Beschlussvorlage - 2012/BV/3877
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 431.840,83 EUR im Deckungskreis 0120 ? Sozialhilfe örtlicher Träger - Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.10.2012
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:
HHST | Bezeichnung | Betrag in EUR |
01.41210000.73090000 | Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder außerhalb von Einrichtungen | 109.681,48 |
01.41480000.73010000 | Bestattungskosten (örtlicher Träger) | 2.381,00 |
01.41280000.73290000 | Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in einer eigenen Wohnung / betreutes Wohnen / in einer Wohngruppe | 74.424,28 |
01.41280000.73080001 | Erstattung Pflegekostensätze (örtlicher Träger) Einzellbetreuung in Kita | 1.945,59 |
01.41300000.73900000 | Leistungen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen nach § 264 SGB V | 243.408,48 |
Summe: |
| 431.840,83 |
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Minderausgaben:
HHST: 01.48200000.69470000 Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 431.840,83 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 50 KV M-V, § 6 Abs. 3 Hauptsatzung
Sachverhalt:
und Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe:
Im Haushaltsjahr 2012 wurden Hilfen für Leistungszeiträume aus 2011 zur Zahlung gebracht.
Hierbei handelt es sich um Sozialhilfeleistungen des örtlichen Sozialhilfeträgers, die nach Erbringung mit entsprechenden Nachweisen im Folgejahr in Rechnung gestellt wurden.
Nach Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 08. Dezember 2008 II 320-174.3.2.1 einschließlich der ersten Änderung vom 13. Dezember 2011 II 320-174-53000-2011/106 sind Leistungen, die im letzten kameralen Haushaltsjahr erbracht wurden, jedoch die Bezahlung der Rechnungen im ersten doppischen Haushalt erfolgten, dem Haushaltsjahr 2011 zuzuordnen.
Nachweis der Deckung durch Minderausgaben:
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
01.48200000.69470000 | Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben |
|
| in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 840.000,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen | ./. | 232.300,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle | ./. | 42.545,05 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 565.154,95 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 431.810,83 |
Begründung der Minderausgaben
Durch die Novellierung der Gesetzlichkeiten zur Erbringung der Regelbedarfe und der einhergehenden Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurde ein Planansatz von 840.000 EUR gebildet. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte bezüglich des tatsächlichen Bedarfs und der nichtvorhersehbaren Auslastungsquote wurde zunächst von einer fast vollständigen Nutzung durch die möglichen Anspruchsberechtigten ausgegangen. Demzufolge wurde mit insgesamt 7.000 Kindern und einem durchschnittlichen Kostenaufwand von 120 EUR pro Kind gerechnet. Aufgrund von variierenden Ausgaben pro Kind sowie einer deutlich geringeren Inanspruchnahme der Leistung sind im Haushaltsjahr 2011 die Minderausgaben zu verzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgaben in:
HHST | Bezeichnung | Betrag in EUR |
01.41210000.73090000 | Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder außerhalb von Einrichtungen | 109.681,48 |
01.41480000.73010000 | Bestattungskosten (örtlicher Träger) | 2.381,00 |
01.41280000.73290000 | Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in einer eigenen Wohnung / betreutes Wohnen / in einer Wohngruppe | 74.424,28 |
01.41280000.73080001 | Erstattung Pflegekostensätze (örtlicher Träger) Einzellbetreuung in Kita | 1.945,59 |
01.41300000.73900000 | Leistungen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen nach § 264 SGB V | 243.408,48 |
Summe: |
| 431.840,83 |
Minderausgabe in:
HHST: 01.48200000.69470000 Leistungsbeteiligung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 431.840,83 EUR
Roland Methling