Beschlussvorlage - 2012/BV/3916
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von 1.489.433,67 EUR in Ausführung des Erlasses zur Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichts 37/10 vom 23. Februar 2012 zur Stadt-Umland-Umlage nach § 24 FAG M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.10.2012
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Teilhaushalt 90 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen
wird für folgende Produktkonten erteilt:
61103.59100000 Außerordentliche Aufwendungen
in Höhe von 1.489.433,67
61103.76950000 Außerordentliche Auszahlungen
in Höhe von 1.489.433,67
Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen erfolgt durch Mehrerträge/-einzahlungen aus folgenden Produktkonten:
61103.49100000 Außerordentliche Erträge
in Höhe von 1.489.433,67
61103.66900000 Außerordentliche Einzahlungen
in Höhe von 1.489.433,67
Beschlussvorschriften:
§ 50 KV M-V, § 22 (4) KV M-V i. V. mit § 6 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Urteils des Landesverfassungsgerichts 37/10 vom 23. Februar 2012 zur Stadt-Umland- Umlage nach § 24 FAG M-V hat das Ministerium für Inneres und Sport M-V mit seinem Erlass vom 21.06.2012 festgelegt, dass die Kernstädte und damit auch die Hansestadt Rostock die erhaltenen Umlagen aus dem Jahre 2011 an die betreffenden Umlandgemeinden direkt zurückzuzahlen haben. Zur Vermeidung von Nachteilen aus der Anwendung bzw. Rückabwicklung der Vorschrift des § 24 FAG M-V unter Berücksichtigung der o. a. Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes gewährt das Ministerium für Inneres und Sport eine Sonderbedarfszuweisung nach § 20 FAG in gleicher Höhe.
Aufgrund der weggefallenen Rechtsgrundlage durch das Urteil des Landesverfassungsgerichtes ist die Hansestadt Rostock verpflichtet, die von den Umlandgemeinden im Jahre 2011 gezahlten Umlagen an die Umlandgemeinden zurückzuerstatten.
Mit der Bewilligung außerplanmäßiger Aufwendungen/-auszahlungen wird die haushaltsrechtliche Voraussetzung dafür geschaffen.
Entsprechend dem Erlass sind diese in der Ergebnis- und Finanzrechnung als außerordentliche Erträge und Aufwendungen sowie außerordentliche Ein- und Auszahlungen auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 90 | Zentrale Finanzdienstleistungen |
Produkt | 61103 | Allgemeine Zuweisungen und Umlagen |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 61103. 59100000 | außerordentliche Aufwendungen |
Finanzhaushalt | 61103. 76950000 | außerordentliche Auszahlungen |
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Das vorgenannte Urteil des Landesverfassungsgerichts hat die Rechtsgrundlage der Erhebung der sog. Stadt- Umland- Umlage für verfassungswidrig erklärt. Als Konsequenzen aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts hat das Ministerium für Inneres und Sport M-V Festlegungen zur Rückabwicklung der Stadt- Umland- Umlage für das Jahr 2011 getroffen.
Die Hansestadt Rostock hat die erhaltene Umlage an folgende Gemeinden zurückzuzahlen:
Admannshagen-Bargeshagen | 105.787,89 |
Börgerende-Rethwisch | 64.184,42 |
Nienhagen | 67.936,06 |
Broderstorf | 126.070,56 |
Poppendorf | 65.030,12 |
Roggentin | 106.779,88 |
Steinfeld | 17.752,62 |
Bentwisch | 124.835,18 |
Gelbensande | 51.705,53 |
Mönchhagen | 32.747,62 |
Rövershagen | 76.551,62 |
Benitz | 11.412,89 |
Elmenhorst/Lichtenhagen | 172.685,86 |
Kritzmow | 150.081,29 |
Lambrechtshagen | 107.616,18 |
Papendorf | 79.862,02 |
Pölchow | 32.029,01 |
Stäbelow | 59.377,39 |
Ziesendorf | 36.987,53 |
unvorhersehbar:
Zum Zeitpunkt der Planausarbeitung 2012 waren die rechtlichen Auswirkungen aus dem Gerichtsurteil, das am 23.02.2012 gefasst wurde, noch nicht bekannt und auch nicht vorhersehbar.
2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge/ -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 90 | Zentrale Finanzdienstleistungen |
Produkt | 61103 | Allgemeine Zuweisungen und Umlagen |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 61103. 49100000 | Außerordentliche Erträge |
Finanzhaushalt | 61103. 66900000 | Außerordentliche Einzahlungen |
|
| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz |
| 0 | 0 | |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 1.489.433,67 | 1.489.433,67 | |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 1.489.433,67 | 1.489.433,67 | |
davon bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0 | 0 | |
- über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0 | 0 | |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 1.489.433,67 | 1.489.433,67 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 1.489.433,67 | 1.489.433,67 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Die Sonderbedarfszuweisung des Landes M-V soll die Nachteile seitens der Hansestadt Rostock durch die Rückzahlungsverpflichtung an die Umlandgemeinden aufgrund der Aufhebung der Festsetzung der Umlage für das Jahr 2011 ausgleichen.