Beschlussvorlage - 2012/BV/3675

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet “Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 “Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde“ (Anlage 2), begrenzt

 

- im Norden:                            durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2,

- im Osten:                            durch die Friedrich-Barnewitz-Straße,

- im Südosten:                            durch die B 103 “An der Stadtautobahn“,

- im Südwesten:                            durch die Kleingartenanlagen “Schleusenberg“ und “An der Laak“        

  und - im Westen:              durch die Kleingartenanlage “Fischerinsel“.

 

und die Begründung dazu (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2  KV M-V, § 3 Abs. 2  BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Aufstellungsbeschluss Nr. 0957/08 vom 28.01.2009

 

Sachverhalt:

Mit der vorliegenden Planung nimmt die Hansestadt Rostock ihre Aufgabe im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung wahr und steuert die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Hansestadt in Übereinstimmung mit den vorbereitenden Darstellungen des Flächennutzungsplans.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, in seinem Geltungsbereich Bedingungen für die Erweiterung des Technologiezentrums Warnemünde durch Anlagen und Nutzungen für die Entwicklung, Herstellung und den Versand von Hochtechnologieprodukten zu schaffen.

 

Gestützt auf die im Technologiezentrum Warnemünde (TZW) bereits vorhandenen Einrichtungen zur Entwicklung und Herstellung von Hochtechnologieprodukten und zur Nutzung der dadurch möglichen Synergieeffekte sollen die vorhandenen Potentiale zur Erhaltung und Sicherung von bestehenden sowie zur Schaffung neuer hochqualifizierter Arbeitsplätze genutzt und weiterentwickelt werden.

 

Die vorhandenen besonderen städtebaulichen Strukturen sollen gesichert und ergänzt werden. Die Ortseingangssituation des Ostseebades Warnemünde soll baulich definiert und gestaltet werden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Voraussetzung für ein konkretes Ansiedlungsinteresse eines Wirtschaftsunternehmens, welches aus Expansionsgründen und bedingt durch räumliche Umstrukturierungen im angrenzenden TZW  einen angemessenen Standort benötigt.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine (spätere Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt)

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.08.2012 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

1. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet "Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde" hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 "Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde" (Anlage 2), begrenzt

 

- im Norden:                            durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2,

- im Osten:                            durch die Friedrich-Barnewitz-Straße,

- im Südosten:                            durch die B 103 "An der Stadtautobahn",

- im Südwesten:                            durch die Kleingartenanlagen "Schleusenberg" und "An der Laak"        

  und - im Westen:              durch die Kleingartenanlage "Fischerinsel".

 

und die Begründung dazu (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Vertagt auf den 04.09.2012.

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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14.08.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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22.08.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.08.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.09.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen