Beschlussvorlage - 2012/BV/3880

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:

 

HHST

Bezeichnung

Betrag in EUR

01.41010000.74210002

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge § 32 SGB XII an behinderte Menschen in Werkstätten

62.338,58

01.41280000.74010028

Erstattung Pflegesätze – überörtlicher Träger - Kindertageseinrichtungen

33.912,61

01.41280000.74010029

Erstattung Pflegekostensätze

71.062,14

01.41300000.74900000

Leistungen der Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen nach § 264 SGB V

107.956,43

Summe:

 

275.269,76

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben:

 

HHST: 01.48200000.69420000 – Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket – mehrtägige Klassenfahrten – 275,269,76 EUR

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 KV M-V, § 6 Abs. 3 Hauptsatzung

 

 

Sachverhalt:

und Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe:

 

Im Haushaltsjahr 2012 wurden Hilfen für Leistungszeiträume aus 2011 zur Zahlung gebracht.

Hierbei handelt es sich um Sozialhilfeleistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers, die nach Erbringung mit entsprechenden Nachweisen im Folgejahr in Rechnung gestellt wurden.

 

Nach Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 08. Dezember 2008 – II 320-174.3.2.1 einschließlich der ersten Änderung vom 13. Dezember 2011 – II 320 -174-53000-2011/106 sind Leistungen, die im letzten kameralen Haushaltsjahr erbracht wurden, jedoch die Bezahlung der Rechnungen im ersten doppischen Haushalt erfolgten, dem Haushaltsjahr 2011 zuzuordnen.

 

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.48200000.69420000

Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket –  mehrtägige Klassenfahrten

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

525.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

14.362,52

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

510.637,48

als Deckungsquelle eingesetzt

 

275.269,76

 

 

Begründung der Minderausgaben

Durch die Novellierung der Gesetzlichkeiten zur Erbringung der Regelbedarfe und der einhergehenden Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurde ein Planansatz von 525.000 EUR gebildet. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte des tatsächlichen Bedarfs und der nicht vorhersehbaren Auslastungsquote wurde zunächst von einer fast vollständigen Nutzung durch die möglichen Anspruchsberechtigten ausgegangen. Demzufolge wurde mit 5.250 Schülern und einem durchschnittlichen Kostenaufwand von 100 EUR pro Schüler gerechnet. Aufgrund von variierenden Ausgaben pro Schüler sowie einer deutlich geringeren Inanspruchnahme der Leistung sind im Haushaltsjahr 2011 die Minderausgaben zu verzeichnen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrausgaben in:

 

HHST

Bezeichnung

Betrag in EUR

01.41010000.74210002

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge § 32 SGB XII an behinderte Menschen in Werkstätten

62.338,58

01.41280000.74010028

Erstattung Pflegesätze – überörtlicher Träger - Kindertageseinrichtungen

33.912,61

01.41280000.74010029

Erstattung Pflegekostensätze

71.062,14

01.41300000.74900000

Leistungen der Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen nach § 264 SGB V

107.956,43

Summe:

 

275.269,76

 

 

Minderausgabe in:

HHST: 01.48200000.69420000 – Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket – mehrtägige Klassenfahrten – 275.269,76 EUR

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.10.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.10.2012 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen