Antrag - 2012/AN/3776

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird in § 3 „Fraktionen“  um Absatz 4 wie folgt ergänzt:

 

§ 3 Abs. 4

Fraktionen haben das Recht, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht öffentliche Sitzungen, Beratungen und Anhörungen etc. zu entsenden, soweit diese der Information, Vor- und Nachbereitung, der Meinungsbildung und/oder der Entscheidungsfindung der Fraktionen dienen.

 

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Begründung:

Die Kommunalverfassung MV und die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock enthalten keine Regelung zur Teilnahme der Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an nichtöffentlichen Sitzungen. Mit dieser Ergänzung erfolgt eine Klarstellung zur Möglichkeit der Teilnahme, wie dies bisher auch praktiziert wurde.

 

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Beschlüsse

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05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen