Beschlussvorlage - 2012/BV/3712
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf, über den Entwurf und die Auslegung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 "Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 03.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt; Hafen- und Seemannsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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21.08.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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22.08.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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23.08.2012
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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04.09.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.09.2012
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Beschlussvorschlag:
1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Der Entwurf für die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein begrenzt:
- im Norden durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde,
- im Osten durch die Unterwarnow,
- im Süden durch Groß Klein Dorf,
- im Westen durch die Werftallee
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss Nr. 2010/BV/0865 vom 17.03.2010
Sachverhalt:
In der Hansestadt Rostock herrscht mittlerweile ein Mangel an größeren zusammenhängenden gewerblichen Bauflächen, d.h. Gewerbe- oder Industriegebieten, mit unmittelbarem oder doch ortsnahem Zugang zur Bundeswasserstraße Unterwarnow. Das Maritime Gewerbegebiet Groß Klein weist diesen Vorteil auf und soll daher nach Westen erweitert werden.
Die ca. 27 ha große Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils Feuchtgebiet am Laakkanal, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwar weitgehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb, soll in Teilen für die Ansiedlung von lärmbegrenztem produzierendem Gewerbe zur Verfügung stehen können. Zu diesem Zweck soll der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles "Feuchtgebiet am Laakkanal" in einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben und Teilflächen davon mit weiteren Flächen im Süden des Geltungsbereichs in ein neues Landschaftsschutzgebiet überführt werden.
Gleichzeitig werden die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.
Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der Planung auf besonders geschützte Arten nach § 42 BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.
Bereits aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der Ansiedlung weiterer gewerblicher Betriebe angesichts von Wohnbebauung und Kleingärten in der näheren Umgebung wurde eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 19.06.2012 durchgeführt.
Der Umfang des Geltungsbereichs des Entwurfs des ergänzten Bebauungsplans beträgt nunmehr insgesamt ca. 81 ha, davon sind ca. 27 ha Ergänzungsfläche, von der wiederum lediglich ca. 7,5 ha als Baugebiete festgesetzt werden sollen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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