Beschlussvorlage - 2012/BV/3712

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 “Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

 

 

2. Der Entwurf für die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.GE.83 “Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ begrenzt:

 

- im Norden durch die Nordic-Yards-Werft Warnemünde,

- im Osten durch die Unterwarnow,

- im Süden durch Groß Klein Dorf,

- im Westen durch die Werftallee

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Beschlussvorschriften:                      § 22 Abs. 2  KV M-V, § 3 Abs. 2  BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:    Aufstellungsbeschluss Nr. 2010/BV/0865 vom 17.03.2010

 

 

Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Rostock herrscht mittlerweile ein Mangel an größeren zusammenhängenden gewerblichen Bauflächen, d.h. Gewerbe- oder Industriegebieten, mit unmittelbarem oder doch ortsnahem Zugang zur Bundeswasserstraße Unterwarnow. Das „Maritime Gewerbegebiet Groß Klein“ weist diesen Vorteil auf und soll daher nach Westen erweitert werden.

 

Die ca. 27 ha große Fläche des geschützten Landschaftsbestandteils „Feuchtgebiet am Laakkanal“, die vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwar weitgehend umschlossen, aber bislang planungsrechtlich ausgespart blieb, soll in Teilen für die Ansiedlung von lärmbegrenztem produzierendem Gewerbe zur Verfügung stehen können. Zu diesem Zweck soll der Schutzstatus des geschützten Landschaftsbestandteiles "Feuchtgebiet am Laakkanal" in einem parallelen naturschutzrechtlichen Verfahren aufgehoben und Teilflächen davon mit weiteren Flächen im Süden des Geltungsbereichs in ein neues „Landschaftsschutzgebiet“ überführt werden.

 

Gleichzeitig werden die bauplanungs- und immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans überprüft und in Form der 2. Änderung an die Erfordernisse der aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. Die Auswirkungen der Planung auf  besonders geschützte Arten nach § 42 BNatSchG werden in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht.

 

Bereits aufgrund des Umfangs der Ergänzung mit gewerblichen Bauflächen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

 

Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen der Ansiedlung weiterer gewerblicher Betriebe angesichts von Wohnbebauung und Kleingärten in der näheren Umgebung wurde eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 19.06.2012 durchgeführt.

 

Der Umfang des Geltungsbereichs des Entwurfs des ergänzten Bebauungsplans beträgt nunmehr insgesamt ca. 81 ha, davon sind ca. 27 ha Ergänzungsfläche, von der wiederum lediglich ca. 7,5 ha als Baugebiete festgesetzt werden sollen.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              61

Produkt:              51102                                                       

 

Haushaltsjahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Konto 56255020

Finanzhaushalt

Konto 76255020

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

2012

Aufwendungen für

die Erstellung des

Bebauungsplans

 

22.695,56

 

22.695,56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.08.2012 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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22.08.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.08.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.09.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen