Beschlussvorlage - 2012/BV/3713

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.  Die im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock in der Fassung

     der Bekanntmachung vom 02.12.2009 ausgewiesene Grünfläche GFL

     3.4 soll geändert werden. 7,5 ha dieser Fläche sollen künftig

     Bestandteil der Gewerblichen Baufläche G 1.1sein.

 

2.  Der Entwurf der 9. Änderung und die Begründung dazu (Anlage)

     werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung

     bestimmt.

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Beschluss über den Flächennutzungsplan der

                                                                      Hansestadt Rostock Nr. 1193/05 vom 01.03.2006

 

 

Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Rostock ist ein vermehrter Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner Industrie und Gewerbe zu verzeichnen. Dem wurde bereits bei der Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplans durch die Ausweisung Gewerblicher Bauflächen und Sondergebiete für gewerbliche Nutzungen Rechnung getragen.

Die traditionellen Standorte entlang der Warnow zwischen Warnemünde und dem Stadthafen sind auch heute überwiegend gewerblich geprägt. Hier befindet sich auch die Gewerbliche Baufläche der ehemaligen „Warnowwerft“. Im wirksamen Flächennutzungsplan wurde hier bereits Gewerbliche Baufläche G.1.1 in einer Größe von ca. 120 ha ausgewiesen.

Insbesondere die Ausstattung mit Kaianlagen lassen an diesem traditionellen Werftstandort ein verstärktes Ansiedlungsbegehren der maritim orientierten Wirtschaft erkennen, so dass die mit der Planung bislang vorbereiteten Flächenangebote nicht ausreichen. Mit der 9. Änderung  des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für weitere gewerbliche oder industrielle Ansiedlungen gelegt werden.

Die gewerbliche Baufläche G.1.1 soll um ca. 7,5 ha erweitert werden. Diese Fläche ist derzeit als naturnahe Grünfläche und noch als geschützter Landschaftsbestandteil dargestellt.

Das Verfahren zur Änderung der Verordnung „Feuchtgebiet am Laakkanal“ für die künftige Baufläche wird bereits durchgeführt. Diese Grenze wird dann nachrichtlich entsprechend der Verordnung übernommen.

 

Das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 01.GE.83 "Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein".

 

Durch die geringe Erweiterung der Gewerblichen Baufläche zur Gesamtfläche gewerblicher Bauflächen in diesem gewerblich geprägten Raum werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB kann aber nicht angewendet werden, da durch die Änderung die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, vorbereitet oder begründet werden kann.

Ein Umweltbericht wird erstellt. Umweltbelange wurden im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan ermittelt und werden - soweit sie die FNP-Ebene  berühren - in die Begründung übernommen.

 

Der vorliegende Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            Keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.08.2012 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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22.08.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.08.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.09.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen