Informationsvorlage - 2012/IV/3901

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Beratungsfolge

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Anmerkung Sitzungsdienst/Wo. (05.10.2012):
durch Einreicherin bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 07.11.2011 zurückgestellt, Finanzausschuss tagt am 30.10.12

Beschlussvorschriften:

§ 11 Gesetz zur Einrührung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hat gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V) zu Beginn des ersten doppischen Haushaltsjahres eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.

 

Im § 11 KomDoppikEG M-V wird weiterhin bestimmt, dass die Eröffnungsbilanz so rechtzeitig aufzustellen ist, dass eine Feststellung durch die Bürgerschaft bis zum 30.11.2012 erfolgen kann.

 

Eine der oben genannten Norm entsprechend rechtzeitige Erstellung der Eröffnungsbilanz ist für die Hansestadt Rostock, als größte Stadt des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich. Die enorme Komplexität der mit dem neuen Haushaltsrecht verbundenen Anforderungen an das Rechnungswesen führt, trotz frühzeitiger Vorbereitung und Beginn der Maßnahmen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz, zu einer Verzögerung im ursprünglich geplanten Aufstellungsprozess.

 

Insbesondere die Erfassung und Bewertung des gesamten kommunalen Vermögens stellt eine besondere Herausforderung an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hansestadt Rostock dar. Neben dem Infrastrukturvermögen sind auch sämtliche bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Grünanlagen, Wasser- und Rohrleitungen und alle weiteren Vermögensgegenstände einzeln zu erfassen und bewerten. Demgegenüber steht die Ermittlung der noch werthaltigen Sonderposten aus erhaltenen Zuwendungen und Zuweisungen der vergangenen Jahrzehnte, dessen Ermittlung und Zuordnung zu den einzelnen Vermögensgegenständen immer wieder Schwierigkeiten bereitet.

 

In der Anlage wird konkret über den aktuellen Arbeitsstand zur Erstellung der Eröffnungsbilanz berichtet. Neben vorläufigen geschätzten Zahlen werden die einzelnen Bilanzpositionen näher beschrieben und noch offene Aufgabenfelder erläutert.

 

Ziel der Vorlage ist es, die Bürgerschaft über den Arbeitsstand zu informieren. Der Rechtsaufsichtsbehörde werden diese Informationen ebenfalls zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.10.2012 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

 

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30.10.2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

07.11.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben