Beschlussvorlage - 2012/BV/3720
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2012 für die Rückzahlung von Straßenbaubeiträgen in Höhe von 21.573,52 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.07.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.08.2012
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.08.2012
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Beschlussvorschriften:
§ 50 Kommunalverfassung M-V
§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
Dem Tief- und Hafenbauamt wurde ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Schwerin vorgelegt. Damit ist die Hansestadt Rostock verpflichtet, die erhobenen Bescheide zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen zurück zu nehmen. Die Straßenbaubeiträge sind zurück zu zahlen, einschließlich der auflaufenden Zinsen. Die Zinsen berechnen sich nach Zinstagen. Um die Zinszahlungen so niedrig wie möglich zu halten, ist eine zeitnahe Entscheidung für diese außerplanmäßige Bewilligung erforderlich.
Die anfallenden Zinsen werden im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt und im Finanzhaushalt ausgezahlt, sie sind nicht Bestandteil der Rückzahlungen der Beiträge in Höhe von 21.573,52 EUR.
Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen
unabweisbar:
In dem Verwaltungsstreitverfahren zwischen der WIRO GmbH und der Hansestadt Rostock wegen der Zahlung von Straßenausbaubeiträgen hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichtes Schwerin am 27. Juni 2012 den angefochtenen Verwaltungsakt nach Rechtshängigkeit aufgehoben. Die Bescheide zu den Endnummer 047, 048, 049, 064 und 065 wurden durch die Hansestadt Rostock zurückgenommen. Die bereits geleisteten Straßenbaubeiträge sind zu erstatten.
unvorhersehbar:
Bei der Berechnung der Straßenbaubeiträge wurden auch Hinterliegergrundstücke veranlagt.
Diese sind nach neuester Rechtsprechung nicht mehr für die Berechnung von Straßenausbaubeiträgen mit zu berücksichtigen.
Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt | 09612000
785320000 | Anlagen im Bau Tiefbau- Baumaßnahmen Auszahlungen für Baumaßnahmen |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 6654101201203019 | Neue Warnowstraße |
Investitionsposition |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 123.900 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
| 14.900 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 35.897,62 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 73.102.38 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 21.573,52 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. auszahlungen
Die Neue Warnowstraße war eine Maßnahme im Sanierungsgebiet und wurde im Haushaltsjahr 2011 fertig gestellt. Die Schlussrechnung lag zum Jahresabschluss der RGS noch nicht vor, entsprechend wurde für die Zahlung der Leistungen aus 2011 ein Kassenausgaberest gebildet. Nach Rücksprache mit der RGS werden für die Endabrechnung nicht mehr die vollen beantragten finanziellen Mittel benötigt, so dass die erforderlichen 21.573,52 EUR als Deckungsquelle eingesetzt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt:66
Produkt: 54101 Maßnahme-Nr.: 6654101201203019
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2012 | 23259000-78920000 Rückzahlungen von Zuwendungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten |
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| 21.573,52 |
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Roland Methling