Beschlussvorlage - 2012/BV/3783

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt

- die Siebte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der
  Hansestadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlagen 2 - 5).

 

- die Zusammenführung der Produkte 54501 (Straßenreinigung und 54503 (Winterdienst)
  zum Produkt 54501 (Straßenreinigung/Winterdienst).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs.3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV, 0540/08-BV, 2009/BV/0509, 2010/BV/1418 und 2011/BV/2449

 

Sachverhalt:

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.

 

Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Produkte 54501 (Straßenreinigung) und 54503 (Winterdienst) wieder zusammenzuführen.

Straßenreinigung und Winterdienst bilden eine Einheit und sollten daher auch in einem Produkt zusammengefasst werden. Auch bei einem Produkt werden die direkten Kosten für die einzelnen Leistungen (Fahrbahnreinigung, Gehwegreinigung und Winterdienst) getrennt geplant und abgerechnet. Somit ist eine Kostenauswertung für die einzelnen Leistungen auch weiterhin möglich. Dagegen ist es nicht sachgerecht, aber durch die Trennung in zwei Produkte notwendig, die gesamten Nebenkosten, wie zum Beispiel die Personalkosten der Mitarbeiter des Sachgebietes Straßenreinigung beim Umweltamt und des Sachgebietes Grundsteuer, Straßenreinigung beim Finanzverwaltungsamt, sowie die Kosten der Preisprüfung auf die beiden Produkte aufzuteilen. Auch die Einnahmen aus der Straßenreinigungsgebühr müssen künstlich auf zwei Produkte verteilt werden, obwohl bei der Kalkulation dieser Gebühr die Kosten aus beiden Produkten zusammengefasst werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2013 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses (Anlage 2 Seite5) Gebührensätze, die in einigen Reinigungsklassen um bis zu 2,7 % sinken in anderen um bis zu 5,9 % steigen.

Die Gründe hierfür werden im folgenden Abschnitt zur „Kostenentwicklung“ näher erläutert.

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2013 ermittelt.

Durch die gab Designer und Ingenieure GmbH wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.

Ein entsprechender Prüfbericht wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation (Anlage 8 der Beschlussvorlage).

Kostenentwicklung 2012 im Vergleich zu 2013

 

 

2012

2013

Differenz

Änderung in %

Reinigung Fahrbahn

1.511.900 €

1.566.000 €

54.100 €

3,6

Reinigung Gehwege

423.500 €

658.500 €

235.000 €

55,5

Winterdienst

2.080.600 €

2.171.700 €

91.100 €

4,4

Entsorgung Kehrgut

125.700 €

122.800 €

-2.900 €

-2,3

zusätzliche Reinigungen

15.000 €

15.000 €

0 €

0

Leistungen Stadtentsorgung gesamt

4.156.700 €

4.533.900

377.300 €

9,1

DBAG

8.200 €

8.200 €

0 €

0

Kosten Umweltamt

146.800 €

199.600 €

52.800 €

36

Kosten Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt

268.800 €

297.500 €

28.700 €

10,7

Kosten Rechtsamt

2.500 €

2.500 €

0 €

0,0

Stadtverwaltung gesamt

426.300 €

507.800 €

81.500 €

19,1

Gesamt

4.583.000 €

5.041.800 €

458.700 €

10,0

 

Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst

 

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst von der Stadtentsorgung Rostock GmbH werden im Vergleich zu 2012 um 377.300 € steigen, das entspricht einem Anstieg um 9,1 Prozent.

Die SR hat am 30.04.2012 den 1. Änderungstarifvertrag

zum Haustarifvertrag für die SR GmbH mit der Dienstleistungsgewerkschaft

ver. di abgeschlossen. Mit dem 1. Änderungstarifvertrag ist zum 1.1.2013 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,8 % vereinbart.

Außerdem wird die bislang betriebsergebnisabhängige Komponente der Jahressonderzahlung ab 2013 als fixer Festbetrag gezahlt.


Aufgrund dieser feststehenden Regelungen des 1. Änderungstarifvertrages

ergeben sich durchschnittlich gegenüber 2012 um ca. 7 %

höhere preisrechtlich ansetzbare Personalkosten.

 

Im Bereich der Gehbahnreinigung wurden für 2013 zusätzliche Leistungen

durch die Hansestadt Rostock beauftragt: So ist ab dem

01.04.2013 der zusätzliche Einsatz eines Abfallsaugers beauftragt,

die Einsatztage für die zusätzliche Wildkrautbekämpfung und der

zusätzlichen Handreiniger sowie des Radwegewarts wurden erhöht.

Damit erhöhen sich die Personalkosten in diesem Bereich gegenüber der Kalkulation des Jahres 2012 um 39,9 %.

Die Kalkulation der SR für 2013 umfasst im Gehbahnbereich 23 Mitarbeiter (2012 20,1), 21 Fahrzeuge (2012: 16) und durchschnittlich 14,5 Schichten/Tag

(2012: 11,1).

 

In der Fahrbahnreinigung ist für das Jahr 2013 ist ein Personaleinsatz von 7,4

Mitarbeitern(2012 7,0) einschließlich Leiharbeitnehmern vorgesehen.

Die Kalkulation für das Jahr 2013 geht von 9 eingesetzten Fahrzeugen

in 6,1 Touren aus.

 

Die Kosten für Dieselkraftstoff wurden zum Einkaufspreis zum Kalkulationszeitpunkt mit 1,137 Euro/l, bewertet (Kalkulation 2012 1,08 Euro/l). Das entspricht einer Steigerung von 5,3 %.

 

Für das Jahr 2013  ist die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine (Basis Unimog), einer Gehbahnkehrmaschine und zwei Kleintransportern sowie die Neubeschaffung eines Abfallsaugers vorgesehen.

 

Im Zusammenhang mit der Einführung eines Identifikationssystems

für die Abfallbehälter (Müllident) soll der Fuhrpark der SR GmbH im

Jahr 2014 weitgehend mit einer Fahrzeugortung (Telematik) ausgestattet

werden.

Die entsprechenden Planungskosten sind als „Anlagen in Bau“ zu

aktivieren und nach Inbetriebnahme abzuschreiben. Da die Einführung

des Systems für den Auftrag der Hansestadt Rostock erfolgt,

sind die aktivierten Kosten dem betriebsnotwendigen Vermögen

zuzurechnen und zu verzinsen. Die Aufteilung des Telematikanteils von 50 % der Planungskosten wird anhand der Anzahl der auszustattenden Fahrzeuge auf die Kostenstellen verteilt.

Die anderen 50% werden im Bereich Abfallentsorgung in Zusammenhang mit dem Projekt Müllident aktiviert.

 

In die Gebührenkalkulation wurden nicht alle Kosten der Gehwegreinigung übernommen. Die Kosten der drei zusätzlichen Handreiniger (Innenstadt, Warnemünde und Stadthafen/KTV), des Radwegwartes und des Abfallsaugers sind keine gebührenfähigen Kosten. Diese Leistungen werden nur in ganz bestimmten Bereichen und zusätzlich zur satzungsgemäßen Reinigung durchgeführt. Das bedeutet, dass diese Kosten nicht im Rahmen der Straßenreinigungsgebühr auf die Allgemeinheit umgelegt werden können. Sie sind von den gebührenfähigen Kosten abzusetzen und fließen direkt in den Zuschuss der Hansestadt Rostock. Durch diese drei Maßnahmen, die sehr sinnvoll sind und auch wesentlich zur Verbesserung der Sauberkeit in den betroffenen Bereichen beitragen, erhöht sich der Zuschuss der Hansestadt Rostock um 246.800,- €

Dagegen wurden die Kosten für die Wildkrautbekämpfung mit in der Gebührenkalkulation angesetzt. Die Wildkrautbekämpfung gehört ausdrücklich zur satzungsgemäßen Reinigung und wird auch auf allen Gehwegbereichen, die von der HRO zu reinigen sind, durchgeführt.

Das führt dazu, dass in den Reinigungsklassen 1-4, das sind die Reinigungsklassen, die auch Gehwegreinigung beinhalten, die Gebührensätze nahezu konstant bleiben.

In den Reinigungsklassen 5-7 steigen die Gebührensätze in dem Rahmen, in dem die Kosten durch Tariferhöhungen, Dieselpreis, Ersatzbeschaffungen und Einführung des Ordnungsdienstes steigen.

 

 

Kosten der Stadtverwaltung

 

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2012 um 81.500 € steigen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 10 %.

 

Eine Analyse im Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt ergab für einige Mitarbeiterinnen einen höheren Arbeitsaufwand für den Bereich Straßenreinigungsgebühr als bisher berechnet wurde. Dieser höhere Arbeitsaufwand wurde in der vorliegenden Kalkulation berücksichtigt.

 

Die Kostensteigerung im Amt für Umweltschutz ergibt sich aus den höheren Personalkosten.

Auf der Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft 2011/BV/2924-51 (ÄA) vom 07.03.2012 und der Festlegung des OB vom 01.03.2012 wird die Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes vorbereitet. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden unter anderem auch Kontrollaufgaben im Rahmen der Durchsetzung der Straßenreinigungssatzung übernehmen. Entsprechend der Stellenprofile der Mitarbeiter wurden die anteiligen Personalkosten in Höhe von 38.750,- € in die Kalkulation eingestellt.

 

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist. In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

Aus den o.g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge   anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV, die drei zusätzlichen Handreiniger, den Radwegewart und den Abfallsauger.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

 


Kosten für zusätzliche Reinigungen

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z.B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergibt sich eine Kostenunterdeckung von 21.300,00 € (siehe Anlage 4). In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden davon aber diese 21.300,00 €,- € als Kosten berücksichtigt.

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

 

Zur Einhaltung des in der einschlägigen Rechtsprechung vorgeschriebenen kommunalen Anteils bei der Straßenreinigung von 25%, wird der Bürgerschaft vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation 2013 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

 

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2012

Gebührensatz 2013

Änderung %

1

67,56 €

67,56 €

0,0

2

42,84 €

41,76 €

-2,5

3

27,12 €

26,40 €

-2,7

4

21,72 €

22,20 €

2,2

5

14,76 €

15,36 €

4,1

6

8,16 €

8,64 €

5,9

7

4,68 €

4,92 €

5,1

 

Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:

 

Anlage 1              Siebte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (1 Seite), liegt auch im KSD vor

 

Anlage 2              Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2013 (Seiten 1 - 6)

 

Anlage 3              Kosten für die Reinigung und Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage (1 Seite)

 

Anlage 4              Ermittlung der Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten (1 Seite)

 

Anlage 5              Kosten der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2013 (Seiten 1 – 2)

 

 


Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht verteilt werden konnten

 

Anlage 6              Vertrag über die Straßenreinigung

 

Anlage 7              geplanter Leistungsumfang 2013

 

Anlage 8              Bericht über die Angebotspreise 2013 (Preisprüfung)

 

Anlage 9              Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für 2013 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 73

Produkt: 54501 und 54503                                          Bezeichnung: Straßenreinigung und Winterdienst

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

 

3.349.900,00

5.041.800,00

3.349.900

5.041.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.10.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.10.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.11.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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