Änderungsantrag - 2012/AN/3771-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Entwurf für den Haushaltsplan 2013 die Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B um 50 v. H. Punkte auf 500 % und bei der Gewerbesteuer um 20 v. H. Punkte auf 470 % einzustellen.

 

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Dr. Steffen Wandschneider

Fraktion der SPD

 

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Beschlüsse

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05.09.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt

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10.10.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben