Beschlussvorlage - 2012/BV/3703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Fortschreibung des Integrierten Gesamtverkehrskonzeptes (IGVK)

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss Nr. 1778/65/1998 vom 21.12.98

Beschluss Nr. 0755/07-A vom 12.09.2007

 

Sachverhalt:

Für das noch geltende, mit dem Bürgerschaftsbeschluss Nr. 1778/65/1998 mit rahmensetzender Verbindlichkeit für die Stadtentwicklungs-, Bauleit- und Verkehrsentwicklung beschlossene IGVK war eine Laufzeit bis 2010 vorgesehen. Entsprechend Punkt 3.1. des Beschlusses war nach Fertigstellung der Großprojekte der Datenbestand als Grundlage der Verkehrsplanung zu aktualisieren und zu prüfen, ob eine Anpassung des IGVK notwendig wird. Im Jahre 2008 wurde laut Beschluss Nr. 0755/07-A ein Zwischenbericht zur qualitativen und quantitativen Bewertung des IGVK 1998 abgegeben.

Entsprechend Punkt 3.1. des Beschlusses zum IGVK 1998 konnte im Ergebnis der zum Zwischenbericht durchgeführten stadtweiten Verkehrszählung im Jahre 2008 sowie der ebenfalls im Jahre 2008 durchgeführten repräsentativen Verkehrsbefragung SrV durch die TU Dresden (Ergebnisse lagen erst 2009 vor) festgestellt werden, dass die grundsätzlichen Zielstellungen des IGVK 98 auf vielen Gebieten erreicht und teilweise sogar übertroffen wurden. Im Ergebnis dieser Veränderungen hat sich eine neue Datenlage zur Verkehrsplanung als Grundlage der Fortschreibung eingestellt. Weiterhin haben sich in diesem Zeitraum grundsätzliche Veränderungen in der bundesweiten demografischen und Motorisierungsentwicklung sowie in der Wirtschafts- und Strukturdatenentwicklung der Hansestadt Rostock und des Umlandes ergeben.

 

Veränderungen im Verkehrsverhalten, die Einführung von Verkehrsmanagementsystemen und Entwicklungstrends wie Elektromobilität und Carsharing bedingen, sich konzeptionell mit den Zielen der zukünftigen kommunalen Verkehrspolitik auseinanderzusetzen.

Weitere Notwendigkeiten ergeben sich insbesondere aus der in diesem Zeitraum aktualisierten städtebaulichen Leitplanung, den wirtschaftlichen Veränderungen und Zielstellungen sowie der Erfüllung der Auflagen der Europäischen Union zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz, weiterhin durch die Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien des Bundes und des Landes seit 1998 (z.B. Nahverkehrsplan, LKW-Maut und STVO).

 

Das IGVK mit rahmensetzender Verbindlichkeit für die Stadtentwicklungs-, Bauleit- und Verkehrsentwicklung stellt ein wichtiges Arbeitsmittel der Stadtverwaltung für eine abgestimmte und koordinierte Bearbeitung dieser Belange auf Grundlage einer bestätigten verkehrspolitischen Zielstellung dar. Außerdem bildet ein aktuelles IGVK für die häufigen und engagierten Diskussionen verkehrlicher und baulicher Belange in der Öffentlichkeit und im Rahmen der Bürgerbeteiligung eine fundierte und nachvollziehbare Grundlage. Damit wird auch für alle nachfolgenden kommunalpolitischen Entscheidungen zu wichtigen Siedlungs-, Bau- und Verkehrsprojekten eine wichtige Grundlage geschaffen.

 

Deshalb wird entsprechend dem Beschluss Nr. 1778/65/1998 nach Auffassung der Stadtverwaltung aufgrund der veränderten Datenlage, der weitgehenden Erfüllung des beschlossenen IGVK sowie der Fertigstellung der meisten verkehrsbeeinflussenden Großprojekte die Aktualisierung und Anpassung des mit einer Laufzeit bis 2010 beschlossenen IGVK 98 erforderlich.

Hierzu wurden mit der Zwischenbilanz 2008, mit dem SrV 2008 und dem bereits beauftragten SrV 2013, der Anpassung des Verkehrsnetzmodells VISUM sowie der Überarbeitung der Radverkehrskonzeption im Zuständigkeitsbereich des Tief- und Hafenbauamtes bereits wesentliche Vorarbeiten im Rahmen der kontinuierlichen Verkehrsplanung geleistet.

Für die Überarbeitung des IGVK sind im Zeitraum 4.Quartal 2012 bis Ende 2014 folgende Arbeitschritte vorgesehen:

 

2012/1.Quartal 2013

·        Fertigstellung der Radverkehrskonzeption

·        Fertigstellung des Verkehrsmodels VISUM

·        Durchführung von Verkehrskonferenzen mit den Ortsbeiräten

·        Erstellung einer Abschlussbilanz zum IGVK 1998

·        Erarbeitung eines konkreten Zeit- und Organisationsplans

 

2013

·        Auftragsvergabe zur Überarbeitung des IGVK

·        Diskussion der Abschlussbilanz zum IGVK 1998

·        Erarbeitung von Szenarien zur Verkehrsentwicklung einschl. Verkehrsberechnungen

·        Durchführung des 10. Durchgangs des Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen

·        Szenariendiskussion und Entwurf eines Zielszenarios

·        Erarbeitung einer verkehrspolitischen Zielstellung

 

2014

·        Informationsvorlage zur verkehrspolitischen Zielstellung

·        Auswertung der Verkehrsbefragung

·        Verkehrsberechnung zum Zielszenario

·        Erarbeitung und öffentliche Diskussion des IGVK-Entwurfs

·        Erarbeitung einer Plan-UVP

·        Diskussion in den politischen Gremien

 

2015, 1.Halbjahr

·        Bürgerschaftsbeschluss zum IGVK

·        Druck und Veröffentlichung

 

Neben der Bereitstellung der finanziellen Mittel durch einen genehmigten Haushaltsplan in den Jahren 2013/14 wird die Einhaltung des Zeitplans ab dem Jahr 2014 wesentlich durch den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ergebnisse der Verkehrsbefragung sowie den Umfang und die Dauer des Diskussionsprozesses bestimmt.

 

Der Zeitplan und die angestrebte Qualität der Arbeiten sowie die personelle Situation im Tief- und Hafenbauamt erfordert die Einbeziehung von externem Sachverstand und Dienstleistungen. Hierfür wird die Trennung der inhaltlichen Arbeit an der Erstellung des IGVK von Moderation und Organisation des Arbeits- und Abstimmungsprozesses als vorteilhaft angesehen. Die entsprechenden Aufträge sollen deshalb getrennt an unterschiedliche Ingenieurbüros vergeben werden. Weiterhin sind für spezielle Leistungen wie Verkehrsberechnung und Plan-UVP geeignete Fachbüros zu beauftragen. Die Maßnahmen für eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit mit Herstellung, Verteilung und Diskussion des Informationsmaterials einschließlich Präsenz im Internet erfordern ebenfalls eine finanzielle Absicherung.

Die getrennte Beauftragung von 3 bis 4 Büros entsprechend der unterschiedlichen Aufgabenstellung soll im Rahmen von Vergabeverfahren erfolgen. Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Großstädte auf ca. 250.000 € in den Jahren 2013 bis 2015 in nachfolgenden Jahresscheiben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:66

Produkt: 51104

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2013

56290010/Verkehrsplanung

 

 

150.000 €

 

 

2014

56290010/Verkehrsplanung

 

55.000 €

 

 

2015

56290010/Verkehrsplanung

 

 

45.0000 €

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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22.08.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.08.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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28.08.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.09.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen