Antrag - 2012/AN/3614

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen durch die Hansestadt Rostock sowie deren städtischen Eigengesellschaften und –betriebe einen Mindestlohn von 8,50 Euro  als Ausschreibungs- und Vergabekriterium anzuwenden.

 

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Begründung:

Mit dem neuen Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommerns ist nun endgültig der Weg frei für den bereits im Dezember 2012 durch die Bürgerschaft beschlossenen Antrag 2011/AN/2766 zur Umsetzung des Mindestlohnes von 8,50 Euro bei Vergaben der Hansestadt Rostock und deren Eigengesellschaften und –betriebe.

Eine erneute Beschlussfassung ist notwendig, da der o.g. Antrag bislang bei Entscheidungen im Vergabeausschuss nicht berücksichtigt wurde. 

 

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Beschlüsse

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14.08.2012 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussempfehlung:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen durch die Hansestadt Rostock sowie deren städtischen Eigengesellschaften und -betriebe einen Mindestlohn von 8,50 Euro  als Ausschreibungs- und Vergabekriterium anzuwenden.

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Empfohlen

x

Enthaltungen:

3

 

Nicht empfohlen

 

 

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05.09.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen durch die Hansestadt Rostock sowie deren städtischen Eigengesell­schaften und -betriebe einen Mindestlohn von 8,50 Euro als Ausschreibungs- und Vergabekriterium anzuwenden.

 

 

Beschluss Nr. 2012/AN/3614:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen sowie Leistungsvereinbarungen durch die Hansestadt Rostock sowie deren städtischen Eigengesellschaften und -betriebe einen Mindestlohn von 8,50 Euro als Aus­schreibungs- und Vergabekriterium sowie Bestandteil von Dienstleistungsvereinbarungen

anzuwenden.

 

Einbezogen sind dabei auch Entsendesachverhalte und Nachunternehmerverhältnisse.

 

Bei der Übertragung von Ausbaumaßnahmen an einen Investor über einen städtebaulichen Vertrag verpflichtet die Hansestadt Rostock dne Investor, dass für die Realisierung der Maßnahme nur Unternehmen verpflichtet werden, die bei der Ausführung der Leistung ebenfalls ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zahlen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt