39 €

Ziesendorf

                         36.987,53 €

 

unvorhersehbar:

Zum Zeitpunkt der Planausarbeitung 2012 waren die rechtlichen Auswirkungen aus dem Gerichtsurteil, das am 23.02.2012 gefasst wurde, noch nicht bekannt und auch nicht vorhersehbar.

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge/ -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

90

Zentrale Finanzdienstleistungen

Produkt

61103

Allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

61103. 49100000

Außerordentliche Erträge

Finanzhaushalt

61103. 66900000

Außerordentliche Einzahlungen

 


 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

0

0

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

1.489.433,67

1.489.433,67

Mehrerträge, -einzahlungen

=

1.489.433,67

1.489.433,67

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0

0

-      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0

0

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

1.489.433,67

1.489.433,67

als Deckungsquelle eingesetzt

 

1.489.433,67

1.489.433,67

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Die Sonderbedarfszuweisung  des Landes M-V soll die Nachteile seitens der Hansestadt Rostock durch die Rückzahlungsverpflichtung an die Umlandgemeinden aufgrund der Aufhebung der Festsetzung der Umlage für das Jahr 2011 ausgleichen.

 

 

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Beschlüsse

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02.10.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.10.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen