Beschlussvorlage - 2012/BV/3622
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2012 für das Vorhaben "Schüttgutumschlagplatz"
im Rostocker Fracht- und Fischereihafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.07.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.08.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.09.2012
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2012 der Hansestadt Rostock wird für folgende Konten erteilt:
Produkt: 54804 Maßnahme-Nr. 6654804201200113
Konto: 78440001 Auszahlung für immaterielle Vermögensgegenstände
RFH für Schüttgutumschlagplatz in Höhe von 2.758.800,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus Produkt 54804 Konto 68142001 Investitionszuweisungen vom Land in Höhe von 2.482.900,00 EUR sowie Produkt 54804 Konto 68110001 Investitionszuweisungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 275.900,00 EUR.
Beschlussvorschriften: § 50 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
unvorhersehbar:
Die positive Umschlagsentwicklung im Rostocker Fracht- und Fischereihafen (RFH) im letzten Jahr mit einer sehr guten Auslastung des ca. 1000 m langen Warnowkai zeigt zunehmend einen Mangel an Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Schüttgütern, da die vorhandene Bebauung bis fast an die Kaikante reicht.
Um die Wettbewerbsfähigkeit des RFH weiter zu stärken und damit verbunden zusätzlichen Umschlag akquirieren zu können, ist es zwingend erforderlich, eine zusätzliche
Operationsfläche für die Zwischenlagerung von Schüttgütern in einem bisher ungenutzten Bereich herzurichten und bereits im Jahr 2013 in Betrieb zu nehmen.
Zur Umsetzung des Vorhabens wurde bereits ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur von Häfen beim Landesförderinstitut M-V (LFI) gestellt.
unabweisbar:
Das LFI fordert grundsätzlich, dass vor Ausreichung eines Zuwendungsbescheides der
Nachweis der Verfügbarkeit der Eigenmittel über den Haushaltsplan der Stadt mit
Genehmigungsvermerk des Innenministeriums zu erbringen ist.
Diese Eigenmittel in Höhe von 275.900,00 EUR werden durch die RFH GmbH beigestellt, müssen aber als Einnahme im Haushaltsplan der Stadt abgebildet sein.
Das Vorhaben ist nicht im Haushaltsplanentwurf 2012 enthalten, da zum Zeitpunkt der
Erarbeitung des Haushaltsplanes noch keine konkrete Planung mit belastbaren Kosten
vorlag.
Auf Grund der hohen Dringlichkeit liegt diese Planungsunterlage nunmehr vor.
Um die Terminkette mit der Inbetriebnahme noch im Jahr 2013 sowie die durch das LFI erteilte Auflage einhalten bzw. erfüllen zu können, muss das Vorhaben nachträglich in
den Haushaltsplan 2012 aufgenommen werden.