Beschlussvorlage - 2012/BV/3846

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.              Die im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock in der Fassung der                     Bekanntmachung vom 02.12.2009 ausgewiesene Grünfläche GFL 12.17 soll

                     geändert werden. Ca. 7,5 ha dieser Grünfläche sollen künftig als Wohnbaufläche               dargestellt werden.

                     Darüber hinaus sollen weitere Darstellungen den aktuellen Entwicklungen angepasst               werden.

 

2.              Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Aufstellung der

                    8. Änderung des Flächenutzungsplanes für den entsprechenden Geltungsbereich               (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Beschluss über den Flächennutzungsplan der                                                                                     Hansestadt Rostock Nr. 1193/05 vom 01.03.2006

 

 

Sachverhalt:

 

Die Fläche zwischen Eisenbahntrasse und Kassebohmer Kiesgrube (ehemaliges VENOC-Gelände) war bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2006 als potentieller Wohnungsbaustandort betrachtet worden. Die Altlastensituation des Standortes ließ aber die Umsetzung dieses Planungsziels als unwahrscheinlich erscheinen. Deswegen erfolgte 2006 die Ausweisung als Grünfläche mit der entsprechenden Kennzeichnung der Altlast.

 

Eine Altlastensanierung ist für den Standort in der Trinkwasserschutzzone II der Warnow und an den Grenzen zum Überschwemmungsgebiet der Warnow, zum FFH-Gebiet, zum Europäischen Vogelschutzgebiet sowie zum Naturschutzgebiet „Unteres Warnowland“ von großer Bedeutung.

Gegenwärtig werden im Auftrag des Eigentümers der Fläche (Land M-V) umfangreiche Schadstoffuntersuchungen vorgenommen, um anschließend Sanierungsmaßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Fläche zu ermöglichen.

Eine Wiedernutzung als Gewerbestandort würde den angrenzenden Schutzgebieten widersprechen. Die bereits 2006 festgestellte gute Eignung für eine Wohnnutzung stellt einen Kompromiss zwischen allen Belangen und Interessen dar.

Deshalb soll es Planungsziel sein, ca. 7,5 ha der Grünfläche GFL 12.17 (Gesamtgröße ca. 37 ha) außerhalb der Schutzzonen und des Überschwemmungsbereiches künftig als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

In dem weiteren Geltungsbereich der Änderung östlich der Neubrandenburger Straße sollen

- die entfallene Straßenplanung korrigiert,

- daraus resultierend die KGA „ Am Stadtpark“ wieder dargestellt und

- die Nutzung des Gewerbegebietes GE.12.4 überprüft werden.

 

Durch die Komplexität der Änderung werden die Grundzüge der Planung berührt und durch die Lage der Grünfläche GFL.12.17 bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke des FFH-Gebietes und des Europäischen Vogelschutzgebietes. Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB kann daher nicht angewendet werden.

Ein Umweltbericht wird erstellt und in die Begründung übernommen.

 

Da sich die geplante Wohnbaufläche innerhalb einer Zone von 300 m zu den Natura 2000-Gebieten befindet, ist darüber hinaus eine Natura 2000-Vorprüfung erforderlich (Gutachter).

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung.

 

Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:              keine

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.10.2012 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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16.10.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.10.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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25.10.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.11.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen