Informationsvorlage - 2012/IV/3872

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2009/BV/0235 vom 09.09.2009

 

Sachverhalt:

 

1. Beschlusslage

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 09.09.2009 die Umsetzung von Ergebnissen des Gutachtens zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes beschlossen (2009/BV/0235).

 

Unter Punkt II. des genannten Beschlusses wurde formuliert:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und der Grundlagen der Ergebnisse der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes vom 25.11.2008 umzusetzen:

 

a) Koordinierung der nachfolgenden Maßnahmen und Abschluss bis spätestens 30.09.2012:   

 

 

2. Erfüllungsstand

 

Mit Ablauf des 30.09.2012 stellt sich der aktuelle Arbeitsstand wie folgt dar:

 

Die Koordinierung aller durch die Bürgerschaft beschlossenen Aufgaben wurde durch das Brandschutz- und Rettungsamt verantwortet, die Maßnahmen selbst sind aber noch nicht voll umfassend abgeschlossen (II./Buchstabe a).

 


2. 1

Als erfüllt dürfen die Aufgabenstellungen

 

o          Bemessung des Personalbedarfs und entsprechende Ausstattung des Brandschutz- und Rettungsamtes (II./Buchstabe d)

o          Gestaltung einer bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des Brandschutz- und Rettungsamtes (II./Buchstabe e)

o          Erfüllung der Spezial- und Sonderaufgaben (II./Buchstabe g) 

und

o          Erstellung eines Fahrzeug-Soll-Konzeptes (II./Buchstabe h) 

 

abgerechnet werden.

 

2.2

Im Arbeitsprozess befinden sich insbesondere folgende Beschlussteile:

 

o          Realisierung des Neubaus und der Inbetriebnahme einer neuen Feuerwache im Zusammen-

                   hang mit der Umsetzung der Standortstruktur für die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr und der damit verbundenen Maßnahmen im Bereich Dierkow/Toitenwinkel

                   (II./Buchstabe b)

 

o          Stärkung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren (II./Buchstabe c)

 

o          Umsetzung des Fahrzeug-Soll-Konzeptes (II./Buchstabe h) 

 

3. Erläuterungen

 

II./ Buchstabe b

 

Unter Federführung des Brandschutz- und Rettungsamtes hat eine Arbeitsgruppe eine Standortuntersuchung zum Bau der neuen Feuerwache im Nordosten der Hansestadt durchgeführt.

 

Die Entscheidung zum Grundstück „Betriebshof des Tief- und Hafenbauamtes“ am Dierkower Damm wurde nach umfangreichen Prüfungen im August 2010 getroffen.

 

Der notwendige Anforderungskatalog für die neue Feuerwache 10 wurde im Juni 2011 fertig gestellt. Zur Ermittlung der etwaigen Kosten wurde durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) ein Planungsbüro zur Kostenermittlung beauftragt. Ein verwertbares Ergebnis lag im Februar 2012 vor. Die Projektleitung ging zudem am 01.01.2012 vom Brandschutz- und Rettungsamt an den KOE über.

 

Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 27.07.2012 zur Haushaltssatzung 2012 der Hansestadt Rostock wurde eine teilweise Genehmigung des im Wirtschaftsplan des KOE für das Wirtschaftsjahr 2012 beantragten Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen erteilt.

 

Im Wirtschaftsplan des KOE 2012 wurde ein Teil der Planungskosten für die Errichtung der Feuerwache 10 eingestellt. Die Beauftragung der benötigten Planungsleistung, welcher ein notwendiges Ausschreibungsverfahren vorgeschaltet wird, ist im 2. Quartal 2013 vorgesehen.

 

Der von der Bürgerschaft beschlossene Fertigstellungstermin 30.09.2012 für die Feuerwache 10 in Dierkow/Toitenwinkel kann nicht eingehalten werden, der früheste Baubeginn ist nunmehr auf das 1. Quartal 2014 datiert.

 

II./Buchstabe c

 

Vor dem Hintergrund des noch nicht fertig gestellten Feuerwehrgerätehauses in Dierkow/Toiten-winkel (siehe II./Buchstabe b) konnten einige Aufgaben zur Stärkung der Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren, insbesondere mit der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf, vorerst nur besprochen und geplant werden.

 

Letztlich kam es noch nicht zur

 

o          Gründung einer neuen Freiwilligen Feuerwehr im Bereich Dierkow/Toitenwinkel am Standort des neuen Gerätehauses und

 

o          Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend dem Fahrzeugkonzept aufgrund des fehlenden Gerätehauses.

 

II./Buchstabe h

 

Auf der Grundlage des durch die Bürgerschaft beschlossenen Gutachtens wurde ein Fahrzeug-Soll-Konzept erarbeitet, welches dem Brandschutzbeirat der Hansestadt Rostock am 19.09.2012 vorgestellt wurde.

 

Das Fahrzeug-Soll-Konzept beinhaltet zum einen die Aufteilung der Einsatzmittel auf die vorhandenen und geplanten Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Berufsfeuerwehr und basiert grundsätzlich auf einsatztaktischen Erfordernissen.

 

Zum anderen wird vor dem Hintergrund der dem Brandschutz- und Rettungsamt zugeordneten finanziellen Mittel planerisch aufgezeigt, wie die tatsächliche Ausstattung der Wehren und der Berufsfeuerwehr mit Einsatzfahrzeugen in den nächsten Jahren erfolgen sollte.

 

Die Umsetzung des beschlossenen Fahrzeugkonzeptes erfordert neben den ordentlichen finanziellen Mitteln für die notwendigen Ersatzbeschaffungen von Großfahrzeugen für die Feuerwehr Rostock weitere finanzielle Mittel, um zumindest mittelfristig den gutachterlichen Vorgaben zu entsprechen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.09.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

10.10.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben