Änderungsantrag - 2012/AN/3614-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

1.      Einbezogen sind dabei auch Entsendesachverhalte und Nachunternehmerverhältnisse.

 

2.      Bei der Übertragung von Ausbaumaßnahmen an einen Investor über einen städtebaulichen Vertrag verpflichtet die Hansestadt Rostock  den Investor, dass für die Realisierung der Maßnahme nur Unternehmen verpflichtet werden, die bei der Ausführung der Leistung ebenfalls ein Mindeststundenentgelt * von 8,50 Euro (brutto) zahlen.


* im Hauptausschuss am 14.08.2012 redaktionell geändert:
„Stundenentgelt“ durch „Mindeststundenentgelt“ ersetzt

 

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Beschlüsse

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14.08.2012 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

1.              Einbezogen sind dabei auch Entsendesachverhalte und Nachunternehmerverhältnisse.

 

2.              Bei der Übertragung von Ausbaumaßnahmen an einen Investor über einen städtebaulichen Vertrag verpflichtet die Hansestadt Rostock  den Investor, dass für die Realisierung der Maßnahme nur Unternehmen verpflichtet werden, die bei der Ausführung der Leistung ebenfalls ein Mindeststundenentgelt * von 8,50 Euro (brutto) zahlen.

 

 

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Empfohlen

x

Enthaltungen:

3

 

Nicht empfohlen

 

 

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05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen