Beschlussvorlage - 2012/BV/3781

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.              Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof“ aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden:               Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd“

im Osten:              Uferbereich der Warnow

im Süden:              Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow

im Westen:              Am Fischereihafen, Schlachthofstraße

 

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

2.              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die                    Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

           - städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer 

             Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch

             Schaffung möglicher Kaianlagen

 

- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger

  Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive

  Unternehmen

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

 

Sachverhalt:

 

 

Die derzeitige städtebauliche Struktur im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs­planes wird durch überwiegend nicht nutzbare gewerbliche Brachflächen, angrenzend an ein entwickeltes Gewerbegebiet „Fischereihafen“ geprägt.

Diese Struktur führte in ihrer Gesamtheit zu städtebaulichen Missständen und ruft deshalb ein Planungsbedürfnis hervor. Dieser Missstand soll mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans aufgehoben werden.

 

Die zu überplanenden Flächen zeichnen sich durch eine gute Lage am Rand des Gewerbegebietes am Fischereihafen Marienehe aus. Sie sind gut öffentlich erschlossen, sowohl straßen- als auch wasserseitig.

 

Gleichzeitig soll für die bereits ansässigen größeren Firmen, wie Baltic-Taucher, Evers & Co. Standard Aggregatebau AG Planungssicherheit geschaffen werden, um notwendige Erweiterungen realisieren zu können.

Dazu gehört auch die Schaffung der Voraussetzung für eine wasserseitige Nutzung durch die Unternehmen. Im B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Ufernutzung in Form einer Kaianlage geschaffen werden.

Innerhalb der B-Planfläche hat die Stadt ca. 5 ha „Brachfläche“ im Eigentum, die durch die Überplanung zu einer hochwertigen Gewerbefläche entwickelt werden soll.

Durch die großzügige, noch ungenutzte Fläche wird es dann auch möglich sein, Firmen anzusiedeln, die (sehr flächenintensiv sind und) an anderen Standorten innerhalb der Stadt nicht mehr anzusiedeln sind.

 

Des Weiteren soll es entlang der südlichen Grenze des Plangebietes von der Carl-Hopp-Straße in Richtung Warnow einen öffentlichen Grünraum, wie er im Flächennutzungs- und Landschaftsrahmenplan ausgewiesen ist, geben. (Hier soll ein öffentlicher Wanderweg zur Warnow integriert werden.) Hier und entlang der Carl-Hopp-Straße bis zum Fischereihafen (innerhalb des B-Plangebietes) soll ein Teil des geplanten Uferrad- und Wanderweges entlang der Warnow planerisch festgesetzt werden.

 

Für die Planung sind umfangreiche Verkehrs-, Lärm-, Staubemissions- und Erschütterungs­untersuchungen erforderlich, um Störungen oder unzulässige Belastungen ausschließen zu können bzw. durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren. Dazu gehören ebenso biologische Begleituntersuchungen, Artenschutzfachbeiträge und der Grünordnungsplan.

 

Der Bebauungsplan umfasst eine Gesamtfläche von ca. 27 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten und Kosten für alle erforderlichen Gutachten sind von der Hansestadt Rostock zu übernehmen.

Der Aufstellungsbeschluss ist die Voraussetzung für die Ausschreibung der Planungsleistungen, weshalb deren Gesamtsumme in dieser Planungsphase noch nicht kalkulierbar ist.

 

 

 

in Vertretung




Dr. Liane Melzer

2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.09.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

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27.09.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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02.10.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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16.10.2012 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.              Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof“ aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden:               Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd“

im Osten:              Uferbereich der Warnow

im Süden:              Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow

im Westen:              Am Fischereihafen, Schlachthofstraße

 

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

2.              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die                    Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

           - städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer 

             Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch

             Schaffung möglicher Kaianlagen

 

- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger

  Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive

  Unternehmen

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

-

 

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17.10.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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24.10.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof“ aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden:               Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd“

im Osten:              Uferbereich der Warnow

im Süden:              Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow

im Westen:              Am Fischereihafen, Schlachthofstraße

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die       

Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

           - städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer 

             Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch

             Schaffung möglicher Kaianlagen

 

- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive Unternehmen

 

 

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2012/BV/3781 in Verbindung mit dem zugestimmten Änderungsantrag:

 

Abstimmung:                                                                      Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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07.11.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan Nr. 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof" aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden: Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd",
im Osten:Uferbereich der Warnow,
im Süden:Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow,
im Westen:Am Fischereihafen, Schlachthofstraße.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
 

- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch Schaffung möglicher Kaianlagen,
 

- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive Unternehmen

 

 

Beschluss Nr. 2012/BV/3781:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan Nr. 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof" aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden: Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd",
im Osten:Uferbereich der Warnow,
im Süden:Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow,
im Westen:Am Fischereihafen, Schlachthofstraße.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
 

- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch Schaffung möglicher Kaianlagen,
 

- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten.

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei)
 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt