Informationsvorlage - 2012/IV/3914

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock und die Jugendämter der Landkreise Bad Doberan und Güstrow (jetzt Landkreis Rostock) betreiben seit dem 01.01.2008 auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 3 Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

Als Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit dieser gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle wurde durch die beteiligten Gebietskörperschaften auf der Grundlage des § 165 Kommunalverfassung M-V eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen.

Durch die Landkreisneuordnung aufgrund der Kreisgebietsreform und einer ausgewogeneren Kostenbeteiligung des Landkreises Rostock für den von der Hansestadt Rostock erbrachten Service der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle machte sich eine Vertragsüberarbeitung erforderlich.

Wir möchten Sie hiermit über den rechtlich neuen Zustand informieren.

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Liane Melzer
Zweite Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

05.12.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

11.12.2012 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben