Beschlussvorlage - 2012/BV/3720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss genehmigt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2012 in Höhe von 21.573,52 Euro.

 

Die Auszahlung wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt.

Maßnahmenummer: 6654101201203019: Neue Warnowstraße in Höhe von 21.573,52 EUR.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Kommunalverfassung M-V

§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

Dem Tief- und Hafenbauamt wurde ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Schwerin vorgelegt. Damit ist die Hansestadt Rostock verpflichtet, die erhobenen Bescheide zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen zurück zu nehmen. Die Straßenbaubeiträge sind zurück zu zahlen, einschließlich der auflaufenden Zinsen. Die Zinsen berechnen sich nach Zinstagen. Um die Zinszahlungen so niedrig wie möglich zu halten, ist eine zeitnahe Entscheidung für diese außerplanmäßige Bewilligung erforderlich.

 

Die anfallenden Zinsen werden im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt und im Finanzhaushalt ausgezahlt, sie sind nicht Bestandteil der Rückzahlungen der Beiträge in Höhe von 21.573,52 EUR.


              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

0     

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     

14.900     

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

     

21.573,52

 

 

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

     

36.473,52     

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen

 

unabweisbar:

In dem Verwaltungsstreitverfahren zwischen der WIRO GmbH und der Hansestadt Rostock wegen der Zahlung von Straßenausbaubeiträgen hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichtes Schwerin am 27. Juni 2012 den angefochtenen Verwaltungsakt nach Rechtshängigkeit aufgehoben. Die Bescheide zu den Endnummer 047, 048, 049, 064 und 065 wurden durch die Hansestadt Rostock zurückgenommen. Die bereits geleisteten Straßenbaubeiträge sind zu erstatten.

unvorhersehbar:

Bei der Berechnung der Straßenbaubeiträge wurden auch Hinterliegergrundstücke veranlagt.

Diese sind nach neuester Rechtsprechung nicht mehr für die Berechnung von Straßenausbaubeiträgen mit zu berücksichtigen.

 

              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

     

     

Finanzhaushalt

09612000

 

785320000

Anlagen im Bau – Tiefbau- Baumaßnahmen

Auszahlungen für Baumaßnahmen

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

6654101201203019

Neue Warnowstraße

Investitionsposition

     

     

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

     

123.900

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

     

14.900     

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

     

35.897,62

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

     

73.102.38

als Deckungsquelle eingesetzt

 

     

21.573,52

 

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen

 

Die Neue Warnowstraße war eine Maßnahme im Sanierungsgebiet und wurde im Haushaltsjahr 2011 fertig gestellt. Die Schlussrechnung lag zum Jahresabschluss der RGS noch nicht vor, entsprechend wurde für die Zahlung der Leistungen aus 2011 ein Kassenausgaberest gebildet. Nach Rücksprache mit der RGS werden für die Endabrechnung nicht mehr die vollen beantragten finanziellen Mittel benötigt, so dass die erforderlichen 21.573,52 EUR als Deckungsquelle eingesetzt werden können.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:66

Produkt: 54101                           Maßnahme-Nr.: 6654101201203019

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

23259000-78920000

Rückzahlungen von Zuwendungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten

 

 

 

21.573,52

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

Erweitern

07.08.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.08.2012 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen