Beschlussvorlage - 2012/BV/3622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2012 der Hansestadt Rostock wird für folgende Konten erteilt:

 

Produkt:              54804                            Maßnahme-Nr. 6654804201200113

 

Konto:                             78440001                Auszahlung für immaterielle Vermögensgegenstände

                                                        RFH für „Schüttgutumschlagplatz“ in Höhe von 2.758.800,00 EUR

 

Die Deckung erfolgt aus Produkt 54804 Konto 68142001 Investitionszuweisungen vom Land in Höhe von 2.482.900,00 EUR sowie Produkt 54804 Konto 68110001 Investitionszuweisungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 275.900,00 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:                            § 50 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

 

Sachverhalt:

 

unvorhersehbar:

Die positive Umschlagsentwicklung im Rostocker Fracht- und Fischereihafen (RFH) im letzten Jahr mit einer sehr guten Auslastung des ca. 1000 m langen Warnowkai zeigt zunehmend einen Mangel an Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Schüttgütern, da die vorhandene Bebauung bis fast an die Kaikante reicht.

 


Um die Wettbewerbsfähigkeit des RFH weiter zu stärken und damit verbunden zusätzlichen Umschlag akquirieren zu können, ist es zwingend erforderlich, eine zusätzliche

Operationsfläche für die Zwischenlagerung von Schüttgütern in einem bisher ungenutzten Bereich herzurichten und bereits im Jahr 2013 in Betrieb zu nehmen.

Zur Umsetzung des Vorhabens wurde bereits ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur von Häfen beim Landesförderinstitut M-V (LFI) gestellt.

 

 

unabweisbar:

Das LFI fordert grundsätzlich, dass vor Ausreichung eines Zuwendungsbescheides der

Nachweis der Verfügbarkeit der Eigenmittel über den Haushaltsplan der Stadt mit

Genehmigungsvermerk des Innenministeriums zu erbringen ist.

Diese Eigenmittel in Höhe von 275.900,00 EUR  werden durch die RFH GmbH beigestellt, müssen aber als Einnahme im Haushaltsplan der Stadt abgebildet sein.

Das Vorhaben ist nicht im Haushaltsplanentwurf 2012 enthalten, da zum Zeitpunkt der

Erarbeitung des Haushaltsplanes noch keine konkrete Planung mit belastbaren Kosten

vorlag.

Auf Grund der hohen Dringlichkeit liegt diese Planungsunterlage nunmehr vor.

Um die Terminkette mit der Inbetriebnahme noch im Jahr 2013 sowie die durch das LFI erteilte Auflage einhalten bzw. erfüllen zu können, muss das Vorhaben nachträglich in

den Haushaltsplan 2012 aufgenommen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:66

Produkt: 54804                           Maßnahme-Nr.: 6654804201200113

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

Schüttgutumschlagplatz

68142001

68110001

78440001

 

 

 

2.482.900

   275.900

 

 

 

2.758.800

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

28.08.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen