Dringlichkeitsvorlage - 2012/DV/3814

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2012 der Hansestadt Rostock wird für folgende Konten erteilt:

 

Produkt: 57101 Investitionsnummer: 6157101201200299

Konto: 78420001 Auszahlung für immaterielle Vermögensgegenstände  Vorfelderweiterung Flughafen Laage in Höhe von 2.670.400 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus Produkt 57101, Konto 68142001 Investitionszuweisungen vom Land in Höhe von 2.144.800 EUR sowie Produkt 57101, Konto 68110001 Investitionszuweisungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 525.600 EUR.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Begründung der Dringlichkeit:

Mit Schreiben vom 10.11.2011 erhielt die Hansestadt Rostock für das Vorhaben Vorfelderweiterung Flughafen Laage einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 2.365.500,00 EUR. Aus Mitteln für 2011 wurde ein Teilbetrag in Höhe von 394.600,00 EUR vom Land ausgezahlt.

 

Weitere Mittel stehen der Hansestadt Rostock erst für 2013 vom Land zur Verfügung, so lt. Änderungsbescheid des Landesförderinstituts vom 26.01.2012. Diese Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2013 eingeordnet. Das Vorhaben ist bereits fertig gestellt. Während der Baumaßnahmen sind Mehrkosten entstanden. Die Hansestadt Rostock hat mit Datum vom 30.05.2012 einen Erhöhungsantrag an das Land gestellt.

Das Landesförderinstitut M-V hat die Hansestadt Rostock mit Schreiben vom 17.08.2012 aufgefordert, einen Mittelabruf schon für das Jahr 2012 und nicht erst, wie geplant, im Jahr 2013 für vorgenannte Maßnahme zu stellen, da Gelder vom Land abgerufen werden können. Da, wie bereits oben beschrieben, die Hansestadt Rostock für das Vorhaben im Jahre 2012 keine Gelder im Haushalt eingestellt hat und vor dem Hintergrund, dass Mittel vom Land bereits in 2012 für 2013 ausgezahlt werden können, bitte ich um Zustimmung der Bewilligung.

 

unvorhersehbar:

 

Ein Vorziehen der Auszahlung von Mitteln vom Land für o. g. Maßnahme war nicht vorhersehbar.

 

unabweisbar:

Das Landesförderinstitut M-V fordert grundsätzlich, dass vor Ausreichung eines Bescheides der Nachweis der Verfügbarkeit der Eigenmittel über den Haushaltsplan der Stadt mit Genehmigungsvermerk des Innenministeriums zu erbringen ist. Diese Eigenmittel in Höhe von 525.600 EUR werden durch die Flughafen Rostock-Laage GmbH bereitgestellt, müssen aber als Einzahlung im Hauhaltsplan der Hansestadt Rostock abgebildet sein. Das Vorhaben ist nicht im Haushaltsplan 2012 enthalten, da der Hansestadt Rostock lt. Änderungsbescheid vom 26.01.2012 erst Mittel für 2013 zugesagt wurden.

Aufgrund der Möglichkeit einer Auszahlung von Mitteln des Landes im Jahre 2012 sowie die durch das Landesförderinstitut M-V erteilte Auflage einhalten bzw. erfüllen zu können, muss das Vorhaben nachträglich in den Haushaltsplan 2012 aufgenommen werden

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 57101 Wirtschafts- und Strukturförderung

Investitionsnummer: 6157101201200299

 

Haushaltsjahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

Vorfelderweiterung Flughafen Laage

68142001

68110001

78420001

 

 

 

 

2.144.800

   525.600

 

 

 

 

 

2.670.400

 

 

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in Vertretung

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05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen