Beschlussvorlage - 2012/BV/3877

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:

 

HHST

Bezeichnung

Betrag in EUR

01.41210000.73090000

Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder außerhalb von Einrichtungen

109.681,48

01.41480000.73010000

Bestattungskosten (örtlicher Träger)

2.381,00

01.41280000.73290000

Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in einer eigenen Wohnung / betreutes Wohnen / in einer Wohngruppe

74.424,28

01.41280000.73080001

Erstattung Pflegekostensätze (örtlicher Träger) – Einzellbetreuung in Kita

1.945,59

01.41300000.73900000

Leistungen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen nach § 264 SGB V

243.408,48

Summe:

 

431.840,83

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben:

 

HHST: 01.48200000.69470000 – Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket – Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – 431.840,83 EUR

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 KV M-V, § 6 Abs. 3 Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

und Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe:

 

Im Haushaltsjahr 2012 wurden Hilfen für Leistungszeiträume aus 2011 zur Zahlung gebracht.

Hierbei handelt es sich um Sozialhilfeleistungen des örtlichen Sozialhilfeträgers, die nach Erbringung mit entsprechenden Nachweisen im Folgejahr in Rechnung gestellt wurden.

 

Nach Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 08. Dezember 2008 – II 320-174.3.2.1 einschließlich der ersten Änderung vom 13. Dezember 2011 – II 320-174-53000-2011/106 sind Leistungen, die im letzten kameralen Haushaltsjahr erbracht wurden, jedoch die Bezahlung der Rechnungen im ersten doppischen Haushalt erfolgten, dem Haushaltsjahr 2011 zuzuordnen.

 

 

Nachweis der Deckung durch Minderausgaben:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

01.48200000.69470000

Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket – Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

840.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

232.300,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

42.545,05

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

565.154,95

als Deckungsquelle eingesetzt

 

431.810,83

 

 

Begründung der Minderausgaben

Durch die Novellierung der Gesetzlichkeiten zur Erbringung der Regelbedarfe und der einhergehenden Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurde ein Planansatz von 840.000 EUR gebildet. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte bezüglich des tatsächlichen Bedarfs und der nichtvorhersehbaren Auslastungsquote wurde zunächst von einer fast vollständigen Nutzung durch die möglichen Anspruchsberechtigten ausgegangen. Demzufolge wurde mit insgesamt 7.000 Kindern  und einem durchschnittlichen Kostenaufwand von 120 EUR pro Kind gerechnet. Aufgrund von variierenden Ausgaben pro Kind sowie einer deutlich geringeren Inanspruchnahme der Leistung sind im Haushaltsjahr 2011 die Minderausgaben zu verzeichnen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben in:

HHST

Bezeichnung

Betrag in EUR

01.41210000.73090000

Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder außerhalb von Einrichtungen

109.681,48

01.41480000.73010000

Bestattungskosten (örtlicher Träger)

2.381,00

01.41280000.73290000

Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in einer eigenen Wohnung / betreutes Wohnen / in einer Wohngruppe

74.424,28

01.41280000.73080001

Erstattung Pflegekostensätze (örtlicher Träger) – Einzellbetreuung in Kita

1.945,59

01.41300000.73900000

Leistungen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen nach § 264 SGB V

243.408,48

Summe:

 

431.840,83

 

 

Minderausgabe in:

HHST: 01.48200000.69470000 – Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket – Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – 431.840,83 EUR

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.10.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.10.2012 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen