Informationsvorlage - 2012/IV/3596

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Beratungsfolge

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Redaktionell geändert am 15.08.2012

 

 

Sachverhalt:

1.      Aufarbeitung der Gründe und Ursachen für die Überschwemmungen

 

Es wurden Sachverständigengutachten mit hydrologischen und hydraulischen Untersuchungen für die Einzugsgebiete des Schmarler Bachs und des Laaksystems in 2011 erarbeitet.  Sie beinhalten Niederschlags-Abfluss-Modellierungen und darauf aufbauend wirksame Schutzmaßnahmen für die betroffenen Wohngebiete (Evershagen Dorf), Gewerbegebiete (Warnemünde) und Kleingartenanlagen.

 

Zur Verbesserung des Binnenhochwasserschutzes und die Optimierung der Vorflut wird das Gutachten für das Laaksystem den neuen Erkenntnissen entsprechend angepasst und überarbeitet. Im Herbst 2012  wird ein neuer Durchlass unter der Stadtautobahn fertiggestellt.

 

Bei den  Gewässerschauen des Wasser- und Bodenverbandes im Frühjahr 2012 wurden die Hinweise und Forderungen der Anwohner, Kleingärtner und anderer Betroffener aufgenommen, um sie in den Gewässerunterhaltungsplänen des WBV berücksichtigen zu können. Es fand eine rege Beteiligung statt.

 

Eine übergreifende Konzeption zur Verbesserung der Entwässerungssituation für das gesamte Stadtgebiet soll im 2. Halbjahr 2012 angearbeitet werden, wenn die notwendigen personellen Kapazitäten im Amt für Umweltschutz geschaffen werden.

 

2.      Hilfsmaßnahmen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Fall von Überschwemmungen

 

Die Aufarbeitung der Schäden erfolgte in der Arbeitsgruppe „Starkniederschlagsereignisse“. Die AG wird vom Amt für Umweltschutz geleitet. In ihr sind neben den Vertretern des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes, der EURAWASSER NORD GmbH auch die entsprechenden Fachämter der Stadtverwaltung  sowie interessierte Verbände und Initiativen (Evershagen) vertreten.

 

Diese Arbeitsgruppe wird nur noch objektbezogen zur Präsentation von Untersuchungsergebnissen und Planungen sowie zu Lokalterminen anberaumt. Zusätzlich werden die Empfehlungen aus den Gutachten sowie die darauf aufbauenden Planungen den Ortsbeiräten und Initiativen öffentlich vorgestellt.

 

Die Gesamtkoordination und Verantwortung zur Gefahrenabwehr bei Überschwemmungen und Überflutungen obliegt dem Brandschutz- und Rettungsamt.

Im Zusammenhang mit den Hilfsmaßnahmen wird an die Mitwirkungspflichten der Anlieger an den Gewässern erinnert, insbesondere die Freihaltung bzw. Beräumung der Gewässerrandstreifen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die jährlichen Gewässerschauen für alle interessierten Bürger eine gute Möglichkeit darstellen, ihre Belange und Hinweise direkt vor Ort dem WBV vorzutragen. Die Termine werden im Städtischen Anzeiger veröffentlicht.

 

3.      Möglichkeiten und Formen von Hilfsmaßnahmen für Betroffene

 

Schadenersatzansprüche der Bürgerinnen und Bürger werden durch das Hauptverwaltungsamt, Sachgebiet Versicherungen, bearbeitet. Prinzipiell ist es der Stadtverwaltung nicht möglich für private Schäden aufzukommen.

 

Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 23.04.12 für die Initiative Evershagen Dorf wurden vom Finanzamt Rostock Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Schadensbeseitigung erläutert.

 

Das Gesundheitsamt und das Amt für Umweltschutz veranlassten  2011 Stichprobenanalysen zur Schadstoffbelastung der Böden und Gewässer in den Kleingärten und in anderen betroffenen Bereichen. In diesen Proben wurden keine höheren Belastungen als üblich nachgewiesen. Außerdem wurde ein Merkblatt zum Verhalten nach einer Überschwemmung erarbeitet und an die Kleingärtner übergeben.

 

Die Kontrolle der Gewässerbelastung wird 2012 fortgesetzt.

 

4.      Prävention: Kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Eindämmung von Überschwemmungen

 

Präventiv wurde im August 2011 unter Federführung des Amtes für Umweltschutz ein Aktionsplan zur Behebung und Vermeidung von Schäden aus den Starkniederschlägen im Juli/August 2011 erarbeitet. Er bestand aus Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr, die noch im Jahr 2011 realisiert wurden sowie kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen, die im Zeitraum 2012-2016 geplant und ausgeführt werden sollen.

 

Die Maßnahmen konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Wohngebiete Evershagen Dorf, Hohe Düne, Neu Hinrichsdorf sowie die Randbebauung und die Kleingartenanlagen im Diedrichshäger Moor in der Ortslage Warnemünde. Zu den kurzfristigen Maßnahmen im Jahr 2012 zählen:

 

·         Fertigstellung des Fanggrabensystems um das Wohngebiet Evershagen Dorf

·         Funktionelle Anpassung des Regenrückhaltebeckens im Wohngebiet Evershagen

·         Ausbau Gewässer 2/8 im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Mühlenstraße Evershagen.

·         Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Schöpfwerkes am Schmarler Bach einschließlich Freiauslauf

·         Planung und Errichtung eines neuen Durchlasses für die Vorflut des Laaksystems unter der Stadtautobahn vor Warnemünde.

·         Beteiligung am Ersatzneubau für das alte Schöpfwerk in Graal-Müritz, was über den Stromgraben große Teile der Rostocker Heide entwässert

·         Neubau eines Gewässers in Neu Hinrichsdorf.

·         Erneuerung der Schmutzwasserleitung von Hohe Düne nach Markgrafenheide.

·         Erstellung einer strategischen Gesamtkonzeption zur Optimierung der Entwässerungssituation in der Hansestadt Rostock  als Bestandteil eines Rahmenkonzeptes Klimawandel.

 

Für Investitionsmaßnahmen in der Gewässerunterhaltung und im Gewässerausbau stehen dem Umweltamt im Haushalt 2012 Mittel in Höhe von 3,7 Mio EURO zur Verfügung.

 

Zu den mittel- bis langfristigen Maßnahmen gehören:

 

·         Etablierung einer hydrologischen Beobachtung am Schmarler Bach mit Wasserstands- und Abflusspegeln

·         Schaffung sekundärer Abflussbahnen zur gefahrlosen Ableitung von Oberflächenwasser im Wohngebiet Evershagen

·         Realisierung einer zentralen Regenentwässerung im Hedda-Zinner-Weg im Zusammenhang mit einem Straßenausbau

·         Neuordnung und Ausbau des Grabens 2/5 mit Plangenehmigung

·         Gewässerausbau und Schöpfwerksneubau im Laaksystem

·         Beteiligung am Schöpfwerksneubau Stromgraben

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.08.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

05.09.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben