Anregung - 2012/AR/3821

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Das älteste deutsche Seebäderschiff - erbaut 1910 auf der damaligen Rostocker Neptunwerft - hat das öffentliche Interesse immer wieder berührt, sei es als Beteiligte am Seebrückenunglück von Binz, als Ausflugsdampfer im Seebrückenverkehr, als Hilfskriegsschiff in beiden Weltkriegen, als Fracht- und Arbeitsschiff nach 1945, als Plattform für Film- und Fernsehproduktionen und vieles andere mehr.

 

Somit ist es auch nachvollziehbar, dass sich über 60 % der befragten Rostocker Bürger dafür ausgesprochen haben, dass Schiff in Form des seit über 100 Jahren im Original erhaltenen Rumpfes, gelegentlich von Un- und Besserwissennden auch  als „ein Haufen Schrott“ bezeichnet, von Dresden nach Rostock zurück zu holen.

 

Der Förderverein verfolgt seit über 10 Jahren eine von den Behörden genehmigte denkmalpflegerische Zielstellung, die drei Stufen umfasst.

 

Die erste Stufe dieser denkmalpflegerischen Zielstellung beinhaltet den Erhalt des Rumpfes mit den genieteten Rumpflatten, den Spanten, Stringern und  Schotten - alles unverändert seit 1910 - und die Präsentation an Land. Sie konnte bisher nicht umgesetzt werden, da in Rostock kein geeigneter Aufstellort  zu finden war.

 

Die zweite Stufe der denkmalpflegerischen Zielstellung umfasst ebenfalls den Erhalt des Rumpfes, sieht aber die Errichtung von Aufbauten  mit entsprechenden Funktionsräumen vor, die vor allem musealen Zwecken dienen sollten. Für diese ebenfalls landgestützte Variante gab es bereits einen Zuwendungsbescheid des damaligen Arbeitsamtes, der jedoch ohne Begründung wieder zurückgezogen wurde.

 

Immerhin gelang es uns in diesem Kontext jedoch, das Schiff vor einer bereits damals drohenden ersten Verschrottung in Rostock zu bewahren.

 

Die dritte Stufe der denkmalpflegerischen Zielstellung beinhaltet den denkmalgerechten Wiederaufbau des Schiffes auf der Grundlage der Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe und orientiert somit auf eine Präsentation in seegehende Fahrt, an der ein öffentliches, insbesondere kulturelles Interesse vorliegen muss.

 

In Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden, Institutionen, Einrichtungen und Verbänden gelang es dem Förderverein, das Konzept des „Schwimmenden Hauses des Gastes Mecklenburg-Vorpommerns“ zu entwickeln, dass das Land mit seinen Hafenstädten, Seebädern und Küstenorten auf regionalen, nationalen und internationalen maritimen Veranstaltungen repräsentiert und dabei einen ideellen Mehrwert erwirtschaftet, der im öffentlichen Interesse liegt und der von der maritim-touristischen und maritim-historischen Kompetenz der Menschen unseres Landes zeugt.

 

Der ehemalige Wirtschaftsminister Herr Seidel hat mit Schreiben von vom 15.12.2008 das Vorhaben sehr begrüßt und als besonders förderwürdig eingestuft; er will es als touristische Infrastrukturmaßnahme begleiten und stellt dazu eine Förderung von 50 % der Investitionssumme, max. 2,2 Mio € in Aussicht.

 

Auf dieser Grundlage entwickelte der Förderverein vielfältige Aktivitäten zur weiteren Qualifizierung der Projektunterlagen mit der Zielstellung, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens zu sichern.

 

So wurde unter anderem mit dem Landestourismusverband MV eine gemeinsame Betreibergesellschaft für das Schiff gegründet.

Es konnte eine Bank für eine mögliche Finanzierung interessiert werden.

 

Auf Empfehlung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz überführten wir „Kronprinz“ ex „Undine“ zur Schiffs- und Yachtwerft Dresden, weil nur dort noch die erforderlichen Kapazitäten zu einem denkmalgerechten Wiederaufbau vorhanden waren. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Werft ihren handels- und steuerrechtlichen Sitz übrigens in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die Insolvenz der Dresdner Werft im Frühjahr letzten Jahres führte nun dazu, dass wir das Schiff laut einen Urteil des Landgerichts Dresden vom Werftgelände zu entfernen haben.

 

Eine Rückführung auf dem Wasserweg  ist logistisch, genehmigungsrechtlich und versicherungstechnisch vorbereitet, allein die Finanzierung im Umfang von 40,0 T€ - dieser Betrag lässt sich bei entsprechendem Entgegenkommen der Dresdner Werft gewiss reduzieren - konnte noch nicht gesichert werden.

Aus diesem Grunde sah sich der Förderverein bereits genötigt, mit Datum vom 26.07.2012 einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen.

 

Wir appellieren deshalb an Sie, der Finanzierung des Rücktransportes des Schiffes zuzustimmen; wir sind in diesem Rahmen auch bereit, der Stadt Rostock das Schiff als Eigentum zu übertragen.

 

Sollte keine diesbezügliche Lösung gefunden werden, bliebe tatsächlich nur die Verschrottung in Dresden.

Diese würde zum endgültigen und unwiederbringlichen Verlust eines einzigartigen Kulturgutes führen.

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Beschlüsse

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05.09.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben