Änderungsantrag - 2012/DA/3705-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in Punkt 3 nach gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren um folgendes ergänzt:

bzw. im Klageverfahren durchzusetzen.

 

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Punkt 3 laut nun:

Die Präsidentin der Bürgerschaft wird beauftragt, die Umsetzung der Beschlüsse zu Pkt. 1 und 2 umgehend vom Oberbürgermeister zu verlangen, gegebenenfalls im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren, bzw. im Klageverfahren durchzusetzen.

 

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Beschlüsse

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01.08.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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23.08.2012 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen