Beschlussvorlage - 2012/BV/3890

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stimmt der Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock im Rostocker Regatta Verein e. V. zu.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die Gründung des Rostocker Regatta Verein unter Beteiligung der Hansestadt Rostock und die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied stellt eine Angelegenheit der Bürgerschaft im Sinne des § 22 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dar und ist der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.

 

Am 4.5.2012 ist durch die neun im Vereinsregister der Hansestadt Rostock eingetragenen Segelsportvereine und -clubs und die Hansestadt Rostock der Rostocker Regatta Verein gegründet und am 29.5.2012 zur Eintragung ins Vereinsregister der Hansestadt Rostock angemeldet worden.

 

Der Rostocker Regatta Verein e. V. ist als Dachverband, Interessenverbund und Förderinstrument „Segeln in Rostock“ konzipiert. Die Bündelung von Interessen, Mitteln und Kräften ist damit durch eine neue, juristisch selbstständige Institution möglich. In seiner Rolle als Dachverband soll der Verein u. a. die Organisation und Umsetzung von Segelwettbewerben befördern.

 

Auf Bitte der in der Interessengemeinschaft Segeln zusammenarbeitenden Vereine hat das Büro Hanse Sail bei der Erarbeitung und Entstehung der Satzung fachlich mitgewirkt und erreicht, dass die Hansestadt Rostock einen Sonderstatus als ordentliches und somit wählbares und entscheidungsbefugtes Mitglied erhalten kann und bereits erhalten hat. Dieser Status ist laut Satzung sonst nur den Segelclubs vorbehalten. Die so erarbeitete Satzung wurde am 27. März 2012 durch alle Rostocker Segelvereine und –clubs abschließend für beschlussfähig erklärt.

Die von der Gründungsversammlung verabschiedete Satzung ist am 4.5.2012 in Kraft getreten und liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei.

 

Die Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock im Rostocker Regatta Verein e. V. ist als Wertschätzung der Segelvereine und –clubs einerseits und politische Willensbekundung der Hansestadt Rostock als Stadt am Meer andererseits zu werten. Bei der Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock handelt es sich um eine freiwillige Mitgliedschaft, deren finanzielle Auswirkungen sich auf Null belaufen. Die Übernahme von Aufgaben bewegt sich in dem Rahmen, wie sie auch ohne Mitgliedschaft zur Betreuung und Unterstützung von Seglervereinen und -clubs zu realisieren wären.

 

Die Unterschrift auf dem Gründungsprotokoll wurde seitens der Hansestadt Rostock auf der Gründungsversammlung am 4.5.2012 durch den Oberbürgermeister geleistet. Der Oberbürgermeister benannte Herrn Mike Knobloch, Mitarbeiter 87.30, Büro Hanse Sail, als Vertreter der Hansestadt Rostock. Herr Knobloch wurde während der Gründungsversammlung zum 2. Vorsitzenden des Rostocker Regatta Verein e. V. gewählt.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.11.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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14.11.2012 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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27.11.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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05.12.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2012/BV/3890 (einschließlich Nachtrag - siehe unter TOP 8.1.1):

 

Die Bürgerschaft stimmt der Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock im Rostocker Regatta Verein e. V. zu.

 

Die Mitgliedschaft dient der Entwicklung des Segelsports in der Hansestadt Rostock sowie dem strukturellen Auf- und Ausbau Rostocks als führender, deutscher Segelstandort.

Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

22

Dagegen

19