Antrag - 2012/AN/3904

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Fünfte Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock. (Anlage)

 

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Begründung:

 

Wie in der Informationsvorlage 2011/IV/1937 vom Oberbürgermeister bereits am 15.02.2011 empfohlen, soll die Einrichtung eines Personalausschusses zu einer umfassenderen Einbindung der kommunalen Vertreter in die Vorbereitung der von Bürgerschaft und Hauptausschuss (entsprechend der Hauptsatzung § 6 Absatz 4 Nr.1-6(7)) zu treffenden Personalentscheidungen führen. 

In zahlreichen Fällen hat die von der Verwaltung geübte Praxis zu Unverständnis und Unmut in der Politik und zu Differenzen in der Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung geführt. Deshalb soll die Politik deutlich früher und intensiver als bisher in die Vorbereitung der letztlich dort zu treffenden Personalentscheidungen eingebunden werden. 

Der Personalausschuss wird Einfluss auf Anforderungsprofile und die Ausschreibung nehmen und die Bewertung von Bewerbungen überprüfen. Auch bei der Auswahl von Bewerbern zur Anhörung und bei der Anhörung selbst wird der Ausschuss beteiligt. .

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.10.2012 - Bürgerschaft - vertagt

 

- zwecks Klärung von Kompetenzen und Aufgabengebiet vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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07.11.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen