Beschlussvorlage - 2012/BV/3885
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2012 für die anteilige Finanzierung einer Zuwegung zur Kleingartenanlage Am Hellbach in Höhe von 70.000,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.10.2012
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09.10.2012
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.10.2012
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2012 in Höhe von 70.000,00 EUR wird erteilt für:
Produktkonto: 54101 78532000
Maßnahmenummer: 6654101201203419: Zuwegung Kleingartenanlage Am Hellbach
Die Auszahlung wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt
Produktkonto: 54300 78532001
Maßnahmenummer: 6654300201200226: Vierstreifiger Ausbau Hinrichsdorfer Straße in Höhe von 70.000,00 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 50 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern,
§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen
unabweisbar:
1. Erschließungserfordernis
Das Bundeskleingartengesetz enthält keinerlei Vorschriften über die Erschließung von Kleingärten. Die Anforderungen an die Erschließung kleingärtnerisch genutzter Flächen, sowie der Umfang der hier in Betracht kommenden Erschließungsanlagen sind ausschließlich aus dem Baugesetzbuch (BauGB) abzuleiten. Die §§ 30ff beschreiben die Erschließung als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Grundstücksnutzung.
2. Art und Umfang der Erschließung
Im § 123 Abs. 2 sind Art und Umfang der Erschließung für bebaute Grundstücke näher erläutert. Daraus lässt sich für sonstige, nicht baulich genutzte Grundstücke ableiten, dass Erschließungsanlagen entsprechend den Erfordernissen dieser Grundstücksnutzung hergestellt werden müssen.
Das bedeutet, dass die Erschließung von Kleingartenanlagen (KGA) den Erfordernissen der kleingärtnerischen und Erholungsnutzung sowie des zu erwartenden Verkehrs entsprechen sollte. Somit ist der Anschluss an das öffentliche Straßennetz der Gemeinde über die verkehrsmäßige Erschließung in Form einer Zufahrt unabdingbare Nutzungsvoraussetzung für das Kleingartengrundstück.
Der Begriff Zufahrt im straßenrechtlichen Sinne beinhaltet hier mindestens die sichere Befahrbarkeit durch Kraftfahrzeuge.
Das Vorhandensein eines bestandsgeschützten Vereinshauses, d. h. einer nach vorherigem Recht legal errichteten Baulichkeit, erfordert wiederum das an Erschließung bereit zu stellen, was zu einer funktionsgerechten Nutzung der baulichen Anlage auf dem Grundstück erforderlich ist.
Mindestvoraussetzung für die ausreichende wegemäßige Erschließung bedeutet hier u. a., dass das bebaute Grundstück jeder Zeit für Kraftfahrzeuge erreichbar ist, die zur Gefahrenabwehr im Einsatz sind (Feuerwehr, Rettungswagen etc.) oder der Ver- und Entsorgung dienen (z.B. Müllfahrzeuge).
Eine Zuwegung über Feldwege dürfte jedenfalls den heute allgemein an eine ausreichende Erschließung zu stellenden Anforderungen nicht mehr genügen.
3. Erschließungspflicht
Die Erschließung ist nach § 123 Abs.1 BauGB grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Die Er-schließungslast gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben.
Auch wenn nach § 123 Abs. 3 des BauGB kein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht, so ist die Gemeinde durch sogenannte Pflichtverdichtung, z. B. auf Grund von Vorhaben oder Baulichkeiten mit Bestandsschutz gezwungen die Erschließung durchzuführen. Sie kann sich also bei genehmigter Bebauung nicht zurückziehen und es dem Betroffenen überlassen, mit dem mangelhaften Erschließungszustand fertig zu werden.
Die Hansestadt Rostock (HRO) ist gesetzlich verpflichtet, das Kleingartengrundstück und das Vereinshaus entsprechend der anerkannten Regeln der Baukunst und Technik zu erschließen.
Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die Konkretisierung dieser Pflichtaufgabe im Punkt 1.3 der Vereinbarung zur Sicherung des Kleingartenwesens in der Hansestadt Rostock und dem § 18 Abs. 2 im Generalpachtvertrag zwischen dem Verband der Gartenfreunde und der Hansestadt Rostock.
Nur durch das angestrebte Bodenordnungsverfahren und den Ausbau des fast 1,5 km langen Feldweges über die Gemeinde Sildemow zu einer Erschließungsstraße wäre die Anbindung der KGA Hellbach an das öffentliche Straßennetz zeitnah und kostensparend für die HRO realisierbar.
Die Widmung des Weges für den öffentlichen Verkehr ist sowohl für die Erschließung des kleingärtnerisch genutzten Grundstücks mit bestandsgeschütztem Vereinsheim als auch für die Förderfähigkeit der Maßnahme durch das Amt für Landwirtschaft unerlässlich.
unvorhersehbar:
Im Rahmen des seit mehreren Jahren andauernden Bodenordnungsverfahrens, federführend durch die Landgesellschaft M V mbH, Biestower Damm 10a in 18055 Rostock war beabsichtigt, unter Einwerbung von Fördermitteln für alle Beteiligte ( hier die Gemeinde Papendorf und Hansestadt Rostock ) hinsichtlich der Errichtung der Wegeverbindung zur KGA Am Hellbach eine kostengünstige Lösung zu finden.
Der Förderantrag selbst wurde durch die Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Papendorf gestellt. Die Hansestadt Rostock war zwar über die beabsichtigte Einwerbung der Fördermittel informiert, das, ob und wann die Fördermittel bewilligt werden würden war nicht explizit erfassbar.
Es war daher zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 im Jahr 2011 nicht belastbar erkennbar, dass die Fördermittel in 2012 gewährt werden würden. Daher wurde die Maßnahme auch im Haushaltsplan 2012 zum damaligen Zeitpunkt zunächst nicht eingeordnet.
Gemäß der beigefügten Kopie des Zuwendungsbescheides an die Teilnehmergesellschaft
des BOV Papendorf ist erkennbar, wie sich die Gesamtkosten unter der Gewährung der
Fördermittel für beide Gemeinden minimieren.
Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54300 | Landesstraßen |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt | 09612001
78532001 | Anlagen im Bau Tiefbau- Baumaßnahmen Auszahlungen für Baumaßnahmen |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 6654300201200226 | Vierstreifiger Ausbau Hinrichsdorfer Straße |
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Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 1.707.100 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
| 0 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz
Aufträge | ./. |
| 64.623,46 265.270,75 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 1.377.205,79 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 70.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. auszahlungen:
Das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung des 1. Abschnittes des vierstreifigen Ausbaus der Hinrichsdorfer Straße ist bereits fertig gestellt. Das Landesförderinstitut konnte für dieses Haushaltsjahr noch keinen Zuwendungsbescheid übergeben, so dass mit einer Ausschreibung in 2012 nicht mehr gerechnet wird. Entsprechend werden die im Haushaltsplan 2012 eingestellten Mittel nicht im vollen Umfang verwendet.
Nach der vorliegenden Kostenberechnung kann der 1. Bauabschnitt aus den verbliebenen Ansätzen der Jahresscheiben 2012 und 2013 realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt:66
Produkt: 54101
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
|
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|
Produktkonto:
54101 | 78532000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201203419 | Zuwegung Kleingartenanlage Am Hellbach |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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02.10.2012 - Finanzausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2012 in Höhe von 70.000,00 EUR wird erteilt für:
Produktkonto: 54101 78532000
Maßnahmenummer: 6654101201203419: Zuwegung Kleingartenanlage Am Hellbach
Die Auszahlung wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt
Produktkonto: 54300 78532001
Maßnahmenummer: 6654300201200226: Vierstreifiger Ausbau Hinrichsdorfer Straße in Höhe von 70.000,00 EUR