Antrag - 2012/AN/3776
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE., CDU, Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fünfte Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.08.2012
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- CDU-Fraktion; Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN; Fraktion DIE LINKE.PARTEI; Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09; Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.09.2012
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Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird in § 3 Fraktionen um Absatz 4 wie folgt ergänzt:
§ 3 Abs. 4
Fraktionen haben das Recht, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht öffentliche Sitzungen, Beratungen und Anhörungen etc. zu entsenden, soweit diese der Information, Vor- und Nachbereitung, der Meinungsbildung und/oder der Entscheidungsfindung der Fraktionen dienen.
Begründung:
Die Kommunalverfassung MV und die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock enthalten keine Regelung zur Teilnahme der Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an nichtöffentlichen Sitzungen. Mit dieser Ergänzung erfolgt eine Klarstellung zur Möglichkeit der Teilnahme, wie dies bisher auch praktiziert wurde.