Beschlussvorlage - 2012/BV/3675
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet "Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.07.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Amt für Schule und Sport; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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07.08.2012
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04.09.2012
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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14.08.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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22.08.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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23.08.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.09.2012
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Beschlussvorschlag:
1. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde (Anlage 2), begrenzt
- im Norden: durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2,
- im Osten: durch die Friedrich-Barnewitz-Straße,
- im Südosten: durch die B 103 An der Stadtautobahn,
- im Südwesten: durch die Kleingartenanlagen Schleusenberg und An der Laak
und - im Westen: durch die Kleingartenanlage Fischerinsel.
und die Begründung dazu (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss Nr. 0957/08 vom 28.01.2009
Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Planung nimmt die Hansestadt Rostock ihre Aufgabe im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung wahr und steuert die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Hansestadt in Übereinstimmung mit den vorbereitenden Darstellungen des Flächennutzungsplans.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, in seinem Geltungsbereich Bedingungen für die Erweiterung des Technologiezentrums Warnemünde durch Anlagen und Nutzungen für die Entwicklung, Herstellung und den Versand von Hochtechnologieprodukten zu schaffen.
Gestützt auf die im Technologiezentrum Warnemünde (TZW) bereits vorhandenen Einrichtungen zur Entwicklung und Herstellung von Hochtechnologieprodukten und zur Nutzung der dadurch möglichen Synergieeffekte sollen die vorhandenen Potentiale zur Erhaltung und Sicherung von bestehenden sowie zur Schaffung neuer hochqualifizierter Arbeitsplätze genutzt und weiterentwickelt werden.
Die vorhandenen besonderen städtebaulichen Strukturen sollen gesichert und ergänzt werden. Die Ortseingangssituation des Ostseebades Warnemünde soll baulich definiert und gestaltet werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Voraussetzung für ein konkretes Ansiedlungsinteresse eines Wirtschaftsunternehmens, welches aus Expansionsgründen und bedingt durch räumliche Umstrukturierungen im angrenzenden TZW einen angemessenen Standort benötigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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07.08.2012 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
1. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet "Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde" hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 "Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde" (Anlage 2), begrenzt
- im Norden: durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2,
- im Osten: durch die Friedrich-Barnewitz-Straße,
- im Südosten: durch die B 103 "An der Stadtautobahn",
- im Südwesten: durch die Kleingartenanlagen "Schleusenberg" und "An der Laak"
und - im Westen: durch die Kleingartenanlage "Fischerinsel".
und die Begründung dazu (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Vertagt auf den 04.09.2012.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
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Dagegen: |
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| Angenommen |
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Enthaltungen: |
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| Abgelehnt |
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