Beschlussvorlage - 2012/BV/3708

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Vorzugsvariante 6 (s. Anlage) zur grundhaften Erneuerung der Friedrich-Franz-Straße wird bestätigt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Rostock- Seebad Warnemünde“ ist die Friedrich- Franz- Straße zur grundhaften Erneuerung vorgesehen.

Ist-Zustand:

Die vorhandene Verkehrsanlage hat mit ca. 100 Jahren die Lebensdauer von 30 Jahren weit überschritten. Infolge von zu hohen Einbauten, defekten unebenen Gehwegflächen sowie schief stehenden Borden und weiteren Einschränkungen durch hoch wachsende Wurzeln im Bereich von Bäumen kann die Verkehrssicherheit der Anlagen nicht mehr ausreichend gewährleistet werden. Insbesondere in den Gehwegen besteht hinsichtlich des oberflächennahen Wurzelbestandes Unfallgefahr. Dieser Zustand verschlechtert sich zunehmend und ist seit Jahren der Grund für Beschwerden der Einwohner und Besucher von Warnemünde. Für Geh- und Sehbehinderte ist eine Benutzung nur unter Begleitung oder gar nicht möglich.

Die Schäden an den Verkehrsanlagen lassen sich nicht mehr durch kleinflächige Reparaturen bzw. Flickarbeiten beheben. Die durch den städtischen Bauhof geleisteten Reparaturarbeiten haben auf Grund der substanziellen Art der Schäden keine Bestandsdauer. Mit dem fortschreitenden Wurzelauswuchs in den Gehwegen konnten die losen Gehwegplatten nur noch aufgenommen und die schadhaften Bereiche mit Brechsand verfüllt werden.

 

Hinsichtlich der längst überfälligen Erneuerung von Straßen des historischen Stadtkerns von Warnemünde nicht nur als Schaufenster für Kreuzfahrtschiffe und Gäste, sondern auch für das Wohlbefinden der Anwohner selbst, hat die Bürgerschaft der HRO auf der Grundlage der Kommunalverfassung Meckl.-Vorpommern dem Planungsbeschluss zur Erneuerung der Friedrich- Franz- Straße am 13.04.2011 zugestimmt. Dies erfolgte nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht der HRO als Baulastträger.

Der damit verbundene Arbeitsauftrag an die Fachämter der städtischen Verwaltung hat zum Inhalt, eine funktionsfähige Verkehrsanlage zu planen, die nachhaltig den technischen und wirtschaftlichen Belangen zukünftig gerecht wird und die Leitlinien der HRO umsetzt.

Planungsablauf:

Beginnend bei den Untersuchungen des vorhandenen Baugrundes sowie des Baumbestandes bis hin zum Aufzeigen von sich daraus ergebenen Randbedingungen wurde die technische Durchführbarkeit des geplanten Vorhabens geprüft mit dem Ziel, eine funktionsfähige Verkehrsanlage herzustellen, die nachhaltig den technischen und wirtschaftlichen Belangen gerecht wird.

Im Zuge der Grundlagenermittlung erfolgten in der 30. KW 2011 Aufgrabungen für die Suchschachtungen zur Dokumentation des unterirdischen Bauraumes. Hinsichtlich der Erhaltungswürdigkeit der vorhandenen Linden sowie den Folgen der geplanten Baumaßnahmen auf den vorhandenen Baumbestand hat sich die Hansestadt Rostock an das Institut für Baumpflege in Hamburg gewandt. Die Begutachtung und Auswertung wurde von Herrn Prof. Dr. Dujesiefken als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für holzbiologische Baumanalysen, Baumpflege und –sanierung durchgeführt. Es liegt folgendes Ergebnis vor:

Das Dickenwachstum der dicht am Fahrbahnrand stehenden Bäume ist der Grund für Verwerfungen. Häufig sind Wurzeln auch zwischen die Hochborde gewachsen, drücken diese auseinander und wachsen im Farbahnrandbereich ein. Der Hauptanteil der Wurzeln liegt unter den beidseitigen Gehwegen dicht unterhalb des Plattenbelages bis hin zu den Gebäuden. Im Baumgutachten (DUJESIEFKEN, 2011, Seite 25) steht wörtlich:

„Aufgrund der Summe dieser Faktoren ist eine grundhafte Erneuerung des Gehwegbereiches bei gleichzeitigem Erhalt der Bäume nicht möglich. In diesem speziellen Fall ist auch eine Neuverlegung von Platten auf dem vorhandenen Unterbau nicht sinnvoll, da sich die meisten Wurzeln unmittelbar unter den Platten befinden. Im vorliegenden Fall muss entschieden werden, ob der Zustand der Gehwege mit den darin vorhandenen Bäumen so belassen werden soll oder ob es hier eine grundhafte Erneuerung des Gehweges geben soll – dann wäre ein Erhalt der Bäume nicht mehr möglich und es müsste hinsichtlich der Bäume eine Neugestaltung in dieser Straße erfolgen (d.h. komplette Fällung und Neupflanzung).“

Auf dieser Grundlage wurden die Varianten zur Planung aufgestellt. Mit den fachlich beteiligten Ämtern wurden 4 Varianten ausgewählt, mit textlichen Erläuterungen versehen und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit im Vorfeld zugänglich gemacht. So erfolgte eine Umfrage hinsichtlich der zukünftigen Querschnittsgestaltung der Friedrich- Franz- Straße, die mit Schreiben vom 29.09.2011 an die Grundstückseigentümer verschickt wurde. Als Anlage erhielten die Grundstückseigentümer Auszüge aus den jeweiligen Lageplänen, wobei es vorrangig um die Festlegung des Straßenquerschnittes im Zusammenhang mit den sich daraus ergebenen Bedingungen und Konsequenzen ging. Die Gewährleistung der Rettungswegsicherung wurde bei allen Varianten vorausgesetzt.

Des Weiteren bestand die Möglichkeit der Einsicht in die Planunterlage bei der Tourismuszentrale, im Tief- und Hafenbauamt und im Internet der HRO.

Inhalt der Varianten:

Die Voraussetzung für das Planungskonzept der Variante 1 und 2 war, eine für den Baumerhalt notwendige Verschmälerung der Fahrbahn zu schaffen. Auch in den Gehwegen wären in Baumbereichen weitere Einengungen auf Grund der massiven Stammwurzeln zwingend erforderlich. Des Weiteren ist zu beachten, dass weder eine Plattierung noch Pflasterung in diesen Bereichen möglich sein würde. Eine Abdeckung des oberflächennahen Wurzelwerkes mit Brechsand wäre die einzige Alternative, die aber für die Stadt einen erhöhten Instandhaltungsaufwand mit sich brächte. In wassergebundenen Flächen ohne Gehwegplatten würde der fortschreitende Wurzelwuchs noch begünstigt und Oberflächen müssten erneut angehoben werden, um Unfallgefahr zu vermeiden. Auf Grund dessen ist für mobilitätseingeschränkte Menschen die Benutzung mit zusätzlichem Handicap verbunden und wird deshalb abgelehnt. Des Weiteren könnten Winterdienst und insbesondere die Schneeberäumung nicht umfänglich gewährleistet werden.

Die Varianten 3 und 4 gingen von Baumneupflanzungen in unterschiedlicher Weise aus. In Abhängigkeit dessen würde bei Variante 3 mit einseitigen Baumneupflanzungen auf der Westseite ein beidseitiges Längsparken angeordnet werden können. Bei einer beidseitigen Baumneupflanzung entsprechend der Variante 4, könnte nur ein einseitiges Längsparken gewährleistet werden. Beide Varianten ermöglichen einen grundhaften Ausbau des Gehweges in regelkonformer Breite, der dadurch für mobilitätseingeschränkte Personen uneingeschränkt nutzbar sein würde.

Auswertung der Varianten:

Die Varianten 1 und 2, in deren Planungsansatz versucht wurde einen Baumerhalt zu ermöglichen, fanden nur geringes Interesse. Auch die Variante 4, die von einer beidseitigen Baumneupflanzung ausgeht, aber in Folge dessen nur ein einseitiges Längsparken zulässt, fand wenig Zustimmung. Deutlich mehr Zuspruch erhielt Variante 3. Aus den beigefügten Bemerkungen ist wiederholt zu entnehmen, dass die Anwohner möglichst viele PKW-Stellplätze fordern, was der Umsetzung in Variante 3 am Nächsten kommt.

Die eingegangenen Rücksendungen der Bürger enthielten größtenteils auch Bemerkungen und Hinweise, die an die Verwaltung herangetragen wurden. Im abgegebenen Positionspapier der Initiativgruppe (Eigentümer und Mieter aus der Friedrich- Franz -Straße) kam dies besonders stark zum Ausdruck. Hier wurde sogar bei Wunsch nach Neupflanzungen die Anordnung der Stellflächen in Schrägaufstellung als eine 5. Variante vorgeschlagen mit der Vorstellung, die jetzige Anzahl dadurch zu erhöhen. In Auslegung der wesentlichen Punkte des Schreibens der Initiativgruppe wurde dies als Untervariante 3.1 gewertet.

 

 

 

Rücklauf Eigentümer/Mieter

Rücklauf Ortsbeirat

Übrige ohne Wertung

S

 

 

 

 

 

 

Varianten

V 1

3

3

 

6

 

 

 

 

 

 

im

 

 

 

 

 

 

V 2

7

 

 

7

Rahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

des

V 3

19

 

 

19

 

 

 

 

 

 

Beteiligungsverfahrens

 

 

 

 

 

 

V 4

5

4

 

9

 

 

 

 

 

 

Untervariante zu V 3

V 3.1*

30

 

 

30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

kein Rücklauf erfolgt

 

 

 

24

24

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücklauf ohne Angabe der Variante

 

 

 

6

6

 

 

 

 

 

 

 

Es haben 24 Eigentümer auf die Umfrage nicht reagiert und 6 Rücksendungen konnten nicht in die Wertung eingehen, da keine Vorzugsvariante mitgeteilt wurde.

Vom Ortsbeirat Warnemünde/Diedrichshagen erhielt das Tief- und Hafenbauamt ebenfalls Rückantwort, der offensichtlich geteilter Meinung ist, was den Baumerhalt bzw. eine Baumerneuerung und die sich daraus ergebenen Konsequenzen hinsichtlich der Parksituation betrifft. Hier favorisiert man die Variante 1 und 4. Auch mit Wertung dieses Votums, ändert es jedoch nichts am Gesamtergebnis. Die Variante 3 erhielt „mit“ als auch „ohne die Stimmen des OBR“ den meisten Zuspruch.

Auf der Eigentümerversammlung am 18.01.2012 wurde die Auswertung vorgestellt und in einer tabellarischen Übersicht den Anwesenden erläutert.

Die Erarbeitung und Überprüfung einer weiteren Variante nunmehr in Schrägaufstellung im Zusammenhang mit Baumerneuerung (siehe oben) erfolgte mit dem Ergebnis, dass weniger Stellplätze untergebracht werden könnten, als in beidseitiger Längsaufstellung, wie bei der Variante 3.

Im weiteren Gesprächsverlauf mit den Eigentümern zeichnete sich ab, dass eine weitere 6. Variante gewünscht wurde. Der Arbeitsauftrag lautete, einen Querschnitt aufzustellen, der beidseitig Parktaschen in Längsaufstellung im Wechsel mit beidseitigen Baumneupflanzungen vorsieht. Dieser wurde auf der weiterführenden Eigentümerversammlung am 23.02.1012 vom Planer vorgelegt und erörtert.

In diesem Zuge erfolgten auch intensive und ausführliche Erläuterungen hinsichtlich der Grundlagen und des gesetzlich vorgegebenen Rahmens zum Funktional- und Gestaltungskonzept für die Friedrich- Franz- Straße. Das überlieferte vorhandene Granitpflaster im Fahrbereich der Friedrich- Franz- Straße ist im Format sehr unterschiedlich, welches den Aufwand für eine Wiederverwendung erhöht. Es ist jedoch beabsichtigt dieses Material, in den geplanten Parktaschen wieder einzubauen. Um die Nutzung der Fahrspur zu verbessern, ist für die Fahrgasse die Verwendung von Granitgroßpflaster mit einer glatten Oberfläche (geschnitten und gestockt) geplant. Durch eine entsprechende Fugenausbildung in gebundener Bauweise wird eine signifikante Reduzierung der auf Grund der geschätzten Verkehrsbelastung eher geringen Lärmbelastung erreicht werden.

Für die fußläufige Erschließung ist ein beidseitig durchgängig mit kleinen Betonplatten (diagonal verlegt) hergestellter Gehweg vorgesehen, der jeweils zum Bord und im Traufstreifen ein Pflasterband aus Granitkleinstreifen erhält.

Insbesondere die Notwendigkeit des grundhaften Ausbaus sowie die Straßenbaubeitragserhebung, -berechnungsprocedere wurden auf den beiden Eigentümerversammlungen intensiv erläutert und am Beispiel der Vorzugsvariante 6 vertieft. In den sich anschließenden umfangreichen Diskussionen nahm die Verwaltung zu den angesprochenen Sachverhalten gegenüber den Anliegern auf diesen Veranstaltungen direkt Stellung. Die umfangreiche Beantwortung eingegangener Bürgerbriefe unterstreicht dies nochmals.

Durch Vertreter der Fachämter erfolgte am 20.03.2012 im gemeinsamen Zusammenwirken mit dem Planungsbüro die Vorstellung der Planung für die Friedrich- Franz- Straße auf der öffentlichen Ortsbeiratssitzung in Warnemünde. Die Herleitung der Vorzugsvariante (Variante 6) als auch die technische Ausführung des darauf abgestellten Planungsentwurfs wurden ausführlich erläutert. Im Anschluss wurde auf Fragen anwesender Bürger eingegangen.

Mit dem Querschnitt der Vorzugsvariante (Variante 6) sind nach weiterer Optimierung eine maximale Stellplatzzahl von 53 Parktaschen sowie 36 Baumneupflanzungen als neue Allee eingeordnet (siehe Ausschnitt aus Lageplan in Anlage).

Die derzeit und auch zukünftig unterschiedlichsten Nutzungen im Straßenraum der Friedrich- Franz- Straße sind mit der Neuordnung nach Variante 6 abgesichert und der Straßenzug wird den heutigen funktionalen und gestalterischen Anforderungen gerecht. In Abwägung aller Interessen und unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls ist die Variante 6 die Vorzugsvariante, die als funktionsfähige Verkehrsanlage nachhaltig den technischen und wirtschaftlichen Belangen zukünftig gerecht wird.

Es ist das Ziel, zügig zu einer bestätigten Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu gelangen, auf deren Grundlage die Erarbeitung der Ausführungsplanung erfolgt und im Anschluss die Ausschreibung der Bauleistung vorgenommen  werden kann, um eine Bauausführung ab zeitigem Frühjahr 2013 zu gewährleisten.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme - Nr. 6654101201201401

Teilhaushalt:66

Produkt: 54101 - Gemeindestraße

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

12

09612001 - 78532001

Fördergebiet

Seebad Warnemünde

Friedrich - Franz - Straße

 

 

 

 

36.000,-

13

09612001 – 78532001

23142001 - 68162001

Fördergebiet

Seebad Warnemünde

Friedrich - Franz - Straße

 

 

 

 

177.600,-

870.000,-

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.08.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - abgelehnt

Erweitern

23.08.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.09.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen